Bonusnachzahlung alter Arbeitgeber führt zu hoher Steuernachzahlung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage. Meine Freundin hat für 2014 Einnahmen von ihrem jetzigen Arbeitnehmer - soweit alles klar. Lohnsteuerbescheinigung für das ganze Jahr 2014, Steuerklasse 1.
    Weiterhin hat sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Einmalzahlung erhalten. Dieser wurde im März 2014 ausgezahlt, betrifft aber eigentlich das Jahr 2013. Die zusätzliche Lohnsteuererklärung (Klasse 6) weisst nur die Felder:
    Bruttoarbeitslohn (3)
    Einbehaltene Lohnsteuer (4)
    sowie Einbehaltener Solidaritätszuschlag (5)
    aus.
    Ich habe jetzt beide Lohnsteuerbescheinigungen in Wiso eingetragen und daraus ergibt sich eine erhebliche Steuernachzahlung?


    Jetzt meine Frage:
    Stimmt die Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers? (sprich ohne Sozialabgaben)
    Muss ich diese als zweite Lohnsteuerbescheinigung eintragen? (Ich bekomme hier einige Warnungen, aber es war ja eine Einmalzahlung)
    Habe ich das also richtig eingetragen?
    Besten Dank und schöne Grüße
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt die Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers? (sprich ohne Sozialabgaben)

    M.E. nein. Sollte m.E. voll der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wurde für ähnlich gelagerte Fälle hier schon öfters diskutiert. Du solltest Verbindung mit Deinem Sozialversicherungsträger aufnehmen.


    Muss ich diese als zweite Lohnsteuerbescheinigung eintragen?

    Ja.


  • Ist diese Einmalzahlung sowas wie nachträgliches Weihnachtsgeld, Nachzahlung von rückständigen Arbeitsentgelten oder sonstigem zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche? Dann müssen Sozialabgaben gezahlt werden - dabei ist der AG der Schuldner gegenüber den Sozialkassen! Allerdings hätte dann auch die sogenannte Märzklausel Anwendung finden können, Du hattest ja geschrieben "wurde im März 2014 ausgezahlt, betrifft aber eigentlich das Jahr 2013." (das gilt aber nicht fürs Steuerrechtliche sondern für die SV-Abgaben, siehe hier)
    Wenn es eine Abfindung wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist, dann ist es richtig, daß es keine Abzüge für die Sozialkassen gibt, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV handelt.

  • Themenüberschrift:


    Das habe ich freilich gelesen, allerdings werden Begriffe oft auch falsch verwendet. So wird eben das Wort Abfindung von AG und AN auch viel zu oft für (Nach-)Zahlungen verwendet, die eben gerade keine Abfindung sondern Abgeltungen vertraglicher Ansprüche sind - diesen Hinweis findet man oft genug im Web. Genau deshalb habe ich darauf hingewiesen (was sicherlich auch für in Zukunft Suchende hilfreich sein könnte).


    Als Vergleich (natürlich off topic) für falsche Anwendung von Begriffen: Garantie anstatt Gewährleistung (sowohl von Kunden wie auch von Verkäufern).


  • Eine falsche Verwendung des Begriffs Bonusnachzahlung kann ich nicht erkennen, wenn der TE schreibt, dass die Zahlung im März 2014 für das Jahr 2013 erfolgt ist.


    Nein, woran sollte man das auch erkennen können? Eine "Abfindung", die eben keine ist (weil es vertragliches Arbeitsentgelt ist, vom AG und/oder AN aber so bezeichnet wird), kann auch fürs Vorjahr im März gezahlt werden.

  • Hallo zusammen,


    erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!
    Nach Rücksprache mit dem ehemaligen Arbeitgeber sei das in Ordnung so?!


    Muss sie denn eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Sie hat nur Einkünfte die über die beiden Lohnsteuerbescheinigungen angefallen sind. Von daher müsste sie doch eigentlich keine abgeben, oder?
    Vielen Dank und schöne Grüße
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Nach Rücksprache mit dem ehemaligen Arbeitgeber sei das in Ordnung so?!

    M.E. nein. Sollte m.E. voll der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wurde für ähnlich gelagerte Fälle hier schon öfters diskutiert. Du solltest Verbindung mit Deinem Sozialversicherungsträger aufnehmen.

    Welche Begründung nennt er denn? Ich bleibe bei meiner Auffassung und meinem Rat.


    Muss sie denn eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Sie hat nur Einkünfte die über die beiden Lohnsteuerbescheinigungen angefallen sind. Von daher müsste sie doch eigentlich keine abgeben, oder?

    Pflichtveranlagung gemäß § 46 Absatz 2 Nr. 2 EStG!

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Der ehemalige Arbeitgeber sagt, dass dies dem Zuflussprinzip unterliegt und sie das Geld 2014 ausgezahlt bekommen hat, die Leistung aber 2013 erfolgt ist.
    Ich verstehe leider sehr wenig von der Materie...
    Besten Dank
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe leider sehr wenig von der Materie...

    Deshalb:

    Du solltest Verbindung mit Deinem Sozialversicherungsträger aufnehmen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe das gleiche Problem.


    Ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber für 2013 eine Bonuszahlung im März 2014 erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versteuert wurde. auf der Lohnsteuerbescheinigung sind ebenfalls nur der Bruttoarbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer und die Solz ausgewiesen. Zahlungen an die Sozialversicherungsträger sind ausgeblieben.


    Wiso schreit immer wieder auf, wenn ich für das Berufsgruppe "Angestellter" eingebe, dass eben keine Zahlungen an die Sozialversicherungsträger geleistet wurden. Ich habe nun "rentenversicherungsfreie Beschäftigung" eingegeben und für die Tätigkeit einfach "Bonuszahlung 2013". Jetzt muckt WISO nicht mehr. Ist das ok?


    Danke für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ist das ok?

    Nein.


    Die vorstehenden Ausführungen hast Du aber nicht wirklich gelesen, oder? Auch die erweiterte Forumssuche sollte diesbezügliche Infos geben.

  • Hallo,
    ich habe ab 1.2.2014 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Die vorherige Anstellung ist zum 31.1.2014 beendet worden.
    Nun habe ich aber im Februar 2014 noch eine nachträgliche Bonuszahlung von meinem alten Arbeitgeber erhalten und dafür auch eine separate Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Auf dieser ist Lohnsteuerklasse 6 angegeben, davor und danach bin ich immer Klasse 1 gewesen.
    Auf der Lohnsteuerbescheinigung mit Klasse 6 sind aber keine Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung vermerkt. Dies hat einen entsprechenden Einfluss auf das Ergebnis meiner Steuererklärung (angeblich Nachzahlung nötig). Die ausgezahlte Summe liegt allerdings unter dem Wert auf der Lohnsteuerbescheinigung; der alte Arbeitgeber meint dazu, die Gratifikationszahlungen + ant. UG in 2014 wurden als 1x-Zahlungen im ersten Quartal dem Sozialversicherungs-Jahr 2013 zugeordnet. Diese Zahlungen wurden in 2014 lediglich versteuert (+ Soli).

    Muss ich für das Jahr 2014 aufgrund der Lohnsteuerbescheinigung mit Klasse 6 eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Bei Steuerklasse 1 ist dies meines Wissens freiwillig.

    Wie gebe ich diese Lohnsteuerbescheinigung an und muss ich tatsächlich mit einer Nachzahlung rechnen?
    Über eine Fachinfo hierzu würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich für das Jahr 2014 aufgrund der Lohnsteuerbescheinigung mit Klasse 6 eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

    Ja.


    Ansonsten steht alles hier, wohin ich die Frage verschoben habe.


    Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche verwenden.

  • Vielen Dank!
    Ich habe vom alten Arbeitgeber sogar einen Nachweis darüber bekommen, dass die Renten- Krankenkassenbeiträge dem Jahr 2013 zugerechnet wurden und entsprechende Kopie der Sozialversicherungsbescheinigung bekommen.
    Kann ich dann die Fehlermeldung im WISO-Programm (=keine Renten- und Krankenkassenbeiträge für die Lohnsteuerbescheinigung der Bonuszahlung) einfach ignorieren? Oder muss noch ein besonderer Vermerk irgendwo auf eingetragen werden?


    Danke und LG