NKA bei Auszug und extremem Verbrauch seit ein paar Monaten

  • Hallo liebe Community,


    folgende (stark überzogene) Situation, die in abgeschwächter Form bei uns jährlich mindestens einmal vorkommt:


    In einem Gebäude sind Mieter1 und Mieter2 wohnhaft. Seit Jahren sind die Verbrauchswerte (bei z.B. Wasser) konstant, so dass kaum Nachzahlungen an den Versorger fällig sind. Der Preis pro m³ sei 5,- € (für Wasser und Abwasser zusammen) und die Entnahmen monatlich ungefähr gleich. Grundpreis gibt es nicht bzw. ist für die Beurteilung nicht relevant.


    Mieter1 verbraucht in seinen "letzten" 5 Monaten vor dem Auszug am 30.06. dreimal so viel Wasser wie "normal". Er verlangt massivst die NKA spätestens 1 Woche nach Auszug. Es bleibt also keine Zeit, den Versorger (Wasserwerke) um eine außerordentliche Nachberechnung zu ersuchen. Fiktive Buchungen, die das Konto "4150 Wasserkosten" oder so ähnlich "auf den richtigen Stand bringen", sind keine Lösung, da ihnen keine Rechnung zugrunde liegt.


    Die hochgeladene Berechnung (PDF) zeigt die Situation in anschaulicher Aufstellung: NK-Abrechn extrem.pdf
    Ich hoffe, dass die Darstellung verständlich genug ist.


    Welche Lösung bietet Hausverwalter 2015 Prof. für einen solchen Fall? Oder wo habe ich einen Denkfehler, falls das Programm nicht so rechnet?


    Besten Dank im Voraus für die Hilfe.

  • Hallo,


    rechtlich gesehen hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Abrechnung in so einem kurzen Zeitraum. Der Gesetzgeber hat dir ein Jahr Zeit gegeben, gerade weil es solche Fälle gibt.
    Was du machen kannst:
    1) eine vorläufige Abrechnung mit von dir geschätzten Werten für den erhöhten Verbrauch und ausdrücklichen Hinweis auf Korrektur bei Vorliegen der Abrechnung durch das Wasserwerk.
    2) Mieter 1 soll eine Sicherheit hinterlegen für die noch offene Abrechnung (eventuell aus der Kaution, aber Achtung: muss schriftlich vereinbart werden) und dann Endabrechnung sobald Rechnung vorliegt.


    In jedem Fall würde ich mir Rat beim Anwalt (auch Haus- und Grundeigentümerverein möglich) holen, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Hier gibt es viele Fallstricke für einen Vermieter.


    nesciens