Geschäftswagen mit Fahrtenbuch ohne 1%Regelung - Ab welchem Anteil wir die private Nutzung versteuert und wie?

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber billigt mir zu meinen Firmenwagen auch für private Fahrten zu nutzen. Da der private Anteil sehr gering ausfallen wird, wird zur Dokumentation ein Fahrtenbuch geführt.


    Wie wird der private Anteil steuerlich bewertet, wenn er z.B. 5% aller gefahrenen Kilometer ausmacht?
    Wer errechnet das?
    Gibt es eine Schwelle, ab der die 1%-Regelung automatisch greift?
    Gibt es eine Fußangel, die ich bisher nicht beachte?


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo eraser,


    Privatfahrten müssen in jedem Fall (auch bei minimaler erlaubter Nutzung) versteuert werden. Ermittelt wird der Anteil aus dem Anteil der gefahrenen privaten Kilometern zu den Gesamt-Kilomentern. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dabei privat (müssen ja auch versteuert werden).
    Dann müssen alle Kosten, die im Jahr für das Fahrzeug angefallen sind, zusammen gerechnet werden (dafür benötigst du detaillierte Angaben deines Arbeitgebers; ob er dazu bereit ist, musst du erfragen).
    Der Prozentsatz aus den Kilometern wird dann genommen und auf die Summe der Kosten angewendet. Das Ergebnis sind dann die zu versteuernden Kilometer.
    Aber eine Frage: wenn du so wenig privat mit dem Dienstwagen fährst - hast du noch ein Privatfahrzeug? Dann wäre es ja unter Umständen günstiger, in deinen Vertrag ein Verbot für private Fahrten einzubauen. Du musst dann nichts versteuern.


    Die 1%-Regelung ist immer dann von Vorteil, wenn man viel privat fährt. Sie ist eine Wahlmöglichkeit und dient der Vereinfachung. Es sind dann zusätzlich zu den 1% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzliche Kosten zu versteuern, wobei dann die Anzahl der Tage, in denen man fährt, beachtet werden sollte, da entweder 0,03% oder 0,002% der AHK des PKW angesetzt werden.


    Fazit: rede mit deinem Arbeitsgeber. Für ihn ist die exakte Berechnung nämlich ein nicht unerheblicher Mehraufwand (wegen Umsatzsteuerberechnung und Erfassung aller Kosten auf ein Sonderkonto für dich).
    Eventuell erklärt er sich bereit, dir die Kosten alle zu nennen und du musst dann in deiner Steuererklärung die Korrektur selber durchführen.


    babuschka

  • Vielen Dank für deine Antwort Babuschka.


    Den Bericht zum Thema Firmenwagen und speziell die Möglichkeit zum Verbot von Privatfahrten habe ich im letzten Begleitheft der Wiso-CD interessiert gelesen.


    Grundsätzlich würde das mein Problem lösen, allerdings wird es eine geringe Nutzung des Fahrzeugs immer geben, was lt. dem Bericht steuerlich kein Schaden ist. Aber was ist mit der arbeitsrechtlichen Seite.
    Als Arbeitnehmer legt man ja quasi den Kopf in die Schlinge, denn solange das Arbeitsverhältnis unbelastet ist wird den AG die Nutzung nicht interessieren. Aber gesetzt den Fall man hat mit dem AG ein Problem,
    welche arbeitsrechtlichen Schritte kann er nutzen, wenn man gegen das Nutzungsverbot verstößt? Bleibt es bei einer Abmahnung oder ist es ein schwerwiegerender "Vertrauensbruch"(obwohler es wusste), der zur direkten Kündigung führt?

  • Hallo eraser,


    würde ich mit dem Arbeitgeber besprechen. Es kann ja immer einmal etwas Unvorhergesehenes passieren - hier eignet sich eine Unwesentlichkeitsgrenze im Vertrag, dann ist auch die Basis für eine Verwarnung nicht gegeben. Für eine Abmahnung müsste die Nutzung schon wesentlich sein, meine ich (ich bin aber keine Arbeitsrechtlerin).


    babuschka

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ist mit der arbeitsrechtlichen Seite.
    Als Arbeitnehmer legt man ja quasi den Kopf in die Schlinge, denn solange das Arbeitsverhältnis unbelastet ist wird den AG die Nutzung nicht interessieren. Aber gesetzt den Fall man hat mit dem AG ein Problem,
    welche arbeitsrechtlichen Schritte kann er nutzen, wenn man gegen das Nutzungsverbot verstößt? Bleibt es bei einer Abmahnung oder ist es ein schwerwiegerender "Vertrauensbruch"(obwohler es wusste), der zur direkten Kündigung führt?

    Verstehe ich nach Deinem Startpost nicht. ?(

    mein Arbeitgeber billigt mir zu meinen Firmenwagen auch für private Fahrten zu nutzen.


    Wenn der AG es untersagt, dann ist halt so. Warum muss ich mit dem Pkw privat fahren? Ist ja ggf. auch eine Versicherungsfrage.

  • Verstehe ich nach Deinem Startpost nicht.


    Habe ich mich missverständlich ausgedrückt?! Vielleicht.


    -Ja, der AG erlaubt die private Nutzung
    -etwa bis zu 5% werden privat genutzt
    -derzeit führe ich Fahrtenbuch


    Um mir das Fahrtenbuch zu ersparen und dem AG und mir die Rechnerreien zum Geldwerten Vorteil, könnte mein AG ein Nutzungsverbot aussprechen und die Privatfahrten stillschweigend dulden.
    Steuerlich wäre ich aus dem Schneider selbst wenn ein Prüfer die Privatfahrten nachweisen könnte, handelt es sich schlicht um ein disziplinarisches Problem zwischen dem AG und mir.
    Wenn der Verstoß schwer wiegt, könnte ggf. der AG kündigen, was er wohl aktuell nicht tun würde, aber was wäre wenn ich ihm nicht mehr lieb und teuer bin? Dann nutzt er ggf. die Chance um
    mich leicht und billig loszuwerden

    • Offizieller Beitrag

    Im Nachhinnein hört sich das für mich wie Gestaltungsmissbrauch an. Ansonsten ein Freifahrtschein für einen Kündigungsgrund nach Lust und Laune. Wer mit dem Feuer spielt, ... .

  • genau die Bedenken habe ich auch.


    Im letzten SteuerSparMagazin mit dem die Wiso-CD ausgeliefert wird, findet man auf Seite 71 allerdings genau diesen Tipp zum "Gestaltungsmissbrauch "!!??!!

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst dann wohl diesen Artikel: SteuerSparMagazin 2015 Seite 71 Der Joker für den Gehaltspoker.pdf


    Und daraus dann den Absatz:

    Zitat

    Das BFH-Urteil zur unterstellten Privatnutzung sei „nur auf den ersten Blick eine schlechte Nachricht“, sagt Frank Balmes, Steuerexperte im Kölner Büro der Beratungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage. „Denn dadurch herrscht endlich Rechtssicherheit.“ Zahlreiche Unternehmen, berichtet Balmes, hätten infolge des Urteils Betriebsvereinbarungen oder Arbeits verträge überarbeitet und Privatfahrten mit dem Dienstwagen untersagt. „Selbst wenn Betriebsprüfer vermuten sollten, dass ein Auto trotzdem privat gefahren wird, haben sie nun keine Handhabe mehr“, sagt Balmes. „Eine unerlaubte Privatnutzung kann zwar zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen, nicht aber zu Steuernachforderungen.“

    Diese Schlussfolgerungen würde ich so nicht sehen wollen. Und ich kann diese Aussage so in keiner weise nachvollziehen. Wenn die Tatsachen etwas anderes belegen, dann haben AG und AN meines Erachtens schlechte Karten. Anstelle von Gestaltungsmissbrauch könnte man es auch als vorsätzliche Steuerhinterziehung bezeichnen, sofern beiden Parteien im Zeitpunkt der Unterzeichnung klar ist, dass es anders gehandhabt wird. Und wie oft hat Väterchen Zufall der Finanzverwaltung bei bestimmten Sachverhalten schon zur Aufklärung verholfen. Nicht zu sprechen von ungewollt ausscheidenden Mitarbeitern, die auf einmal einen strafbefreienden Hang zur Steuerehrlichkeit verspüren.

  • Ich habe jetzt mit meiner Personalabteilung gesprochen.
    Die hält es für sehr schwierg und rät ab. Zudem würde mein AG nicht mitmachen.


    Somit bleibt noch das ungeliebte Fahrtenbuch!