Unklare Lohnsteuerberechnung für einen Referendar (Lehramtsanwärter)

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu einem fiktiven Referendar, der Lehramtsanwärter ist. Dieser hat im letzten Jahr (1.1.2014 bis 31.12.2014) als Referendar im Land Thüringen gearbeitet. Meines Wissens zählt ein Referendar bei der Steuererklärung als Beamter (falls nicht korrekt, bitte korrigieren ;)). Ich habe im Grunde erst einmal nur folgende Angaben des so genannten "Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen:


    Z3 (Bruttolohn): 15474,22 EUR
    Z4 (einbehaltene Lohnsteuer zu 3): 765,00 EUR
    Z5 (einbehaltener Soli zu 3): 0,00 EUR
    Z28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung, ggf. Mindestvorsorgepauschale): 1856,81 EUR


    Danach ergab sich eine Rückzahlung von ca. 400 EUR. Nachdem ich unter "Allgemeine Ausgaben" (Vorsorgeaufwendungen) noch die tatsächlichen Kosten eingetragen hatte...


    Gezahlte private Krankenversicherung:


    tatsächlich gezahlte Beiträge: 816,26 EUR
    Basisversicherung: 823,88 EUR


    gezahlte Pflegeversicherung: 108,00 EUR


    ... ergab sich eine Rückzahlung von 217,80 EUR. Bei der Berechnung durch WISO (und auch ELSTER) ergibt sich folgendes:


    Festgesetzte Einkommensteuer: 981,00 EUR
    Festgesetzter Soli: 1,80 EUR


    Nun könnte man ja davon ausgehen, dass die zuständigen Mitarbeiter beim Land die Lohnsteuer korrekt ausrechnen, sodass ich erwartet hätte, man kommt nach Eingabe der Daten auf +/- 0 EUR. Eine Web-Recherche ergab vage Informationen zur Lohnsteuertabelle B, nach der die Steuer im Falle von Beamten (bzw. Referendaren) berechnet würde. Und irgendwie könnte sich daraus diese Diskrepanz ergeben. Vermutlich im Zusammenhang mit irgendwelchen Vorsorgepauschalen. Wie ihr aber merkt, bin ich da etwas überfordert bzw. überfragt :(


    Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, diese Diskrepanz bzw. zustande kommende Forderung über 217,80 EUR zu verstehen? Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!


    Vielen Dank im Voraus.


    Ciao The_Unknown

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Frage zu einem fiktiven Referendar, der Lehramtsanwärter ist.

    Was darf man sich unter einem fiktiven Referendar vorstellen? Fiktive Fälle würden hier nicht beantwortet, da wir das auch nur in unserer Freizeit machen.


    Ich habe im Grunde erst einmal nur folgende Angaben des so genannten "Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen:

    In welches Steuerprogramm denn?


    Ansonsten vielleicht einmal zu Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 lesen: Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

  • Was darf man sich unter einem fiktiven Referendar vorstellen? Fiktive Fälle würden hier nicht beantwortet, da wir das auch nur in unserer Freizeit machen.


    Naja, tatsächlich handelt es sich um einen realen Fall, ich dachte nur, man dürfte das evtl. nicht direkt machen, weil es dann eine STeuerberatung wäre (oder so ähnlich).


    In welches Steuerprogramm denn?


    Wie unten in meinem Beitrag steht, geht es um WISO bzw. ELSTER (beide spucken die gleiche Berechnung aus).

    • Offizieller Beitrag

    Naja, tatsächlich handelt es sich um einen realen Fall, ich dachte nur, man dürfte das evtl. nicht direkt machen, weil es dann eine STeuerberatung wäre (oder so ähnlich).

    Dann hast Du das nächste Problem erkannt, womit meine Hilfestellung grundsätzlich endet. Das Steuerberatungsgesetz scheint Dir ja bekannt zu sein.


    Wie unten in meinem Beitrag steht, geht es um WISO bzw. ...

    Ein Buhl-Programm namens WISO gibt es übrigens nicht.

  • Ein Buhl-Programm namens WISO gibt es übrigens nicht.


    Ich meinte natürlich das "WISO Steuer-Sparbuch 2015 (für Steuerjahr 2014)". Ich dachte, man kann hier auf einer sachlicheren Ebene diskutieren und ein wenig Hilfestellung erfahren. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Ich bitte um Entschuldigung, die Ruhe gestört zu haben... :(

  • Hallo Unbekannter,


    welches WISO-Programm? Die Nachfrage von miwe4 ist nicht unerheblich, da die unterschiedlichen Programme auch andere Eingabemodi haben. Für Elster (wenn du die Version auf www.elsteronline.de meinst) können wir hier nicht helfen.


    Hallo,


    ich habe eine Frage zu einem fiktiven Referendar, der Lehramtsanwärter ist. Dieser hat im letzten Jahr (1.1.2014 bis 31.12.2014) als Referendar im Land Thüringen gearbeitet. Meines Wissens zählt ein Referendar bei der Steuererklärung als Beamter (falls nicht korrekt, bitte korrigieren ;)).


    Beamter ist man erst nach Verbeamtung - ich tippe eher auf angestellt im öffentlichen Dienst.

    Zitat

    Ich habe im Grunde erst einmal nur folgende Angaben des so genannten "Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen:


    Die Bescheinigung ist nicht "sogenannt" (ein inzwischen in Deutschland grassierender Virus), sondern heisst so - ganz offiziell.



    Da dürfte ein Fehler sein - erstens: die Beiträge zur Basisversicherung können nicht höher sein als die tatsächlich gezahlten Beiträge, da ein Teil der gezahlten Beiträge für Höherversicherungen etc. gezahlt wird. Aber: der AG hat Beiträge in Höhe 1856,81 Euro bescheinigt - das wäre ja viel zu viel, wenn tatsächlich nur 816,26 Euro bezahlt worden wären. Dann ist die Rückzahlung erklärlich


    Zitat

    . Bei der Berechnung durch WISO (und auch ELSTER) ergibt sich folgendes:


    Festgesetzte Einkommensteuer: 981,00 EUR
    Festgesetzter Soli: 1,80 EUR


    Nun könnte man ja davon ausgehen, dass die zuständigen Mitarbeiter beim Land die Lohnsteuer korrekt ausrechnen, sodass ich erwartet hätte, man kommt nach Eingabe der Daten auf +/- 0 EUR. Eine Web-Recherche ergab vage Informationen zur Lohnsteuertabelle B, nach der die Steuer im Falle von Beamten (bzw. Referendaren) berechnet würde. Und irgendwie könnte sich daraus diese Diskrepanz ergeben. Vermutlich im Zusammenhang mit irgendwelchen Vorsorgepauschalen. Wie ihr aber merkt, bin ich da etwas überfordert bzw. überfragt :(


    Die (monatliche) Lohnsteuer wird anhand der Lohnsteuertabellen ermittelt - eventuell mit einem Jahresausgleich auf Basis der gesetzlichen Pauschalen. Alles was darüber hinaus geht, kann erst in der Jahresberechnung durch das Finanzamt erfolgen. Je nach Höhe von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. ergeben sich hier Unterschiede - ein +/- 0 ist äusserst selten.


    Zitat

    Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, diese Diskrepanz bzw. zustande kommende Forderung über 217,80 EUR zu verstehen? Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!


    Vielen Dank im Voraus.


    Ciao The_Unknown


    Überprüfe deine Angaben bei den Versicherungsleistungen - zunächst wird die Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Da eine private Versicherung vorliegt, müssen die Werte, wie sie von der Versicherung bescheinigt werden, übernommen werden. Diese Bescheinigung liegt übrigens auch in Elster vor - unter Umständen dort abrufen, falls die Versicherung noch nicht "in die Pötte" gekommen sein sollte. Aus dieser Bescheinigung ist der Betrag der gezahlten Beiträge und der Beiträge zur Basisversicherung ersichtlich.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, man kann hier auf einer sachlicheren Ebene diskutieren und ein wenig Hilfestellung erfahren.

    Sachlicher geht es doch nicht, als erst einmal den Sachverhalt und/oder etwaige Steuerprogramme zu konkretisieren, auf die sich eine Frage bezieht.


    Aber da Du in dieser Sache nach eigener Aussage ja bei einer Dir nicht erlaubten steuerlichen Hilfeleistung tätig bist, sollte die Antwort von nesciens dann auch zum Abschluss des Themas genügen. Eine Mitwirkung bei solchen Dingen ist ebenfalls nicht gestattet, auch Foren nicht. Von daher schließe ich den Thread jetzt.