Benzinkosten Ersatzwagen

  • Hallo zusammen,


    am Montag kommt mein Firmenfahrzeug in die Werkstatt, da es leider an der Stoßstange beschädigt wurde.
    Meinen Firmenwagen besteuer ich nach der 1% Regel.
    Für die Zeit die mein Auto in der Werkstatt ist bekomme ich einen Ersatzwagen gestellt.


    Kann ich die Spritkosten für den Ersatzwagen wie gehabt im Wiso EÜR buchen, als als KFZ Kosten?
    Sollte ich bei den Tankbelegen irgendetwas beachten? Ich tanke meist mit meiner DKV Tankkarte, bei der der Kilometerstand abgefragt wird.


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    Auf das Konto Fremdfahrzeugkosten.


    Sie müssen nichts beachten. Da Du die 1%-Regelung auch fortführen musst, während das Kfz in der Werkstatt steht, muss für das Fremdfahrzeug (bei diesem Sachverhalt) nichts extra errechnet werden.


    Über die Relevanz der Kilometereingang bei der Tankkarte kann ich mich nicht äußern, steuerlich scheint mir das auf Anhieb irrelevant.

    • Offizieller Beitrag

    Über die Relevanz der Kilometereingang bei der Tankkarte kann ich mich nicht äußern, steuerlich scheint mir das auf Anhieb irrelevant.

    Im Prinzip im Einzelfall doch auch den Fremdfahrzeugkosten zuzurechnen. Ansonsten würde eine etwaige programmseitige Unterstützung der Berechnung der Kappung der 1%-Regelung auf höchstens die tatsächlichen Kosten nicht möglich sein.