Steuererstattung: Nur Soli und Kirchensteuer wurde überwiesen

  • Hallo zusammen,


    vielleicht weiß ja jemand, was das nun zu bedeuten hat.
    Ich bin zum einen Angestellt und habe zum anderen einen Gewerbeschein.


    Mein Steuerbescheid 2014 kam vor einer Woche, allerdings wurde Gewerbeinnahmen / Verluste als vorläufig ausgewiesen - Gewinnerzielungsabsicht. Gewerbe läuft schon mal gut mal schlecht seit vielen Jahren, in den Vorjahren wurde da nichts bemäkelt. Dahingehend weiß ich Bescheid, wie und was das bedeutet. Was mich eigentlich wundert: Die Kirchensteuererstattung und Soli-Erstattung, basierend auf der Einkommenssteuer, die vorläufig festgesetzt wurde (mit den Gewerbeverlusten berücksichtigt), wurde überwiesen. Die Einkommensteuer fehlt und ist auch im Überweisungstext nicht aufgeführt.


    Hat das schon mal jemand erlebt und kann mir sagen, was das seitens des FA wird?


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht auf der Steuerabrechnung des Bescheides entsprechend verrechnet/saldiert?


    Ansonsten vielleicht Verrechnung mit bestehenden Steuerrückständen. Eine Umbuchungsmitteilung der Finanzkasse/Erhebungsstelle müsste dann gekommen sein bzw. noch kommen. Ein Telefonat könnte Aufschluss bringen.

  • Hallo,


    nein, es steht nichts offen und auch kein Verrechnungsvermerk auf dem Bescheid.
    Allerdings fiel mir eben auf dass ich meine USt. Erklärung 2014 noch gar nicht abgeschickt hatte -.-. Das USt. Konto ist zwar ausgeglichen, aber könnte das damit zu tun haben?
    Ich will im Moment ungerne beim FA anrufen und die "Liebhaberei"-Geschichte wecken bevor ich nicht eine entsprechende Dokumentation bzw. Geschäftsvorschau 15/16 da habe.

    • Offizieller Beitrag

    Das eine ist die Erhebungsstelle/Finanzkasse, das andere die Festsetzungsstelle/Veranlagungsbezirk. Die eine hat mit der anderen erst einmal nichts zu tun.


    In der Steuerabrechnung (Meist Seite 1) steht zur ESt wirklich "zu erstatten"?

  • Demnach zu viel gezahlt: xxxxx
    Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens erhalten Sie eine gesondertre Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird erstattet auf das Konto xxx usw. Überwiesen wurde aber nur die Kirchensteuer und Solizuschlag (übereinstimmend mit den Summen auf dem Bescheid). Das verwirrt mich.

    • Offizieller Beitrag

    Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens erhalten Sie eine gesondertre Mitteilung.

    Sagte ich ja:

    Ansonsten vielleicht Verrechnung mit bestehenden Steuerrückständen. Eine Umbuchungsmitteilung der Finanzkasse/Erhebungsstelle müsste dann gekommen sein bzw. noch kommen.


    Deshalb:

    Ein Telefonat könnte Aufschluss bringen.