CSV-Import in Buchhaltung 201X feststellbar?

  • Hallo,


    eine Frage an die Cracks hier im Forum.
    Wenn Buchungsdatens mittels CSV-Import in das Hauptbuch importiert wurden, ist das im Nachhinein im Programm irgendwo feststellbar?
    Wenn ja, wo?


    VG


    123456789

  • Weil es sohl nicht zulässig ist relevante Daten aus zB einem Warenwirtschaftsystem in ein Officeprogramm zu exportieren, dort unprotokolliert zu bearbeiten und dann zB wieder zu importieren oder anweitig (Buchhaltung) zu verwenden.


    Das hatte mir auch schon mal ein Bilanzbuchalter einer KonkurrenzSoftware gesagt, nachdem ich ihm sagte, dass seine Software aufgrund der fehlenden Csv-Importfunktion nicht in Frage kommt.


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  • Hallo 123456789,
    diese Darstellung ist so nicht richtig.
    Jeder Datenimport, auch der aus der Uebergabedatei "Auftrag" wird zunaechst in das Hauptbuch eingelesen und erst an verbucht. Dieser Vorgang des Verbuchens (Buchungsprotokoll) ist protokolliert.
    D.h., selbstverstaendlich kann ein Import von Buchungsdaten aus einer x-beliebigen Quelle (manuelle Erfassung in Excel, Daten aus Fremdprogrammen, Kontobewegungen durch abholen im Onlinebanking etc etc) in die Buchhaltung erfolgen und ist nicht untersagt. Diesbezueglich irrt der Bilanzbuchhalter.
    Es ist jedoch nicht moeglich in die Buchhaltung der USuite direkt in die Kontenblaetter zu importieren und dass ist in der Tat nicht zulaessig