Hallo,
ich habe eine Frage zu einem fiktiven Referendar, der Lehramtsanwärter ist. Dieser hat im letzten Jahr (1.1.2014 bis 31.12.2014) als Referendar im Land Thüringen gearbeitet. Meines Wissens zählt ein Referendar bei der Steuererklärung als Beamter (falls nicht korrekt, bitte korrigieren ;)). Ich habe im Grunde erst einmal nur folgende Angaben des so genannten "Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen:
Z3 (Bruttolohn): 15474,22 EUR
Z4 (einbehaltene Lohnsteuer zu 3): 765,00 EUR
Z5 (einbehaltener Soli zu 3): 0,00 EUR
Z28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung, ggf. Mindestvorsorgepauschale): 1856,81 EUR
Danach ergab sich eine Rückzahlung von ca. 400 EUR. Nachdem ich unter "Allgemeine Ausgaben" (Vorsorgeaufwendungen) noch die tatsächlichen Kosten eingetragen hatte...
Gezahlte private Krankenversicherung:
tatsächlich gezahlte Beiträge: 816,26 EUR
Basisversicherung: 823,88 EUR
gezahlte Pflegeversicherung: 108,00 EUR
... ergab sich eine Rückzahlung von 217,80 EUR. Bei der Berechnung durch WISO (und auch ELSTER) ergibt sich folgendes:
Festgesetzte Einkommensteuer: 981,00 EUR
Festgesetzter Soli: 1,80 EUR
Nun könnte man ja davon ausgehen, dass die zuständigen Mitarbeiter beim Land die Lohnsteuer korrekt ausrechnen, sodass ich erwartet hätte, man kommt nach Eingabe der Daten auf +/- 0 EUR. Eine Web-Recherche ergab vage Informationen zur Lohnsteuertabelle B, nach der die Steuer im Falle von Beamten (bzw. Referendaren) berechnet würde. Und irgendwie könnte sich daraus diese Diskrepanz ergeben. Vermutlich im Zusammenhang mit irgendwelchen Vorsorgepauschalen. Wie ihr aber merkt, bin ich da etwas überfordert bzw. überfragt
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, diese Diskrepanz bzw. zustande kommende Forderung über 217,80 EUR zu verstehen? Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Vielen Dank im Voraus.
Ciao The_Unknown