Reduzierung des zu versteuernden Einkommens - wo eintragen

  • Hallo,


    ich erhalte jährlich eine Vollkostenbescheinigung für meinen auch privat genutzten Firmenwagen. Da ich ein Fahrtenbuch führe, ergibt sich jährlich eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens (Kosten der tatsächlichen Nutzung sind geringer als 1% Regelung).
    Mein FA hat mir geraten, dies schon in der Beantragung via Elster auszuweisen.
    Wo kann ich im Wiso Sparbuch 2015 die Reduzierung um die Summe xxxx€ eintragen, um diesen Effekt schon vorab anzuwenden?


    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Mein FA hat mir geraten, dies schon in der Beantragung via Elster auszuweisen.

    Mir ist nicht klar, was Du eigentlich machen willst? ?(
    Denn mit Beantragung via ELSTER kann ja nur die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung gemeint sein. Auf dem Weg wird aber nichts im vorab reduziert, sondern erst im nachhinein. Durch die Werbungskosten, um die es hier geht, wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und wenn Du im Laufe des Jahres zuviel Steuern gezahlt hast, weil diese Werbungskosten nicht berücksichtigt werden konnten, so resultiert daraus ggf. eine Rückzahlung.
    Es könnte aber aber auch die Beantragung einer Lohnsteuer-Ermäßigung gemeint sein. Das pssiert im vorhinein und bringt Dir mehr Netto-Grhalt im Monat.
    In der Summe resultiert aber aus beiden Varianten derselbe zu zahlende Lohnsteuerbetrag.


    Wo kann ich im Wiso Sparbuch 2015 die Reduzierung um die Summe xxxx€ eintragen, um diesen Effekt schon vorab anzuwenden?

    Hängt also davon ab, was Du meinst.


    Du solltest aber in jedem Fall auch mal die Programmhilfe benutzen, da findest Du auf jeden Fall die gewünschten Informationen.






    Die Forumssuche bringt Dir zusätzlich auch noch Antworten.

  • Moin,


    ich habe ja eigentlich schon erklärt was ich will:
    Wenn ich alle Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung ins Sparbuch eingebe, wird dort für meinen Firmenwagen zu viel versteuert (da 1% Regel). Durch das Fahrtenbuch kann ich aber nachweisen, das ich tatsächlich nur etwa 1/3 dieser Summe zu versteuern habe. Das weise ich jeweils durch Abgabe des Fahrtenbuchs und zugehörige Aufrechnung bei der Abgabe der Papiere im FA nach.


    Der freundliche Mitarbeiter hat mir geraten, die Summe, um die sich die Versteuerung reduziert, schon via elektronischer Abgabe auszuweisen, indem man das zu versteuernde Einkommen reduziert. Mein FA wendet ein neues, vereinfachtes elektronisches Abrechnungsverfahren an, was dazu führt, das man schon etwa 10-14 Tage nach der Abgabe eine Abrechnung erhält. Wenn die Summen dann alle schon richtig sind, muß nichts mehr gemacht werden und der zuständige Sachbearbeiter kann sich hinlegen.


    Nun habe ich nach einem Feld gesucht, WO ich diese Summe eintragen und das zu versteuernde Einkommen entsprechend reduzieren kann. Funktioniert das mit der Angabe von Werbungskosten?


    Nur noch als Ergänzung: Hinweise zum Fahrtenbuch und KFZ Abrechnung benötige ich NICHT, das ist mir alles bekannt.


    Gruß
    Stefan

  • Der freundliche Mitarbeiter hat mir geraten, die Summe, um die sich die Versteuerung reduziert, schon via elektronischer Abgabe auszuweisen, indem man das zu versteuernde Einkommen reduziert.


    Und warum hast du den Mitarbeiter nicht noch gefragt, wo dies einzutragen sei?


    Ein Tipp: sieh dir doch einmal im Steuersparbuch die möglichen Eingabespalten an und die dazu gehörigen Fragenzeichen davo. Es gibt eine Rubrik am Schluss"Weitere Angaben und Korrekturen" - hier einfach einmal schlauer machen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Prozedere in der Eingabemaske haben wir aber wirklich schon ein gutes dutzend Mal, auch bebildert, erklärt. Wir können doch nicht jedes Mal neue Screens fertigen. Dafür gibt es doch die erweiterte Forumssuche.


    Ein Tipp: sieh dir doch einmal im Steuersparbuch die möglichen Eingabespalten an und die dazu gehörigen Fragenzeichen davo. Es gibt eine Rubrik am Schluss"Weitere Angaben und Korrekturen" - hier einfach einmal schlauer machen.

    Genau, einfach mal die Eingabemasken geduldig Zeile für Zeile durchgehen und den Programmhinweisen folgen. Und zwar wirklich mal bis ganz unten scrollen.

  • Danke für die Tipps bisher. Ich habe mir die Maske von miwe4 jetzt mal angeschaut, und denke das dies die beste Möglichkeit ist, meinen Ansatz abzubilden.


    Und nur am Rande: Wenn die Software und die Materie so übersichtlich und einfach wäre, müßte ich nicht fragen. Ich habe natürlich die Suche bemüht, bin aber nicht daraus schlau geworden. Und ein Forum ist nun mal zum Fragen da, und sei es nur, um Hinweise auf die richtige Richtung zu erhalten. Belehrungen sind da nicht hilfreich.


    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Belehrungen sind da nicht hilfreich.

    Foren haben ihre Regeln und die hat jeder einzuhalten. Wenn Du mit diesen Regeln, die Du als Belehrungen empfindest, nicht einverstanden bist, dann zwingt Dich niemand, hier zu posten. Dann kannst Du auch einfach den offiziellen Support kontaktieren.


    ich habe ja eigentlich schon erklärt was ich will:

    Wenn das so eindeutig gewesen wäre, hätte ich nicht nachgefragt. Wenn man Werbungskosten zum Ansatz bringen will im Rahmen der Steuererklärung, dann macht man das sinnvollerweise bei der Abgabe. Wann denn sonst?
    Und damit schließe ich die Diskussion. Deine Frage ist ja beantwortet.