Bilanzfehler bei Jahreswechsel / Jahresabschluss

  • Ich begrüße das Forum recht herzlich, und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
    Mein Problem ist eine Abweichung der Eröffnungsbilanz von der Schlussbilanz.
    Die Schlussbilanz hoffte ich sei fehlerfrei, und die EB-Buchungen gab das Programm ja automatisch vor.
    Übrigens ich nutze die Unternehmer Suite mit SKR03 und Soll Versteuerung mit einer UG (GmbH).
    Ich habe meine Bilanzen mal vereinfacht zusammengefasst, und die sehen so aus:


    Schlussbilanz
    Aktiva
    Immat. Vermögensg. 500
    Forderungen aus L. u. L. 5000
    Kasse 4000
    RAP 500
    Aktiva 10000
    Passiva
    Gez. Kapital 5000
    0846 Ges. Rückl. 500
    0860 Gewinnvortrag vor Verw. -500
    Jahresüberschuss 1500
    Steuerrückstellung Gewerbest. 500
    Steuerrückstellung Körperschaftssteuer 500
    Sonstige Verb. 2000
    Sonst. Verb. Umsatzsteuer 1000
    Sonst. Verb. Umsatzsteuervorausz. -500
    Passiva 10000


    Eröffnungsbilanz
    Aktiva
    Imm. Vermögensg. 500
    Forderungen aus L. u. L. 5000
    Kasse 4000
    RAP 500
    Aktiva 10000
    Passiva
    Gez. Kapital 5000
    0846 Ges. Rückl. 500
    0860 Gewinnvortrag vor Verw. -500
    Steuerrückstellung Gewerbest. 500
    Steuerrückstellung Körperschaftssteuer 500
    Sonstige Verb. 2000
    Passiva 8000


    Die Probleme liegen wohl da, dass die Werte des Jahresüberschusses, und der noch
    offenen Umsatzsteuer nicht übernommen wurden.
    Liegt das Problem nun an der Schlussbilanz, oder sind noch Buchungen an der Eröffnungsbilanz
    notwendig?


    Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.


    Gruß Peter (neuhier)

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    der Jahresabschluß und die Bilanzerstellung einer Kapitalgesellschaft ist durchaus eine Sache für sich.
    Wenn Du es selbst nicht kannst, solltest Du Dir bitte dringend Hilfe beim Steuerberater holen, da sich jeder Fehler in einer Abschlußbilanz äußerst fatal auswirken kann; gerade bei einer UG.


    Nicht nur deshalb verweigere ich die Antwort und schließe diesen Thread.


    Wir können/dürfen keine Hilfe in Steuerangelegenheiten geben. Der Jahresabschluß und die Bilanzerstellung ist aber ganz sicher eine Steuerangelegenheit. Ich bitte um Verständnis.

    • Offizieller Beitrag

    Moderatoren sind ja nicht nur dazu da, den Zeigefinger zu erheben; wir müssen hin und wieder auch unsere eigenen Entscheidungen überdenken. Deshalb mache ich diesen Thread wieder auf und beantworte die Frage wie folgt:


    Im Rahmen der Jahresabschlußarbeiten sind neben den Buchungen für Abschreibungen etc. auch die Umsatzsteuer-Konten abzuschließen; Umsatz- und Vorsteuern werden miteinander verrechnet, sodass am Ende zur Übernahme in das folgende Geschäftsjahr die Zahllast oder die Forderung nur noch auf einem Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" stehen.
    Was bei Dir sicher auch noch fehlen dürfte, sind die Kapitalbuchungen. Wahrscheinlich hast Du einen Gewinn erwirtschaftet; dieser muss (genauso wie ein Verlust) in irgendeiner Weise "untergebracht" werden.
    Im Rahmen einer UG muss ja mindestens ein Viertel des Gewinns auf das Stammkapital gebucht werden (sofern dies < 25.000 €), über die Verteilung des restlichen Gewinns entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung. Diese beiden Buchungen musst Du noch nachtragen, dann sollte das passen.


    Franco hat vor einigen Jahren mal eine systematische Anleitung zu den Jahresabschlüssen verfasst; inwieweit die auch für Dich als UG hilfreich ist, weiß ich aus dem Kopf nicht. Am besten fragst Du @Franco mal, oder er postet den Link hier nochmal.

    • Offizieller Beitrag

    Meine EB sieht wie folgt aus:


    Aktiva
    Imm. Vermögensg. 500
    Forderungen aus L. u. L. 5000
    Forderungen gg FA aus Umsatzsteuer VZ 500
    Kasse 4000
    RAP 500
    Aktiva 10500


    Passiva
    Gez. Kapital 5000
    0846 Ges. Rückl. 500
    0860 Gewinnvortrag vor Verw. 1000 (Jahresüberschuss d. SB)
    Steuerrückstellung Gewerbest. 500
    Steuerrückstellung Körperschaftssteuer 500
    Sonstige Verb. 2000
    Verbindlichkeiten Umsatzsteuer 1000
    Passiva 10500


    Ich gehe davon aus, dass daran gedacht wurde, einen Teil des Jahresüberschusses in das Gesellschaftskapital einzustellen? -> Besonderheit UG und so



    NachtragI: Ich hätte auch bereits in der Schlussbilanz die Forderung gegen das FA aus der Umsatzsteuervorauszahlung in die Aktiva eingestellt. Wenn Sie im SB nicht umgebucht wird, sollte sie in der EB auch auf der Passivseite stehen. Es gibt aber ein Aktivkonto für Forderungen gg FA. Dafür muss man aber jetzt nicht den Abschluss ändern, wenn er schon fertig ist.
    Nachtrag II: ist das eine Schulhausaufgabe oder was macht die Zahlen so rund?

  • Moderatoren sind ja nicht nur dazu da, den Zeigefinger zu erheben; wir müssen hin und wieder auch unsere eigenen Entscheidungen überdenken. Deshalb mache ich diesen Thread wieder auf und beantworte die Frage wie folgt:


    Im Rahmen der Jahresabschlußarbeiten sind neben den Buchungen für Abschreibungen etc. auch die Umsatzsteuer-Konten abzuschließen; Umsatz- und Vorsteuern werden miteinander verrechnet, sodass am Ende zur Übernahme in das folgende Geschäftsjahr die Zahllast oder die Forderung nur noch auf einem Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" stehen.
    Was bei Dir sicher auch noch fehlen dürfte, sind die Kapitalbuchungen. Wahrscheinlich hast Du einen Gewinn erwirtschaftet; dieser muss (genauso wie ein Verlust) in irgendeiner Weise "untergebracht" werden.
    Im Rahmen einer UG muss ja mindestens ein Viertel des Gewinns auf das Stammkapital gebucht werden (sofern dies < 25.000 €), über die Verteilung des restlichen Gewinns entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung. Diese beiden Buchungen musst Du noch nachtragen, dann sollte das passen.


    Franco hat vor einigen Jahren mal eine systematische Anleitung zu den Jahresabschlüssen verfasst; inwieweit die auch für Dich als UG hilfreich ist, weiß ich aus dem Kopf nicht. Am besten fragst Du Franco mal, oder er postet den Link hier nochmal.


    Hallo, und vielen Dank für die Wiedereröffnung dieses Threads.


    Zu den Steuern.
    Gibt es eine Funktion des Programms für die Abschlussarbeiten, oder muss dies manuell gemacht werden?
    Und wenn dies dann korrekt in der Schlussbilanz geschehen ist, steht dann der Saldo auf welchem Konto?
    Umsatzsteuer Vorjahr scheint mir doch eher etwas für die Eröffnungsbilanz zu sein oder?
    Ich dachte mir das bei der Abschlussbilanz die Werte Umsatzsteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuervorauszahlung einfach so stehen bleiben.
    Und in der Eröffnungsbilanz dann zusammengefasst wird in Umsatzsteuer Vorjahr.
    Und wenn es das Programm nicht automatisch macht, dann manuell per Buchungssatz 9000 an 1790 (ggf. Umgekehrt ).


    Zu den Kapitalbuchungen.
    Der Jahresüberschuss beträgt ja 1500 Euro. Dazu habe ich dann die Kapitalbuchung500 Euro 0846 ges. Rücklage an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung vorgenommen. Hier dachte ich, die Werte wären für die Schlussbilanz ok, und in der Eröffnungsbilanz entfällt dann der Posten Jahresüberschuss, und die ges. Rücklage wird "verfestigt", vielleicht in dem die Buchung des Kontos 0860 umgebucht wird. Zudem dann 1000 Euro in sonstige Rücklagen buchen.
    Mittlerweile denke ich eher, dass ich den kompletten Jahresüberschuss in die ges. Rücklage packe. Als Buchungssatz vermute ich 0846 ges. Rücklage an 2496 Einstellung in die ges. Rücklage. Nur wenn dies stimmen sollte, müsste ja irgendwie der Posten Jahresüberschuss verschwinden müssen, da ja doch die Einstellung in die Rücklage eine Verwendung des Jahresüberschusses darstellt. Oder passiert dies automatisch wenn ich das Konto 2496 anspreche? Und dann entstünde automatisch ein weiterer Posten Bilanzgewinn? In meinem Fall dann über 0 Euro?


    Gruß Peter



    Hallo, die Zahlen habe ich zur vereinfachten Darstellung einfach mal rund gemacht.
    Zu einen Teil des Kapitals in das Gesellschaftskapitals einstellen. Daran habe ich gedacht, es hapert nur noch an der Umsetzung. :)
    Ich möchte den gesamten Gewinn im Unternehmen belassen, und da ja nicht exakt, sondern mindestens 25% in die gesetzliche Rücklage müssen, kann ich da auch gleich alles einstellen. Aber ist das dann Gesellschaftskapital?


    Gruß Peter

  • dann musst du zwei Rücklagenkonten einrichten - die gesetzliche Rücklage für die 25% und die Gewinnrücklage.
    Gesellschafterbeschluss nicht vergessen, sonst bleiben die 75% Gewinnvortrag.

  • <p>

    dann musst du zwei Rücklagenkonten einrichten - die gesetzliche Rücklage für die 25% und die Gewinnrücklage.<br />
    Gesellschafterbeschluss nicht vergessen, sonst bleiben die 75% Gewinnvortrag.<br />

    </p>


    <p>Hallo, Da die gesetzliche Rücklage mindestens 25% sein soll, habe ich nun vor 100% in die gesetzliche Rücklage und keine Gewinnrücklage zu verwenden. Mit dem Gesellschafterbeschluss merk ich mir natürlich mal. Der musste dann bis zum 30.11. des laufenden Jahres gefasst sein oder?</p>


    <p>Gru&szlig; Peter</p>

  • nein - du kannst die gesetzliche Rücklage nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben füllen. Alles andere ist auf Gesellschafterbeschluss und damit entweder Gewinnrückage oder Gewinn-/Verlustvortrag.


    Wie kommst du auf den 30.11. als Beschlussdatum? Solange über den Gewinnvortrag nicht entschieden wird, bleibt es beim Gewinnvortrag - auch hierfür gibt es ein Konto.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, die Zahlen habe ich zur vereinfachten Darstellung einfach mal rund gemacht.
    Zu einen Teil des Kapitals in das Gesellschaftskapitals einstellen. Daran habe ich gedacht, es hapert nur noch an der Umsetzung.


    Das hat aber jetzt nicht den Jahreswechsel falsch werden lassen, dabei hast Du den Jahresüberschuss komplett vergessen, aber auch die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen das FA aus Umsatzsteuer - die Rücklagen hat babuschka ja schon erklärt.

  • Das hat aber jetzt nicht den Jahreswechsel falsch werden lassen, dabei hast Du den Jahresüberschuss komplett vergessen, aber auch die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen das FA aus Umsatzsteuer


    Ich muss gestehen, dies ist auch mir im Laufe der Diskussion "verloren" gegangen. Aber natürlich ist dies zusätzlich zu erledigen und zwar - wie vom TE gefragt - mit manuellen Buchungen. Eine Automatik gibt es hier leider nicht.


    nesciens

  • @babuschka, häschen und nesciens


    Vielen Dank erstmal für die Hilfestellungen, so richtig Klick hats aber noch nicht gemacht.
    Also, das mit dem 30.11. habe ich hier her:
    Zitat: Das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" darf nicht in einer Schlussbilanz erscheinen. Bis spätestens 30.11. hat die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Gewinns oder Verlusts zu befinden. Zitat Ende.
    Bevor ich dies las, dachte ich eigentlich auch die Schlussbilanz wäre ok.
    Das mit dem Jahresüberschuss. Den habe ich in der Eröffnungsbilanz vergessen. Aber wird er dort überhaupt noch als Jahresüberschuss ausgewiesen?
    Und es gibt doch kein Konto das ich ansprechen könnte, oder? Siehe auch meine Antwort an ComputerHaus.


    Wäre es so ok?
    Passiva SB
    Jahresüberschuss 1500
    ges. Rücklage 500
    unbekanntes Gegenkonto -500
    Passiva EB
    ges. Rücklage 500
    sonstige Gewinnrücklage 1000

  • Zitat: Das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" darf nicht in einer Schlussbilanz erscheinen. Bis spätestens 30.11. hat die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Gewinns oder Verlusts zu befinden. Zitat Ende.


    Das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" ist für die Schlussbilanz des Jahres, in dem der Gewinn erzielt wurde (analog Verluste). Im nächsten Jahr wird dies zu einem Gewinn-/Verlustvortrag des Vorjahres, und wenn die Verwendung nur in der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage besteht, ist die Verwendung des Restes "Vortrag auf neue Rechnung". Auch diese sollte natürlich - und da schließt sich der Kreis, in einem Beschluss festgelegt werden.


    Zu deinen Buchungen: Beträgt der Jahresüberschuss 1500 oder 2000? Nur im zweiten Fall wäre die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage (25%) richtig. Der Jahresüberschuss muss mit dem ermittelten Betrag in der GuV stehen bleiben. Danach wird gebucht
    Zuführung zur gesetzlichen Rücklage (GuV) an gesetzliche Rücklage (846, Bilanz) - kann allerdings keine entsprechenden Konten für die GuV-Seite im SKR 03 in MB finden, die vorgegebenen Rahmen von DATEV passen hier in die Systematik nicht so ganz herein). Vielleicht kann hier häschen weiterhelfen, Sie hat mit MB mehr Erfahrung als ich.
    Der restliche Jahresüberschuss müsste auf 869 gebucht werden (wenn ich den SKR 03 richtig im Kopf habe).
    In der Eröffnungsbilanz müssten dann die 500 unter den gesetzlichen Rücklage stehen und die restlichen 1000 (?) unter Gewinn-/Verlustvortrag.

  • Hallo babuschka,


    danke für den hilfreichen Post.


    Habe jetzt nur noch das Problem neben der ges. Rücklage den sonstigen Gewinn bzw. die sonstige Rücklage zu buchen.
    Habe es versucht mit 0869 an 2869, und umgekehrt, aber das Programm reagiert in keiner Weise.
    Keinerlei Eintragungen in Bilanz oder GuV. Als hätte ich Garnichts gebucht.


    Gruß Peter

  • Hallo neuhier,


    noch ein Hinweis:
    die Konton "Gewinn- Verlustvortrag vor Verwendung" werden in der Unternehmer Suite und WISO Buchhaltung nicht im aktuellen Geschaeftsjahr bebucht, da G+V Konten in diesem Programm grundsaetzlich nicht abgeschlossen werden und der Gewinn / Verlust rein rechnerisch aus der Saldierung aller G+V Konten ermittelt und in die Bilanz uebernommen wird.


    Hier ein Auszug aus meiner Anleitung:


    Zitat Anfang
    1.2 Hinweis zum Abschluss von G+V Konten im Programm


    Vielfach wird bei der Erstellung eine Jahresabschlusses davon gesprochen, dass auch alle G+V Konten (Gewinn- und Verlustkonten) abgeschlossen werden muessen um dann einen "Gewinn- oder Verlustvortrag vor Verwendung" zu erfassen der dann in der Bilanz das aktuellen Geschaeftsjahrs als solcher ausgewiesen wird.
    Fuer die Programme Unternehmer Suite, Buero+ etc ist dieser "Abschluss der G+V Konten" jedoch nicht koerperlich durchzufuehren denn er ergibt sich rechnersch aus dem Saldo aller G+V Konten und ist somit automatisch jederzeit als Betrag vorhanden und wird als Rechenfeld (kein Konto) in der Bilanz ausgewiesen.
    Zitat Ende
    Quelle: http://www.berg-system-enginee…abschluss-skr03-und-skr04

  • Hallo zusammen,
    habe versucht 9000 an 0869 zu buchen, aber auch hier kein Effekt. Der Bilanzunterschied bleibt wie gehabt.
    Gruß Peter



    Nachtrag: Es lag daran, dass 0869 keiner Kontengliederung zugeordnet war.
    Ich nehme an das Konto wird dem Gewinnvortrag und nicht den Gewinnrücklagen zugeordnet?
    Und im Laufe des Jahres muss ich dann entscheiden was mit dem Geld passiert?

  • Hallo neuhier,


    nein wird es nicht.


    Quelle: Datev Kontenrahmen SKR03 fuer 2014
    0860 Gewinnvortrag vor Verwendung
    0868 Verlustvortrag vor Verwendung
    0869 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz)


    Vielleicht solltes Du Dir einmal den Datev Kontenplan (SKR03) heruterladen. Suchbegriff bei google ist
    datev kontenplan


    Dabei darauf achten, dass in der url auch http://www.datev.de/ steht