Wie EÜR + Umsatzsteuererklärung ohne Daten doppelt eingeben zu müssen

  • Hallo,


    ich möchte jetzt auf einen Schlag die


    Einkommenssteuererklärung 2014
    EÜR 2014
    Umsatzsteuererklärung 2014


    machen.


    Die zwei ersten habe ich schon eingegebn und bei der EÜR natürlich auch meine ganzen Rechnungen.
    Jetzt scheint es, als muss ich das bei der Umsatzsteuererklärung nochmal alles einzeln eingeben?!


    Kann man die Daten der Einnahmen und Ausgaben nicht von den bereits gemachten Eingaben übernehmen?
    Es sind ja eigentlich exakt dieselben.


    Ich hoffe das geht, denn sonst ist das wirklich wahnsinning nutzerunfreundlich.
    Schon die fehlende Möglichkeit bereits gemachte Steuererklärungen aus Elster zu importieren ist ein großer Minuspunkt.

    • Offizieller Beitrag

    Wurde eigentlich schon sehr oft hier erläutert. Die erweiterte Forumssuche hast Du mal befragt?


    Dort von uns immer wieder gefragt:
    Hast Du für die Erstellung der EÜR das gesonderte EÜR-Modul des Steuer-Sparbuchs genutzt oder diese im ESt-Modul direkt erstellt. Bei Ersterem kannst Du die EÜR ganz einfach mit Programmunterstützung automatisch erstellen lassen. Bei Letzterem musst Du es manuell machen, wobei Dich das Programm aber unterstützt.

  • Ich bin mir grad nicht mehr sicher, das war letzten Monat, jetzt muss ich noch die Umsatzsteuer nachschicken (deswegen erst nachträglich die Eingabe). Es kann auch sein, das ich die EkSt genommen habe und dann dort EÜR irgendwo als Anlage angehakt habe.


    Wenn ich es separat in dem Modul mache (die eigene Schaltfläche EÜR oben unter der EkSt?!) dann übernimmt es das automatisch zur Umsatzsteuererklärung?


    (Wobei es doch die Daten zur UmSt auch so übernehmen müsste... das müsste doch alles zusammenhängen in dem Programm, denn es sind ja die gleichen Daten?!)


    EDIT: Ok, jetzt habe ich das ähnliche Thema gelesen... wenn ich es in der EkSt eingebe geht es nicht, wenn ich es separat in der EÜR eingebe geht es?!
    Falls da so ist... das ist wirklich ein großer Minuspunkt, der sicher zu Kundenverlusten führt. Wahrscheinlich muss da etwas komplett neu programmiert werden, aufgrund von einer Fehlplanung?! Ich denke das ist nämlich ein sehr wichtiges Feature, sonst kann doch auch jeder weiter mit Elster rumwurschteln.

    • Offizieller Beitrag

    Der Ansatz der Eingabemöglichkeiten ist komplett unterschiedlich. Von daher wird das auch keine Kunden Kosten. Und wenn man sich vor dem ersten Eintrag etwas umschaut, u.a. hier in dem Forum, wird man die Meinung der User i.d.R. finden und würdigen.


    Die in das ESt-Modul integrierte EÜR reicht für Standardfälle locker aus. Das gesonderte EÜR-Modul ist für umfangreichere EÜRs gedacht. Bei USt-Pflicht wird von uns ausschließlich das gesonderte EÜR-Modul für die EÜR empfohlen. Damit tut man sich für die USt einfach leichter. Aber die mit Programmunterstützung zu erstellende manuelle USt-Erklärung ist auch kein Buch mit sieben Siegeln. Als Unternehmer sollte man sich natürlich etwas in Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auskennen. Dafür sollte schon der Selbsterhaltungstrieb sorgen. ;)

  • Hallo fantasmo,


    Wenn ich es separat in dem Modul mache (die eigene Schaltfläche EÜR oben unter der EkSt?!) dann übernimmt es das automatisch zur Umsatzsteuererklärung?


    nicht automatisch, aber du kannst importieren (siehe meine Anlage). Damit hast du schon eine Menge Eingaben gespart. Das geht übrigens auch in der Einkommensteuererklärung, auch dort kannst du die EÜR aus dem Modul Einnahmen-Überschussrechnung importieren.

  • Ok, vielen Dank für die Tipps.


    Ich hatte das Programm jetzt zum ersten Mal genutzt... ich denke, wenn mir bei der Eingabe in der EkSt eine Meldung gesagt hätte "Bei Ust-Pflicht" bitte das EÜR-Modul verwenden, hätte ich das gemacht.
    Jetzt weiß ich es für's nächste Mal, aber im Sinne der Bedienfreundlichkeit hätte man den Fehler vorher ausschließen müssen... und da viele die Frage stellen, scheint es ja ein "beliebter Fehler" zu sein, und dass der Fehler hier oft angesprochen wird, kann ja schlecht die Begründung sein, dass man es doch hätte wissen müssen...optimal wäre ja, dass man das Forum gar nicht erst aufsuchen muss, weil man mit dem Fehler/Problem gar nicht erst Bekanntschaft macht.

    • Offizieller Beitrag

    "Bei Ust-Pflicht" bitte das EÜR-Modul verwenden, hätte ich das gemacht. Jetzt weiß ich es für's nächste Mal, aber im Sinne der Bedienfreundlichkeit hätte man den Fehler vorher ausschließen müssen..

    Also Fehler ist das keiner. Denn auch mit diesen Zahlen kann man mit Programmunterstützung manuell eine USt-Erklärung erstellen. Es ist etwas mehr Aufwand, mehr aber auch nicht. Und man muss vielleicht noch etwas mehr Wissen haben und auf zutreffende Übernahme der Zahlen achten.

  • Natürlich ist es ein Fehler: wenn mir im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angeboten wird, die EÜR integriert zu erstellen, gehe ich doch selbstredend davon aus, dass die Programmmodule ineinander wirken (so wie bei der bisher von mir genutzten und nunmehr leider! zu Gunsten der WISO Software aufgegebenen Software "Steuersparerklärung"). Da es nicht einmal eine Exportfunktion des EÜR Datensets gibt, müssen alle Daten erneut eingegeben werden. Noch hoffe ich ja, dass ich einfach etwas übersehen habe und der Softwarewechsel nicht einfach ein äußerst zeitintensiver Fehler war.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal. Es ist kein Fehler. Das im Einkommensteuer-Modul ist eine sehr vereinfachte EÜR ohne alle Konten. Wie soll ein Programm daraus eine USt-Erklärung nach all den gesetzlichen Anforderungen erstellen?


    Wir weisen immer und überall darauf hin, dass die EÜR im Einkommensteuer-Modul eben nicht für alle Fälle die beste Wahl ist und nur für Grundfälle ohne USt-Pflicht genommen werden sollte.

  • wie oben schon von anderer Seite angemerkt:
    1. bei Angabe "umsatzsteuerpflichtig" die Erstellung der EÜR im Rahmen des Moduls Einkommensteuerklärung sperren oder automatisch das EÜR Modul verwenden (zumindest aber einen offensichtlichen Hinweis geben, dass die Software diesbetreffend limitiert ist und nicht fähig, die Module miteinander zu verknüpfen)
    2. als zweiten Hinweis möchte ich doch hinzufügen: bei vergleichbarer Software ist die integrierte Verknüpfung der verschiedenen Module eine Standardfunktionsweise und bisher entsprachen alle meine USt-Erklärungen den gesetzlichen Anforderungen. Es ist und bleibt also eine nicht durchdachte Lücke in der Steuersoftware von WISO

  • Hallo xomx,

    2. als zweiten Hinweis möchte ich doch hinzufügen: bei vergleichbarer Software ist die integrierte Verknüpfung der verschiedenen Module eine Standardfunktionsweise und bisher entsprachen alle meine USt-Erklärungen den gesetzlichen Anforderungen. Es ist und bleibt also eine nicht durchdachte Lücke in der Steuersoftware von WISO


    Nein - Buhl hat hier, wie die Wettbewerber, die Verknüpfung der Module. Nur scheinst du davon auszugehen, dass eine in eine Einkommensteuererklärung intergrierte, stark vereinfachte EÜR ein eigenständiges Modul sei. Und dies ist natürlich nicht gegeben, da ja die EÜR als ein gesondertes Modul groß und breit auf dem Home-Bildschirm zu erkennen ist. Und dieses Modul ist mit den anderen durch Export/Import verknüpft. Also kein Nachteil gegenüber den Wettbewerbern.

  • am passendsten ist die letzte zeile in deiner antwort.


    jede weitere diskussion erübrigt sich. es bleibt festzustellen für alle aktiven in diesem forum (wenn ich es recht verstanden habe, geht es hier darum, werbung für das produkt zu machen):
    die buhl steuersoftware ist die grandioseste steuersoftware, die je für den deutschen markt entwickelt wurde und wies sie zu keinem zeitpunkt der entwicklung wie auch immer geartete defizite auf.

  • du scheinst den Begriff "Fehler" nicht ganz zu kennen (bei einem permanenten Kleinschreiber erwarte ich auch schon nicht mehr, dass er sich mit den Inhalten von Begriffen auseinandersetzt). Ein Fehler liegt dann vor, wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist oder das Produkt nicht ordnungsgemäß arbeitet.
    Es steht aber nirgends, dass aus der Einkommensteuererklärung heraus die Daten in die Umsatzs- oder Gewerbesteuererklärung übernommen werden können. Deine Erwartungen decken sich eben nicht mit dem, was geschrieben steht.
    Davon abgesehen - ich bin Nutzer der Software und habe überhaupt nicht im Sinn, hier Werbung für Buhl zu machen. Aber ich kann es nicht ausstehen, wenn Leute meinen, dass ihre Sicht der Dinge die Norm aller Dinge ist.


    Und damit eod

  • am passendsten ist die letzte zeile in deiner antwort.


    Nun ja, das war nur nicht Teil der Antwort - das ist die Signatur, erscheint also immer. Das sollte einem schon auffallen, bevor man selber antwortet, erst recht, wenn die betreffende Person nicht das erste Mal im Thread geschrieben hat ... X/


    jede weitere diskussion erübrigt sich. es bleibt festzustellen für alle aktiven in diesem forum (wenn ich es recht verstanden habe, geht es hier darum, werbung für das produkt zu machen):
    die buhl steuersoftware ist die grandioseste steuersoftware, die je für den deutschen markt entwickelt wurde und wies sie zu keinem zeitpunkt der entwicklung wie auch immer geartete defizite auf.


    Hier fällt mir vor allem ein Spruch ein: Wenn alle anderen doof sind, dann sollte man sein Weltbild ändern.


    Und nein, auch ich mache keine Werbung für ein Produkt von Buhl (es ist Dir offensichtlich bisher auch nicht aufgefallen, daß es derer mehr als eines gibt). Und wenn Du Dich ein bischen mehr hier umsiehst (was natürlich Zeit und vor allem Interesse erfordert), dann wäre Dir vielleicht auch aufgefallen, daß es auch von den Aktiven hier kritische Anmerkungen zu einzelnen SW-Produkten von Buhl gibt. Und das ist hier ein Hilfeforum, kein Forum zum Kritik ablassen - die, die Dir hier antworten, sind zum allergrößten Teil keine Mitarbeiter von Buhl. Du kannst Deine Frage/Bitte diesbezüglich auch gern dort abgeben, ich vermute aber, daß die sich Deinen Ton nicht so gefallen lassen wie wir ...


    Ergänzend zu nesciens möchte ich noch hinzufügen: It's not a bug, it's a feature. :thumbsup:


    Warum hast Du denn die bisher von Dir genutzte Software "Steuersparerklärung" "nunmehr leider! zu Gunsten der WISO Software" aufgegeben? Und warum hast Du vor dem Wechseln nicht die Möglichkeit der Testversion genutzt? Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß Du das nicht gemacht hast - was aber wohl das Sinnvollste vor einem endgültigen Wechsel gewesen wäre, dann hätte sich auch das Meckern erübrigt. ?(


    bei einem permanenten Kleinschreiber erwarte ich auch schon nicht mehr, dass er sich mit den Inhalten von Begriffen auseinandersetzt


    Nun ja, das würde ich ich (unabhängig der Forumsregeln bzw. deren Auslegung) nicht so hoch hängen - ob jemand permanent klein schreibt (in manchen Foren ist das durchaus so üblich) oder die Großschreibung beachtet, macht den Inhalt der Ausführungen nicht schlechter oder besser.

  • Hallo,

    nesciens schrieb:
    bei einem permanenten Kleinschreiber erwarte ich auch schon nicht mehr, dass er sich mit den Inhalten von Begriffen auseinandersetzt



    Nun ja, das würde ich ich (unabhängig der Forumsregeln bzw. deren Auslegung) nicht so hoch hängen - ob jemand permanent klein schreibt (in manchen Foren ist das durchaus so üblich) oder die Großschreibung beachtet, macht den Inhalt der Ausführungen nicht schlechter oder besser.


    Da hier nicht grundsätzlich klein geschrieben wird, ist die Kleinschreibung für mich ein Anhaltspunkt, dass der Verfasser ganz einfach "schludrig" mit der Sprache umgeht, und dies ist (oft) ein Hinweis, dass er auch "schludrig" mit anderern Dingen ist und in diesem Zusammenhang ganz einfach Argumente nur überfliegt.


    nesciens

  • Guten Tag zusammen,


    ich muss xomx inhaltlich leider Recht geben. Man kann es eher "schludrig" von WISO nennen, dass hier kein dicker Hinweis zugunsten des separaten Moduls erfolgt. Ich bin durchaus sehr sorgfältig, aber als Freischaffender (oder was auch immer einer macht, der die Software nutzt) kann ich doch nicht auch noch bei einer Software wie dieser, die einem sämtliche Entscheidungen vorzukauen scheint, darauf achten, ob ich das richtige Modul für eine Mehrfachnutzung von Daten verwende. Oder gar vor der ersten Nutzung ins Forum schauen. Ganz ehrlich: wenn ich das bei jeder Software, die ich nutzen muss, machen würde: ich käme zu nix anderem mehr. Programmiertechnisch wäre es auch ein Leichtes, einzelne Eintragungen/Tabellen oder einfach nur alles, wo Vorsteuer angefallen ist, mit entsprechendem Datum zu übernehmen. Mich hat's jedenfalls auch geärgert.

  • Man kann es eher "schludrig" von WISO nennen, dass hier kein dicker Hinweis zugunsten des separaten Moduls erfolgt.


    Moin,
    auch wenn hier Mitarbeiter von Buhl (nicht von WISO) oft mitlesen - eine direkte Anfrage bei Buhl dazu könnte zu zweierlei Dingen führen:

    • Es wird ein Hinweis oder ähnliches eingefügt.
    • Es wird erklärt, warum es gerade gute Gründe gibt, das nicht zu tun (erlebt man ja manchmal im Leben, daß Dinge ganz anders sind als sie scheinen ;) )

    Und selbst wenn erstmal nix passiert - man muß Kritiken und Fragen an der richtigen Stelle anbringen, am Stammtisch meckern kann jeder (nein, das Forum ist natürlich kein Stammtisch :D )


    Und offensichtlich gehst auch Du davon aus, daß die EÜR im Modul "Einkommensteuer" gleichwertig zum Modul "EÜR" ist - dem ist aber nicht so (wie schon erwähnt, fehlt z. B. innerhalb des Moduls "EInkommensteuer" der Kontenrahmen).


    P.S. Man kann es auch "schludrig" nennen, wenn der Anwender sich die Software nicht im Ganzen ansieht und dadurch nicht erkennt, daß es ein eigenständiges Modul "EÜR" gibt (das er dann mit dem Teil in der "Einkommensteuer" vergleichen kann). Steuersoftware ist nun mal kein Malprogramm sondern aufgrund der Thematik viel komplexer. :D

  • Haha :) ich weiß ja nicht genau, was Du mit "Malprogramm" meinst, aber als Architekt kann ich Dir sagen, das Programme wie Photoshop oder anständige CAD-Programme weitaus komplexer sind – und da ich mich schon mit diesen beruflich sehr intensiv auseinandersetzen muss, hatte ich auf eine Steuersoftware gesetzt, bei der ich nicht erst einen Steuerberater machen muss, sondern die mich durch die Formulare führt und mir die notwendigen Fragen stellt. Das klappte ja bis auf dieses Detail auch ganz gut.
    Vermutlich wird man mir nun Bequemlichkeit unterstellen …? ;)