Umzug steuerlich absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne meinen Umzug bei der Steuererklärung ansetzen. Folgende vom Finanzamt vorgegebene Bedingungen sind erfüllt:


    - erstmals eine berufliche Tätigkeit aufnehmen (Erste berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung)
    - sich Ihr täglicher Arbeitsweg durch den Umzug jedoch um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt, oder Ihr Arbeitsplatz durch den Umzug leichter erreichbar ist (dies ist von mir mit Belegen nachgewiesen)


    Jedoch sagte mir die Frau vom Finanzamt, wenn man aus dem Elternhaus ausgezogen ist und in eine eigene Wohnung gezogen ist, würde das nicht gelten.


    Was sagt ihr dazu ?


    Vielen Dank im Voraus für euer Feedback :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Dame vom FA hat Recht.

    Eher nicht. ;)


    Aber die Pauschale ist sehr gemindert anzusetzen. Und man wird natürlich sehr genau auf die Glaubhaftmachung der Gründe schauen.


    Umzugskosten - steuerwiki steuernsparen.de


    Zitat

    Sind Sie nicht aus einer „Wohnung“ aus- und in eine „Wohnung“ eingezogen, verringert sich die Umzugskostenpauschale auf 20 % bei Ledigen bzw. 30 % bei Verheirateten (z.B. wenn ein Kind nach seinem Berufsabschluss aus seinem Zimmer im elterlichen Haushalt auszieht und an seinen Arbeitsort zieht). Für Umzüge ins Ausland gelten andere Pauschalen, ebenso für Rückumzüge aus dem Ausland ins Inland.