Doppelte Haushaltsführung München-Frankfurt

  • Hallo zusammen,


    aktuell beschäftigt mich das Thema doppelte Haushaltsführung wegen meines Beruflichen hintergrundes. Seit zwei Wochen arbeite ich in Frankfurt und bewohne dort auch ein kleines Zimmer. Zusätzlich habe ich in München eine gemeinsame Wohnung mit meiner Partnerin (unverheiratet) welche preislich als auch von der Größe über der Wohnung in Frankfurt liegt. Zudem war ich heute beim Meldeamt in Frankfurt und wollte meinem Zweitwohnsitz anmelden. Lt Auskunft der Sachbearbeiterin ist mein Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo ich mich auch vermehrt aufhalte -> ergo Frankfurt. Aus diesem Grund habe ich jetzt meinen Hauptwohnsitz von München nach Frankfurt verlegt. In München müsste ich dann vermutlich noch meinen Zweitwohnsitz anmelden.


    Nun zum eigentlichen Thema. Meiner Auffassung nach liegt mein Lebensmittelpunkt begründet durch Familie, Lebenspartnerin, Freunde und durch die Größe der Wohnung in München. Mein kleines WG Zimmer nutze ich ja nur zum übernachten. Fällt diese Konstellation unter das Thema doppelte Haushaltsführung? Interesant wäre nun auch zu wissen, falls Frage 1 mit ja beantwortet werden kann, welche Wohnung ich dem Finanzamt in Frankfurt als zweitwohnung verkaufe? Lt. Gesetzt ist die steuerlich absetzbare Wohnung ja die, die sich am Beschäftigungsort befindet. Diese ist nun aber durch die Ummeldung zur Hauptwohnung in Frankfurt geworden. Pendeln würde ich daher nur am Wochenende zu meiner "Zweitwohnung" in München? Oder ist es dem FA egal an welchem Standort ich meinen Haupt und Nebenwohnsitz habe?


    Vielleicht hat jemand einen Tipp oder sogar eine ähnliche Erfahrung?

  • Hallo AlexHuber,


    erst einmal: du musst in Frankfurt nicht deinen Hauptwohnsitz anmelden - da hat der Beamte dort wieder einmal auf das Stadtsäckel geachtet.
    http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/zweitwohnsitz--6


    Für das Finanzamt ist wichtig, dass du zwei Wohnungen hast (zu dieser Frage hier im Forum bitte einmal suchen, da gibt es schon viele Diskussionen), was - soweit ich es deinen Schilderungen entnehmen kann - wohl der Fall sein sollte.


    Gruß nesciens

  • Hm, im hessischen Meldegesetz steht scheinbar ganz klar: § 16 (2) "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners." Weiter hinten im Text steht dann wiederum "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt." Mit dem Verweis auf diese Passage würde ich versuchen (unter Vermeidung, vom gleichen Beamten "bedient" zu werden), den Hauptwohnsitz wieder nach München zu verlegen und die Nebenwohnung (Zimmer) in FFM anzumelden. Vorher aber mal prüfen, welche Variante zahlenmäßig was bedeutet - Stichwort "Zweitwohnsitzsteuer" (München 9 % der jährlichen Nettokaltmiete, FFM meines Wissens keine). Im Idealfall hast Du auch einen Anwalt bei der Hand, also im Verwandten- oder Bekanntenkreis, der Dich da für lau unterstützt.


    Steuerrechtliche Zweitwohnung wäre meiner Meinung nach in beiden Fällen (also egal wo der Hauptwohnsitz sich melderechtlich befindet) die in FFM, da sich Dein Lebensmittelpunkt in München befindet (LStR 2015 R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung). Da steht in Absatz (3) "Eigener Hausstand": "Die Wohnung muss außerdem der auf Dauer angelegte Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein." Soweit ich es erkennen kann, kennt das Steuerrecht die Begriffe "Hauptwohnsitz" und "Nebenwohnsitz" nicht ...


    Die berufliche Veranlassung sehe ich nach Deiner Schilderung als gegeben an.

  • Hallo,


    ich führe bereits die Diskussion mit meinem Finanzamt dazu, weil ich mich letztes Jahr darauf eingelassen habe meinen Hauptwohnsitz von Frankfurt nach Berlin zu verlegen. Die Meldestelle hat argumentiert, dass ich ja 5 Tage die Woche in Berlin arbeite und deshalb mein überwiegender Aufenthalt in Berlin ist. Vom FA bekamm ich jetzt den doppelten Haushalt komplett abgelehnt, mit der Begründung, ich hätte meine Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) von Frankfurt nach Berlin verlegt. Damit sind die Kosten der DH nicht mehr Abzugsfähig. Ich habe Einspruch eingelegt und hoffe das ich die Kosten wieder absetzen kann.


    Auf der einen Seite sieht man hier wie gläsern wir geworden sind. Meine Personenbezogenen Daten werden hier einfach hin und her geschickt ohne, dass ich jemals dem zugestimmt hätte. Und wie Absurt die Argumentation von beiden Seiten ist. Demnach könnte ja keiner mehr einen DH absetzen...


    Also wenn du das mit der Verlagerung des Hauptwohnsitzes rückgängig machen kannst, ersparst du dir vermutlich Ärger mit dem FA.

    • Offizieller Beitrag

    Für das Finanzamt ist wichtig, dass du zwei Wohnungen hast (zu dieser Frage hier im Forum bitte einmal suchen, da gibt es schon viele Diskussionen), was - soweit ich es deinen Schilderungen entnehmen kann - wohl der Fall sein sollte.

    Genau. Und das und die Veranlassung dafür ist für das FA auch das einzig Entscheidende. Was melderechtlich wie angemeldet ist, spielt einkommensteuerlich keinerlei Rolle.

    • Offizieller Beitrag

    Ändert aber nichts daran, dass es steuerrechtlich so ist. Das habe häschen, andere und auch ich selber hier oft genug im Forum erläutert. Dafür gibt es den Rechtsweg, der ja nicht all zu selten von Erfolg beschieden ist.


    Abgesehen davon hat gelo ja schon seit 2004 mit Kosten anlässlich doppelter Haushaltsführung zu tun, bei denen es in Zusammenarbeit mit dem FA nicht immer so ganz glatt läuft. Da scheint halt ein besonderes Verhältnis FA/Bearbeiter zu Steuerbürger/Kunde zu herrschen. Also nicht zu Verallgemeinern. Wir kennen den gesamten Sachverhalt ja überhaupt nicht. Auch scheint mir die Bemerkung zum Datenaustausch zwischen den Behörden schon etwas befremdlich. Das FA wird sich die Meldedaten bei geltend gemachter doppelter Haushaltsführung alleine schon deshalb anschauen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Indiz, wie vieles andere auch. Und dann entscheidet man eben.