Riester-Rente Sonderausgabenabzug

  • Hallo,


    ich bekomme beim Abgeben der Steuererklärung über Elster folgende Meldung:
    Sonderausgabenabzug für Riesterverträge bisher nicht geförderter Personen für NN: NN hat einen Riester-Vertrag, ist jedoch Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt), freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder passives Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kann für NN unter bestimmten Voraussetzungen der zusätzliche Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG trotzdem in Frage kommen. Wenn Claudia zwar nicht im Veranlagungszeitraum Pflichtmitglied in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ist, jedoch aus früheren Mitgliedschaften Entgeltpunkte erworben hat, können Sie in den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG beantragen. ...


    Die Frage ist für mich: Wenn ich auf diesen Punkt klicke komme ich zu den ganzen Fragen zur Riester-Rente. Aber wo kann ich dann diesen Sonderausgabenabzug beantragen?


    Danke für jeden Hinweis...

  • da keiner weiß, welcher Art deine Riester-Rente ist, kann dir hier am besten die Hilfefunktion im Programm, die ? vor den einzelnen Rubriken und die Standmitteilung deines Versicherers helfen. Insbesondere die letzte müsste Angaben darüber enthalten, wo die Werte eingetragen werden müssen.

  • Hallo,


    Danke für die Antwort... So ganz hat es mir zwar nicht geholfen, aber ich habe noch mal ein wenig geforscht. Warum die Art der Riester-Verträge hier wichtig ist, das ist mir nicht ganz klar. Es scheint mir so zu sein, dass für unmittelbar begünstigte Personen die Riester-Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden. Nun ist vor Gericht (BFH X R 11/13) die Frage anhängig, ob auch bei mittelbar begünstigten Personen dieser Abzug erlaubt ist. Anscheinend passiert dieser Sonderausgabenabzug automatisch, ich habe dafür keinen Punkt im Programm oder auch im ELSTER-Bescheid gefunden, wo die Sonderausgaben für Riester-Verträge angeführt sind. Es ist also die Frage, ob die Finanzämter bei der Steuerberechnung nur die unmittelbar oder auch mittelbar begünstigten Personen berücksichtigen. Das kann man wohl gar nicht selbst beeinflussen, nur dann halt per Einspruch sich dagegen wehren, wenn sie die mittelbar begünstigten Personen nicht berücksichtigen.


    Oder sehe ich da etwas falsch?

  • Servus,


    ich habe das gleiche "Problem"... Wiso berücksichtigt die Beiträge zur Riester-Versicherung nicht als Sonderausgabe nach §10a Abs. 1 EStG, wenn der Beitragszahler als mittelbar begünstigt angegeben ist. Bei der Überprüfung der Eingaben kommt o.g. Hinweis und der Link führt zu der "normalen" Seite für die Erfassung der Riester-Renten.


    Weiß jemand wie ich Wiso dazu bringe die Beiträge der mittelbar begünstigten Person bei der Steuerberechnung mit zu berücksichtigen?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Weiß jemand wie ich Wiso dazu bringe die Beiträge der mittelbar begünstigten Person bei der Steuerberechnung mit zu berücksichtigen?


    Überhaupt nicht, da mittelbar begünstigte Personen zwar die Zulagen erhalten, aber nicht über die Sonderausgaben eventuell noch zusätzlich gefördert werden. Daher ist hier keine Eingabe notwendig, hat also nichts mit dem Programm zu tun.


  • Überhaupt nicht, da mittelbar begünstigte Personen zwar die Zulagen erhalten, aber nicht über die Sonderausgaben eventuell noch zusätzlich gefördert werden. Daher ist hier keine Eingabe notwendig, hat also nichts mit dem Programm zu tun.


    Hallo nesciens,


    vielen Dank für deine Antwort! Ich bekomme bei WISO einen Hinweis, dass zu diesem Thema eine Klage anhängig ist:


    "Sonderausgabenabzug für Riesterverträge bisher nicht geförderter Personen: XXX hat einen Riestervertrag, ist jedoch passives Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug nach § 1a Abs. 1 EStG trotzdem in Frage kommen. Wenn XXX zwar nicht im Veranlagungszeitraum Pflichtmitglied in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ist, jedoch aus früheren Mitgliedschaften Entgeltpunkte erworben hat, können Sie den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG beantragen. Denn zu der Rechtsfrage, ob § 10a Abs. 1 EStG auch für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung anzuwenden ist, ist derzeit ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (BFH X R 11/13). Wenn das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht berücksichtigt, legen Sie Einspruch ein."


    Ich dachte jetzt, dass WISO den Sonderausgabenabzug entsprechend schon berücksichtigt und das Finanzamt diesen dann streicht... und dann muss ich Einspruch einlegen.
    Oder berücksichtigt auch WISO den Sonderausgabenabzug nicht, das Finanzamt fügt ihn auch nicht hinzu und ich muss dann Einspruch einlegen?
    Aber kann ich gegen die nicht Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs Einspruch erheben, wenn ich ihn in meiner Steuererklärung selbst auch nicht berücksichtigt habe?


    Vielen Dank für alle, die meine Verwirrung lichten ;)

  • Hallo MTJ1,


    da sich WISO wie die anderen Anbieter auch an die amtlichen Formulare halten muss, ist man als Steuerpflichtiger hier in einer Zwickmühle, vor allem, wenn über Elster abgegeben werden soll. Ich würde hier hier gemäß Formular eintragen, aber im Anschreiben an das Finanzamt auf den Sachverhalt hinweisen. Der Bescheid wird nach geltendem Recht den Abzug nicht berücksichtigen, dann mit Hinweis auf das laufende Verfahren Einspruch einlegen.
    Anders geht es wohl nicht.


    Gruß nesciens