Getrennte Veranlagung - Aufteilung Behinderten Pauschbetrag

  • Hallo zusammen,


    die getrennte Veranlagung erzielt bei meinem Mann und mir üblicherweise eine leicht höhere Rückzahlung. Allerdings wurde dieses Jahr die hälftige Aufteilung des Behinderten Pauschbetrages (Ehemann) vom Finanzamt abgelehnt, auch ein entsprechender Einspruch wurde abgelehnt.


    Begründung: "Der Schwerbehindertenpauschbetrag kann nicht hälftig auf beide Ehegatten aufgeteilt werden, da sich §26a Abs.2 Satz 2 EStG lediglich auf tatsächliche Aufwendungen bezieht. Bei dem Schwerbehindertenpauschbetrag handelt es sich jedoch um einen persönlichen Pauschbetrag, der ausschließlich von dem Steuerpflichtigen angesetzt werden kann, der die Mehrbelastung in erster Linie zu tragen hat"


    Irgendwie ist mir diese Begründung suspekt. Ist das wirklich so? Wäre dankbar für Eure Hilfe.


    Welche Rechtsmittel habe ich nach dem ersten Einspruch überhaupt noch?


    LG Anja A.

  • Meines Wissens können im Allgemeinen nur tatsächliche Aufwendungen hälftig aufgeteilt werden (EStG § 26a Abs. 2), Pauschalen jedoch nicht (beim Behindertenpauschbetrag für Kinder ist das anders, aber das trifft ja hier nicht zu). Das heißt, das FA hat Recht.

  • Hallo Jens,


    danke für Deine Info, hab mir den Paragraphen gerade nochmal durchgelesen. Mir stellt sich die Frage ob der Behinderten Pauschbetrag eine außergewöhnliche Belastung ist, wenn ja müßte doch auch er unter den § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG fallen.


    Das wäre dann auch ein kapitaler Fehler im WISO Sparbuch, dort wird nämlich 50:50 aufgeteilt.


    LG Anja A.

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre dann auch ein kapitaler Fehler im WISO Sparbuch, dort wird nämlich 50:50 aufgeteilt.

    Was Du dann mit dem Support klären solltest. Die Lösung dann bitte für andere User hier ebenfalls einstellen.


    Allerdings solltest Du vorab noch einmal klarstellen, um welchen Veranlagungszeitraum es eigentlich geht. Für nach dem 31.12.2013 beginnende Veranlagungszeiträume gibt es ja "nur noch" die Einzelveranlagung von Ehegatten. Die unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten auch von der "alten" getrennten Veranlagung. Zudem habe ich es mal ins entsprechende Unterforum "WISO Steuer-Sparbuch" verschoben.


    Ich würde auch der Auffassung des FAs zustimmen bzw. teile die Auffassung der Profis:
    Einzelveranlagung von Ehegatten - Quelle efv-Steuerseminar 2014_061.pdf
    Hälft. Aufteilg. des Behindertenpauschbetrages bei Einzelveranlagung : Quelle: steuerberaten.de

  • Mir
    stellt sich die Frage ob der Behinderten Pauschbetrag eine außergewöhnliche Belastung ist, wenn ja müßte doch auch er unter den § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG fallen.
    Das wäre dann auch ein kapitaler Fehler im WISO Sparbuch, dort wird nämlich 50:50 aufgeteilt.
    LG Anja A.


    Der Pauschbetrag ist keine Belastung, sonst würde er ja nicht Pauschale heißen :D
    Ähnlich ist es ja auch bei der Werbungskostenpauschale, die wird ja auch nicht in irgendeinem Verhältnis geteilt.


    Woran erkennst Du, daß im Programm die Pauschale hälftig geteilt wird?