Einzelveranlagung, da Ehepartner im Ausland - Abgabe Einkommenssteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich bereits seit mehreren Tagen durch das Forum geklickt und einige hilfreiche Beiträge durch die Forumssuche gefunden. Folgender Sachverhalt ist gegeben:


    Ehefrau: deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz ganzjährig in Deutschland und nur inländische Einkünfte
    Ehemann: Wohnsitz ganzjährig in den USA, war nicht in Deutschland (auch keine Urlaube, etc.), Einkommen nur aus den USA


    Programm, welches verwendet wird: WISO Steuer:mac 2015


    Durch die Forumssuche und die Hilfestellungen im Programm konnte ich mittlerweile feststellen, dass ich für das Steuerjahr 2014 unbeschränkt Steuerpflichtig bin, mein Ehemann jedoch nicht und dadurch eine Einzelveranlagung erfolgen sollte. Soweit konnte ich durch die Hilfe des Programms auch alles soweit richtig eintragen.


    Jedoch konnte ich durch verschiedene Beiträge lesen, dass bei der Einzelveranlagung der Ehepartner ebenfalls angehalten ist eine Steuererklärung abzugeben. Muss dies nun erfolgen, obwohl mein Ehemann in Deutschland nicht der Steuerpflicht unterliegt? Eine Steuererklärung in den USA ist bereits erfolgt.


    Das Finanzamt, welches für mich zuständig ist, konnte mir nicht weiterhelfen, da diese Fälle wohl sehr selten vorkommen. :)


    Vielen Dank für die Bemühungen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt, welches für mich zuständig ist, konnte mir nicht weiterhelfen, da diese Fälle wohl sehr selten vorkommen.

    Was mich etwas wundert.


    Wenn der Ehemann seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach wie vor in D hat und die Eheleute nicht von Tisch und Bett getrennt lebend sind (so heißt das leider - vielleicht ja auch Besuchsfahrten der Ehefrau zum in den USA arbeitenden Partner), sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach wie vor gegeben. Die in den USA erzielten Einkünfte unterliegen in D dem sogenannten Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG (Welteinkommensprinzip). Danach ist dann eben antragsgemäß eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung der Eheleute durchzuführen. Bei Letzterer ist natürlich für beide Ehegatten eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

  • Hallo miwe,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Finanzbeamtin war wirklich nett und hatte versucht zu helfen, musste aber zugeben, dass sie sich hier leider nicht auskennt. Sie hat mich auf einen Kollegen verwiesen, welcher sich derzeit im Urlaub befindet - da ich aber nächste Woche in Deutschland sein werden, wollte ich hier die Erklärung abgeben. Betreffend deiner Antwort hätte ich noch eine Rückfrage.


    Mein Ehemann hatte seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nie in Deutschland gehab - er war lediglich in den vergangenen Jahren zu Besuch. Im Jahr 2014 war mein Mann leider gar nicht in Deutschland, auch nicht zu Besuch - Zwischenzeitlich bin ich jedoch in den USA gewesen. Somit wäre er ja nicht steuerpflichtig, da weder der gewöhnliche Aufenthalt in D ist noch inländisches Einkommen erzielt wird.


    Dies konnte ich so auch in das WISO-Programm bei den persönlichen Verhältnissen eingeben. Hier wurde dann nach dem Einkommen meines Mannes in den USA gefragt - welches ich nach den offiziellen Umrechnungskursen berechnet und angegeben habe.


    Hier kam dann die Antwort des Programms, dass eine Zusammenveranlagung eben nicht möglich ist.


    Sofern ich deine Antwort richtig verstanden habe, muss mein Mann bei Einzelveranlagung nun auch eine Einkommensteuererklärung abgeben?


    Da es mit den USA ja ein DBA gibt, dürfte das ja nicht allzu dramatisch sein :)


    Nochmals vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ich so nicht erwartet und war aus dem Startpost so auch nicht erkennbar. Dann hatte der Ehemann in der Tat niemals einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D.


    Dann sollte eine ganz normale Einzelveranlagung in Frage kommen, für die Du in der Software in diesem Fall als Familienstand wohl ledig eingeben müsstest. Der Lohnsteuerabzug wird dann bei Dir mit Sicherheit auch nach Steuerklasse 1 erfolgt sein, oder? Das Ganze dann dem FA im Begleitschreiben zur Erklärung kurz so erläutern.

  • Hallo miwe,


    vielen Dank für die Antwort und den Tipp mit ledig und Begleitschreiben. Wie bereits von dir vermutet, bin ich der Lohnsteuerklasse 1 zugeordnet.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du könntest auch verheiratet mit einem vor dem 01.01.2014 liegenden Datum für dauernd getrennt lebend eintragen. Würde zum selben Ergebnis führen und müsste ebenso zur Sicherheit erläutert werden. Kannst es machen wie Du möchtest.

  • Hallo miwe,


    nochmals herzlichen Dank fur die Unterstützung.


    Da wir erst 2014 geheirat haben, kommt die zweite Möglichkeit fur mich persöhnlich leider nicht in Frage. Hier werde ich wohl nach Abstimmung mit dem SB nach Variante eins vorgehen.


    Vielen Dank and viele Grüße aus den USA

  • Dies konnte ich so auch in das WISO-Programm bei den persönlichen Verhältnissen eingeben. Hier wurde dann nach dem Einkommen meines Mannes in den USA gefragt - welches ich nach den offiziellen Umrechnungskursen berechnet und angegeben habe.