Nachzahlung bei Zusammenveranlagung

  • Hallo,


    wir sind ein verheiratetes Ehepaar und erledigen unsere Steuererklärung für 2014 mit WISO Steuer Start 2015. Unser Steuerfall ist eigentlich völlig trivial. Wir haben keine Kinder, keine Riesterrente, keine vermögenswirksamen Leistungen, keine besondere Altersvorsorge, kein Haus oder sonst irgendwelche Dinge, die das ganze kompliziert machen würden. Allerdings verstehen wir nicht warum uns WISO ausrechnet, dass wir eine getrennte Steuererklärung abgeben sollen. Im Internet ließt man von Spezialfällen bei denen sich das lohnen soll. Diese Fälle treffen auf uns aber allesamt ganz und gar nicht zu. Uns ist es prinzipiell völlig egal, aber wir können das absolut nicht nachvollziehen und das beunruhigt uns. Ich möchte das eigentlich erst unterschreiben, wenn ich eine Idee habe, warum ich das tue. Wir sind keine Steuerprofis und wollen solche Dinge gern so simpel wie möglich halten. Wie auch immer, wenn uns jemand kurz und knapp die Berechnung von WISO erklären könnte oder uns einen Hinweis gibt, wie man WISO dazu bringt einem das aufzuschlüsseln wären wir sehr froh.


    Im Folgenden nun kurz unser Steuerfall und die Berechnung von WISO:


    Ehemann:
    - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzüglich der 1000 Euro Werbungskostenpauschale: 59150,00 Euro
    - Steuerklasse 4
    - privat Krankenversichert
    - Angestellter


    Ehefrau:
    - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzüglich der 1000 Euro Werbungskostenpauschale: 48015,00 Euro
    - Steuerklasse 4
    - gesetzlich Krankenversichert
    - Öffentlicher Dienst


    Bei Einzelveranlagung ohne Antrag auf hälftige Verteilung berechnet WISO:
    Nachzahlung Ehemann: 0,02 Euro
    Nachzahlung Ehefrau: 8,45 Euro


    Bis hier hin können wir das nachvollziehen. Offensichtlich haben unsere Arbeitgeber die Einkommensteuer im Rahmen ihrer Möglichkeiten halbwegs genau vorberechnet. Alles gut.


    Bei Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung:
    Erstattung Ehemann: 431,47 Euro
    Nachzahlung Ehefrau: 386,14 Euro


    Das verstehen wir nicht. Meine Frau zahlt in der gesetzlichen Krankenkasse jährlich rund 1000 Euro mehr als ich. Dafür habe ich auf Grund des höheren Gehalts mehr Kosten bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Summe zahlen wir fast gleich viel für unsere Aufwendungen. In der hälftigen Verteilung dürfte sich daher doch im Grunde nicht viel ändern. Warum bekommen wir hier plötzlich Geld zurück?


    Noch kurioser ist die Zusammenveranlagung:
    Nachzahlung: 235,30 Euro


    Auf Grund der unterschiedlichen Gehälter zahle ich für mein restliches Gehalt natürlich einen höheren Steuersatz als meine Frau. Wenn sich das Gehalt auf beide gleich verteilt, sollte die Steuerlast doch sinken. Aber WISO rechnet aus, dass wir hier mehr zahlen. Wo liegt unser Denkfehler?


    Gruß, BrBrB

    • Offizieller Beitrag

    Bein einem Unterschied von ca. 243€ in der weitesten Spanne der Vergleichsberechnungen vermag das wohl ohne alle Zahlen niemand aufzuklären. Zudem muss man ja auch zu 100% zutreffende Angaben des Bedieners hinsichtlich der Zuordnung im Programm voraussetzen. Da kann auch schnell mal ein Klick falsch gesetzt oder vergessen worden sein.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Ganz richtig - wir haben auch nicht erwartet, dass uns das hier jemand exakt vorrechnet. Die Zahlen sollen nur verdeutlichen, wie eindeutig unser Steuerfall aus unserer Sicht eigentlich sein sollte. Daher die Frage, ob unsere Überlegungen zur Berechnung der hälftigen Verteilung und zur Zusammenveranlagung korrekt sind? Gibt es in WISO eine Übersicht, die einem die Ergebnisse transparenter macht?


    Gruß, BrBrB

    • Offizieller Beitrag

    Ganz richtig - wir haben auch nicht erwartet, dass uns das hier jemand exakt vorrechnet.

    Bei einer so geringen maximalen Differenz wie hier (243€) kann man nur exakt rechnen, sonst findet man gar nichts. Mit grob Kalkulieren ist da nicht mehr.


    Gibt es in WISO eine Übersicht, die einem die Ergebnisse transparenter macht?

    Die umfangreichen Erläuterungen zur Steuerberechnung sollte Dein Programm ja auch auswerfen.

  • Also ich will ja nicht meckern, aber ich kann so einen Menüpunkt namens "Berechnung" wirklich nirgendwo finden. :/ Auch die Suche in der WISO Hilfe ist unter dem Stichwort "Berechnung" nicht zielführend. Die Google Ergebnisse zu "WISO + Berechnung" helfen mir auch nicht weiter. Ich kann damit beim besten Willen nix anfangen. Könnt ihr mir bitte etwas genauer sagen wo ich das suchen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich will ja nicht meckern, aber ich kann so einen Menüpunkt namens "Berechnung" wirklich nirgendwo finden.

    Mich würde wirklich wundern, wenn das in WISO Steuer Start wesentlich anders und weniger eindeutig dargestellt und anklickbar sein sollte. ?(


  • Vielen Dank! Ich habs gefunden. Bei mir sah es etwas anders aus. Da war nur der Menüpunkt "Voransicht" zu sehen und darunter das kleine Dreieck zum Aufklappen, da stand dann auch "Berechnung". Das hab ich so immer übersehen, aber dank deines Screenshots bin ich nun drauf gekommen. Ich benutze Windows nur für die Steuererklärung am PC meiner Frau und da bin ich mit dieser Art der Menüführung scheinbar total überfordert. Nochmal vielen Dank, jetzt kann ich mir diese Berechnung endlich etwas genauer ansehen. :)

    • Offizieller Beitrag

    Gerne geschehen. Künftig vielleicht auch mal einen (bereinigten) Screen machen, damit man sehen, wie es sich darstellt. Nicht jeder nutzt jede Software bzw. hat diese installiert.

  • Moin nochmal,


    also ich habe nun 2 weitere Stunden mit meiner eigentlich trivialen Steuererklärung verbracht und dabei habe ich Folgendes festgestellt:


    Bei der gemeinsamen Veranlagung listet WISO meine Beitrage zur privaten Krankenversicherung unter Beiträge zur Basiskrankenversicherung auf. Das wird dann mit den Beiträgen meiner Frau zusammenaddiert, davon werden Beitragsrückerstattungen und Arbeitgeberzuschüsse etc. abgezogen. Ich verstehe zwar nicht warum das alles so kompliziert sein muss, aber die Zahlen kann ich am Ende schon irgendwie alle nachvollziehen. Wenn ich da mal die Zahlen meiner Frau rausrechne werden am Ende nurnoch 872 Euro für meine private Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht (oder wie man das auch immer ausdrückt). Soweit so gut.


    Wenn ich nun die Einzelveranlagung wähle, dann finde ich bei der Steuererklärung meiner Frau die gleichen Zahlen zur Krankenversicherung wieder und die Ergebnisse kann ich dort alle auch mehr oder weniger nachvollziehen. Bis hier hin, alles irgendwie für mich verständlich.


    Bei meiner eigenen Steuererklärung setzt WISO aber nun bei den Sonderausgaben nicht meine Krankenversicherungsbeiträge an, sondern pauschal einen Betrag von 1900 Euro als abzugfähige Vorsorgeaufwendungen. In einem Hinweis dazu verweist mich WISO auf $10 Absatz EStG. Ich habe mir das durchgelesen, aber das hat mich nur sehr traurig gemacht, denn dabei habe ich nicht viel verstanden. Nach weiterem Googeln ahne ich nun, dass diese 1900 Euro eigentlich nur angesetzt werden, wenn man Leistungen von einer Krankenversicherung bezieht, für die man aber nicht extra zahlen muss. Zum Beispiel bei meiner über die Familienversicherung mitversicherten Person. Das ist ja aber nun bei mir nicht der Fall, ich zahle ja ganz stinknormale Beiträge für mich allein. Vermutlich bin ich da also auf dem Holzweg mit meinem Googlewissen. Warum setzt WISO also da diese 1900 Euro an? Ist ja wirklich nett, aber ich würde es auch gern verstehen. Sinn wird es vermutlich schon machen, denn mein Arbeitgeber scheint ja exakt genauso zu rechnen, zumindest stimmt seine Steuervorberechnung ja auf 2 Cent genau.


    Im Übrigen erklären die angesetzten 1900 Euro statt der für mich logisch erscheinenden 872 Euro den errechneten Steuerunterschied ziemlich genau bei unserem Steuersatz. So hab ich mir das zumindest ausgerechnet.


    Gruß, BrBrB

  • Hallo BrBrB,


    ich hab mich eben beim WISO Forum registriert, weil ich vor einem ähnlichen Problem stehe. Auch bei uns schlägt WISO die "Einzelveranlagung ohne Antrag auf hälftige Verteilung" vor, nicht Zusammenveranlagung (Unterschied liegt immerhin bei etwa 400 Euro). Dies erscheint mir nicht logisch, da ich bei uns keinen der genannten Spezialfälle sehe (verheiratet, 3 Kinder, beide arbeiten, ich verdiene etwas weniger als mein Mann, Steuerklassen-Verteilung 3/5 - wobei wir dies wohl zu 4/4 ändern lassen werden für nächstes Jahr, Da die 3 Kinder als Freibetrag bei meinem Mann laufen. liegen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bei 0 Euro (so hat uns das sein Personalbüro erklärt).). Nun war ich gestern auf dem Finanzamt, um mich schlauer zu machen. Ich bekam zwar keine Berechnung, aber vor Ort war der Bearbeiter auch eher überrascht über die Empfehlung. Beim groben Durchschauen hat er auch keinen Anhaltspunkt gefunden, der für Einzelveranlagung sprocht. Und seiner Erfahrung nach ist bei Ehepaaren bei 90% die Zusammenveranlagung sinnvoller.
    Nun bin ich natürlich unsicher. Evtl. habe ich etwas falsch eingruppiert (wobei sich zu den Vorjahren nciht wesentlich was geändert hat, letztes Jahr hatten wir Zusammenveranlagung)?
    Hast Du bei Dir noch einen "Fehler" entdeckt oder blieb es bis zum Scluss bei der Empfehlung "Einzelveranlagung"? Wie hast Du Dich denn letztlich entscheiden? Und war die Entscheidung Deiner Meinung nach richtig?
    Ich bin gespannt auf Deine Unterstützung.


    Viele Grüße,
    Monika

  • Moin,


    tut mir leid, dass ich Sie da enttäuschen muss. Nachdem mir hier keiner helfen konnte habe ich mich dazu entschlossen meine wertvolle Freizeit nicht mehr mit Steuererklärungen zu verschwenden. Da ich dazu nicht verpflichtet bin und es nicht um sooooo viel Geld geht, war die Entscheidung leicht.


    Gruß, BrBrB

  • Da ich dazu nicht verpflichtet bin und es nicht um sooooo viel Geld geht ...


    Aber nur solange, bis das FA die Aufforderung schickt ... aber bis dahin würde ich trotzdem zumindest mal jährlich die Grunddaten eingeben, es könnte ja doch mal um mehr als "nicht sooooo viel Geld" gehen ... :D


    Guten Morgen,
    Danke für die schnelle Antwort! Das bestätigt mich in meinem Gefühl, lieber auf Nummer Sicher zu gehen und die ZV zu wählen.
    Herzliche Grüße,
    MoniMakkaroni


    Also der Zusammenhang erschließt sich mir jetzt nicht - weil BrBrB sich entschlossen hat "aufzugeben" (und keine Deiner Fragen beantwortet), ist das eine Bestätigung für die Entscheidung zur Zusammenveranlagung? ?(
    Aber ich will Dich nicht davon abhalten ...


    Trotzdem noch ein Hinweis: Die Steuerklassen haben mit der Steuererklärung nur insofern was zu tun, als sie Auswirkungen über Rück- oder Nachzahlungen haben - sie "bestimmen" die monatliche Steuervorauszahlung, nicht aber die Jahressteuerschuld.


    Außerdem ist eine konkrete steuerliche Beratung (das wäre es auf jeden Fall, wenn Du die Zahlen lieferst und hier um Vorschläge bittest) uns nicht erlaubt.