Zweitstudium - Werbungskosten, Fortbildungskosten - Verlustvortrag erst nach Abschluss des Studiums?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon nach vergleichbaren Themen im Forum gesucht, bin mir aber nie ganz sicher, das richtige gefunden zu haben. Bin leider ein absoluter Einkommenssteuerversager.


    Hier die Schilderung meiner Situation:
    Ich befinde mich seit dem WS 2012 im Zweitstudium, dieses wird noch bin März 2016 laufen. Jetzt sitze ich an meiner Steuererklärung für 2013 (und im Anschluss für 2014). Sämtliche Kosten des Studiums habe ich unter den Werbungs- bzw. Fortbildungskosten angegeben.


    Frage 1: Neben meinem Studium habe ich immer als Werkstudent gearbeitet, im selben Betrieb in dem ich zuvor als feste Arbeitskraft angestellt war. Gebe ich dann bei der Art der Fortbildung "Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" oder "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten" an?


    Frage 2: Da ich neben dem Studium arbeite und sich damit auch Werbungskosten ansammeln, kann ich diese auch mit abschreiben? Ich habe alles eingegeben, der Betrag der Erstattung ändert sich nur leider nicht. Ich dachte, dass ich diese beim Zweitstudium abschreiben kann und nur bei einer Erstausbildung nur Sonderausgaben (und keine Werbungskosten) berücksichtigt werden.


    Frage 3: Gebe ich den gesamten Betrag den ich bei dem Punkt "Werbungskosten 2013" errechnet habe in der Einkommenssteuererklärung 2014 bei dem Menüpunkt "Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2013" an? In dem Jahr war ich ja auch noch Studentin. Oder muss ich sämtliche Verlustvorträge sammeln bis zum Ende meines Studiums?
    Also wann und wo genau gebe ich diesen Betrag an und wann erscheint auf der ersten Seite den Mantelbogens das kleine Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?


    Ich bedanke mich sehr sehr herzlich im Voraus für eure Hilfe.


    LG Caro