Abschreibung: Nutzungsdauer zu lang geschätzt - Korrektur wie

  • Hallo beieinander,


    ich habe bei einem Wirtschaftsgut die Abschreibungsdauer bei der Anlagenerfassung vor 3 Jahren zu hoch angesetzt. Das Teil wird de vorgesehenen 10 Jahre nicht durchhalten, sondern höchstens 5 Jahre.


    Wie kann ich den Abschreibungsplan entsprechend ändern?


    Viele Grüße


    Josef Spitzlberger

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich den Abschreibungsplan entsprechend ändern?

    M.E. gar nicht. Dafür sind die amtlichen AfA-Tabellen ja da. Wenn es dann irgendwann nicht mehr zu reparieren ist und es dann ggf. aus dem BV ausscheidet muss man nach den allgemeinen Regelungen weitersehen.

  • hier wird genau mein Fall beschrieben. Es muss also gehen.


    Wenn ich das richtig verstehe, würde ich die jährliche Abschreibung für dieses Jahr auf die Differenz zwischen altem und neuem Restwert hochsetzen. Nur wo mach ich das ...

  • Hallo,


    seltsamerweise lässt Mein Büro eine Verkürzung der AfA-Dauer zu (im Anlagenverzeichnis das entsprechende Wirtschaftsgut aufrufen, F11 klicken und dann die Nutzungsdauer neu eingeben --> Warnmeldung, dass manuelle Änderungen verworfen werden, aber die Änderung wird akzeptiert).


    Aus § 7 Abs. 1 und 2 EStG und § 7a EStG sehe ich eigentlich eher eine Sonderabschreibung, wenn nach 5 Jahren das Wirtschaftsgut wirklich nicht mehr zu gebrauchen ist - oder gibt es jetzt schon Anzeichen, dass der Verschleiß wesentlich höher ist als in den amtlichen AfA-Tabellen angenommen? Dann würde ich zunächst das Vorgehen mit meinem steuerliche Berater klären, bevor ich die AfA-Dauer verkürze.


    Ich kenne eigentlich eine Verkürzung nur, wenn die Absicht besteht, das Wirtschaftsgut vor Ablauf der AfA-Dauer still zu legen (muss aber schon konkret geplant sein, z. B. Abriss eines Gebäudes und Neubau oder ähnliches).


    Grüße nesciens