Drucker zusätzlich aktivieren

  • ,Hallo miteinander,


    habe einen Drucker für 260 € erworben. Der zugehörige PC ist aber bereits abgeschrieben. Folglich muss ich den Drucker wohl allein aktivieren.
    Doch welche Art des Anlageguts muss ich dabei wählen:


    . 4830: Abschreibungen auf Sachanlagen
    - 4860: Abschreibung auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter



    Besten Dank & sonnige Grüße

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
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    • Offizieller Beitrag

    Heutzutage sind Drucker in den meisten Fällen Multifunktionsgeräte. Sie können kopieren, Scannen und nebenbei auch drucken, sind damit auch einzeln nutzbar und dürfen sie nach allgemeinem Verständnis als GWG bezeichnet und abgeschrieben werden. Wie immer darf das Anlagegut aber auch einzeln abgeschrieben werden


    Ob nun als einzelnes Anlagegut, als GWG sofort oder im Pool abgeschrieben werden soll, kann man nur nach unternehmerischer Vorteilsbetrachtung entscheiden (=was führt zum sinnvollsten steuerlichen Aufwand im Hinblick auf die Folgejahre)


    Die Konten, die Du oben nennst, sind übrigens keine Anlagekonten, sondern die dazugehörenden Abschreibungskonten. Deren Wahl ist vom Anlagekonto abhängig.

  • Hallo häschen,


    es ist ein spezieller Ettiketten-Drucker und somit wohl kein GWG.


    Art des Anlageguts: 470 Computeranlagen ?
    Kategorie des Anlageguts: 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen ?


    Oder was meinst du mit "Anlagekonto"?



    Viele Grüße

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  • Danke dir, häschen!

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