Altersvorsorgevertrag / Rechtsnachfolger

  • Tante Google weiß Bescheid :D
    Leistungen an den Rechtsnachfolger - Fußnote 11: "Es handelt sich um eine Rentenzahlung, die für die Dauer einer Rentengarantiezeit unabhängig vom Überleben des Rentenempfängers gezahlt wird. Die Besteuerung dieser Leistung erfolgt an den Rechtsnachfolger mit dem für die versicherte Person maßgebenden Ertragsanteil. Der Rentenempfänger muss in diesem Fall das Geburtsdatum der versicherten Person und den Beginn der Rente an die versicherte Person in die Anlage R zur Einkommensteuererklärung eintragen."


    Du liegst also mit Deiner Vermutung richtig. :thumbsup:

  • Tante Google führt hier auf den Holzweg. Bei einer Betriebsrente (wie vom TE gefragt), die an Witwen/Witwer gezahlt wird, handelt es sich um eine Witwenrente.
    Leistungen an Rechtsnachfolger werden eingetragen, wenn es sich um (private) Rentenversicherungen handelt, bei denen für einen gewissen Zeitraum auch im Todesfall eine Zahlung vereinbart wurde. Meistens maximal 10 Jahre laut Versicherungsbedingungen. Bei Betriebsrenten wird die Witwen-/Witwerrente unbegrenzt gezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Was hat sich denn überhaupt im Vergleich zum Vorjahr geändert?


    Betriebsrente für Hinterbliebene


    Die Leistungsmitteilungen sind mit den auf ihr mitgeteilten, dem FA elektronisch übermittelten, Daten einzutragen. Fehlen vermeintlich Daten/Angaben, ist das mit dem Leistungsträger abzustimmen bzw. bei diesem zu erfragen, denn dieser muss ja ggf. auch seine Mitteilung an das FA korrigieren.

  • Habe im letzten Jahr "Nein" ausgewählt. Gab auch keine Beanstandung vom FA. Bin mir dieses Jahr aber wieder unsicher obs wirklich korrekt ist. Bei Auswahl "Ja" wäre der Besteuerungsanteil geringer. Macht das FA auch auf Fehler aufmerksam, wenns zu Gunsten des Steuerzahlers ist?


    Das mit der Rentengarantiezeit habe ich ähnlich interpretiert wie babuschka, deshalb habe ich dazugeschrieben, dass es sich um eine fortwährende, lebenslange Zahlung an die Witwe handelt.

  • Habe gerade nochmals in die Leistungsmitteilung geschaut. Ganz unten in der Tabelle steht noch eine Zeile "Bei den Leistungen der Nummer(n) ___ handelt es sich um Leistungen an den Rechtsnachfolger bei vereinbarter Rentengarantiezeit." Da hier keine Nummer eingetragen ist, ist der Fall also klar. Sorry und Danke an Alle Helfer..

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal:
    Das Finanzamt interessiert i.d.R. gar nicht, was Du da einträgst, Die Bearbeiter setzen das an, was ihnen durch den Leistungsträger elektronisch übermittelt wird.


    Du musst die Erklärung trotzdem natürlich zutreffend, nach bestem Wissen und Gewinssen, erstellen und unterschreibst ja auch die Richtigkeit Deiner Angaben. Aber es dient eben auch der Kontrolle des Steuerbescheides mit der Steuerberechnung des Programms.


    Welche Zeilen sollst Du laut Leistungsmitteilung ausfüllen und welche Rechtsgrundlagen sind dazu genannt. Die Nummern sind da doch konkret mit allen Zahlen benannt. Und ein einzutragendes Datum sollte dort ebenfalls benannt sein.

  • Tante Google führt hier auf den Holzweg. Bei einer Betriebsrente (wie vom TE gefragt), die an Witwen/Witwer gezahlt wird, handelt es sich um eine Witwenrente.
    Leistungen an Rechtsnachfolger werden eingetragen, wenn es sich um (private) Rentenversicherungen handelt, bei denen für einen gewissen Zeitraum auch im Todesfall eine Zahlung vereinbart wurde. Meistens maximal 10 Jahre laut Versicherungsbedingungen. Bei Betriebsrenten wird die Witwen-/Witwerrente unbegrenzt gezahlt.


    Hm, in dem von mir verlinkten Schreiben des BMF ist die Fußnote 11 in der Tabelle, die folgende Überschrift hat:

    Das ist doch eine Betriebsrente, oder? ?(

  • Hm, in dem von mir verlinkten Schreiben des BMF ist die Fußnote 11 in der Tabelle, die folgende Überschrift hat:


    Das ist doch eine Betriebsrente, oder?


    Das kommt darauf an - wie immer gibt es zwei Möglichkeiten.
    Betriebsrente - vom Arbeitgeber finanziert muss über Lohnsteuerkarte erfasst werden und bei Rechtsnachfolger hast du dann "gewöhnliche" Witwen-/Witwerrente.
    Betriebsrente - eigene Leistungen, vom AG unterstützt gilt deine Fundstelle

    • Offizieller Beitrag

    Es ist doch müßig, über all dies zu diskuitieren. Denn für alles gilt letztlich das oben Gesagte:

    Die Leistungsmitteilungen sind mit den auf ihr mitgeteilten, dem FA elektronisch übermittelten, Daten einzutragen. Fehlen vermeintlich Daten/Angaben, ist das mit dem Leistungsträger abzustimmen bzw. bei diesem zu erfragen, denn dieser muss ja ggf. auch seine Mitteilung an das FA korrigieren.


    Und gleiches gilt für eine etwaige Lohnsteuerbescheinigung, die eben auch 1:1 in die dafür vorgesehene Eingabemaske einzugeben wäre. Von einer solchen war im Startpost seitens des TEs allerdings nicht die Rede.

  • Es ist doch müßig, über all dies zu diskuitieren.


    Das mag aus Deiner Sicht stimmen - da aber auch immer wieder (oft zu Recht) auf die Suchfunktion hingewiesen wird, ist eine Klärung (z. B. mit der letzten Antwort von babuschka) für zukünftige Suchen möglicherweise von Nutzen. ;)

  • Nur stammt diese Nebendarstellung nicht von mir. :|
    Und Du weist ja auch immer wieder darauf hin, daß Finanzämter (aus welchen Gründen auch immer und nicht immer zuungunsten der Steuerzahler) Entscheidungen treffen, die eigentlich nicht rechtskonform sind. Und es zeigt sich auch immer wieder, daß Nutzer/Leser des Forums Antworten (gerade von sehr erfahrenen Forumsteilnehmern) für 100%ig zutreffend werten. Daß dem nicht so sein muß - darauf wollte ich hinweisen. :D

  • Mich beschäftigt die gleiche Frage des TE. Aus den bisherigen antworten werden ich leider nicht ganz schlau.


    Mein Mann erhielt bis zu seinem Tod 11/2015 eine Betriebsrente aus einer Zusatzversorgung.

    Seitdem erhalte ich die Rente als neuer Leistungsempfänger als Witwenrente.

    Den Betrag ist in der Anlage R, Zeile 42 anzugeben.

    Im Steuerprogram gibt es hierzu die folgende Auswahloption: "Handelt es sich um eine Leistung an den Rechtsnachfolger bei vereinbarter Rentengarantiezeit?"

    Wenn dies der Fall wäre und ich als Geburtsdatum der versicherten Person das Geburtsdatum meines Mannes angebe, würde sich anhand der on-the-fly-Berechnung die Steuerbelastung erheblich senken.


    Kann hier jemand diesbezüglich Hilfestellung leisten?

    • Offizieller Beitrag

    Kann hier jemand diesbezüglich Hilfestellung leisten?

    Was da genau einzutragen ist, das ergibt sich aus der jährlich bis Februar des Folgejahres übersendeten Leistungsmitteilung der zahlenden Stelle. Im Zweifel diese bei der entsprechenden Stelle (nochmals) anfordern, dann sollte sie auch künftig automatisch kommen. Ansonsten evtl. für den Belegabruf registrieren (vorausgefüllte Erklärung) und von dort die Daten in die Erklärung übernehmen.


    Um welches Jahr geht es überhaupt? Das Problem sollte sich ja nicht erst seit diesem Jahr stellen.

  • Die Leistungsmitteilung für das abgelaufene Kalenderjahr liegt mir bereits vor. Darin kommt das Wort "Rechtsnachfolger", das mich ja zur Frage veranlasst hat, an keiner Stelle vor. Das muss jedoch nicht bedeuten, dass es nicht der Fall ist. Es geht hier konkret um die Einkommensteuererklärung 2018. Durch den automatischen Belegabruf wird diese Frage auch nicht abgehandelt, da hier ausschließlich der Leistungsbetrag in das dafür vorgesehene Feld übertragen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich diesbezüglich einmal mit der rentenzahlenden Stelle Kontakt aufnehmen. Kann sein, dass die das vergessen haben, da es dem Grunde nach durchaus zutreffen kann. Deshalb muss man diese Bescheinigungen ja auch jedes Jahr überprüfen, weshalb man eben die übermittelten mitgeteilt bekommt.


    Den Thread dann bitte hier insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Ist aus der von mir geschilderten Fallbeschreibung: Betriebsrente aus Zusatzversorgung -> Tod des Mannes -> Witwenrente keine schlüssige Antwort aus dem Erfahrungsschatz der Mitglieder möglich? Ich werde aber diesbezüglich die Zusatzversorgungskasse kontaktieren, was die Frage hoffentlich beantwortet.

    • Offizieller Beitrag

    Betriebsrente aus Zusatzversorgung -> Tod des Mannes -> Witwenrente keine schlüssige Antwort aus dem Erfahrungsschatz der Mitglieder möglich?

    Kann sein, dass die das vergessen haben, da es dem Grunde nach durchaus zutreffen kann.

    Nur nützt Dir unsere Meinung nichts, da Du eine entsprechend geänderte Mitteilung der rentenzahlenden Stelle bräuchtest. Trägst es in gewünschter Art in die Erklärung rein, schmeißt Dir das FA dies bei der Bearbeitung unbesehen raus, da diese sich insoweit eigentlich immer ausschließlich auf die elektronisch übermittelten Daten verlassen (müssen).