Hallo zusammen,
ich möchte gerne meinen Umzug bei der Steuererklärung ansetzen. Folgende vom Finanzamt vorgegebene Bedingungen sind erfüllt:
- erstmals eine berufliche Tätigkeit aufnehmen (Erste berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung)
- sich Ihr täglicher Arbeitsweg durch den Umzug jedoch um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt, oder Ihr Arbeitsplatz durch den Umzug leichter erreichbar ist (dies ist von mir mit Belegen nachgewiesen)
Jedoch sagte mir die Frau vom Finanzamt, wenn man aus dem Elternhaus ausgezogen ist und in eine eigene Wohnung gezogen ist, würde das nicht gelten.
Was sagt ihr dazu ?
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback