Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo! Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, und benutze schon mehrere Jahre WISO-Steuer. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wurde das erste mal vom Finanzamt der errechnete Betrag gekürzt. Das Finanzamt schreibt mir nun:" Aufwendungen für einen Hauswart können nur einmal berücksichtigt werden. Es wurden bei Jedem 50% berücksichtigt". Dabei habe ich in der Eingabemaske von Wiso-Steuer immer die Lebensgefährtin mit angegeben und unter dem Punkt "zusätzliche Angaben zum Haushalt" auch ihren Namen eingefügt. Liegt hier ein Fehler vom Programm vor oder meinerseits? Oder sollte ich Einspruch gegen den Bescheid erheben? Vielen Dank, wenn mir hier jemand helfen kann. Hatte jahrelang keine Probleme. Vielleicht fehlt auch nur ein Häkchen.;-)

  • Das FA hat wohl recht.
    Da ihr nicht gemeinsam veranlagt werdet und Du wohl "nur" ihren Namen eingefügt hast und keine Aufteilung, wer die Aufwände tatsächlich getragen hat (kommt jedenfalls nicht in Deinem Beitrag zum Ausdruck), geht das FA davon aus, daß das hälftig war - also zu 50 %. Demzufolge kann bei Dir auch nur die Hälfte des Aufwand berücksichtigt werden.

  • Danke entejens für deine schnelle Antwort. Das Programm vergibt automatisch, solange man keine andere Aufteilung wählt, 50% an den jeweiligen Haushaltszugehörigen, wenn 2 angegeben sind. Deswegen wundert es mich ja, dass das Finanzamt auf eine andere Summe kommt, als "WISO-Steuer".

  • Den finanziellen Aufwand habe ich zu 100% eingetragen. Mich stört die Diskrepanz zwischen den errechneten Werten, die das Programm ausgibt und denen auf die das Finanzamt kommt. Das Finanzamt weist mich im Bescheid auf die 50%ige Teilung hin, die ich aber, meiner Meinung nach, so korrekt in WISO-Steuer eingegeben habe.(siehe Anfang Beitrag)

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm vergibt automatisch, solange man keine andere Aufteilung wählt, 50% an den jeweiligen Haushaltszugehörigen, wenn 2 angegeben sind.

    Wo? Ich finde nur eine Aufteilung/Zuordnung des Höchstbetrags. ?(


    Ansonsten sind m.E. immer nur die vom Steuerbürger, also Dir, getragenen Aufwendungen einzutragen. Und das eben ganz gemäß den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen.


    Bereinigte Screens wären da wie immer dienlich.

  • Wo? Ich finde nur eine Aufteilung/Zuordnung des Höchstbetrags. ?(
    Ansonsten sind m.E. immer nur die vom Steuerbürger, also Dir, getragenen Aufwendungen einzutragen. Und das eben ganz gemäß den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen.
    Bereinigte Screens wären da wie immer dienlich.


    Danke für die Korrektur, da ich (verheiratet, gemeinsame Veranlagung) dort immer den von uns gemeinsam getragenen Aufwand eintrage, war mir nur die hälftige Aufteilung bewußt. =O
    So wie ich den TE verstehe, hat er wohl bei der eigenen Steuererklärung den gesamten Aufwand eingetragen. Leider wissen wir nicht, ob seine Lebensgefährtin in ihrer Erklärung auch getan hat - wenn ja, dann ist die hälftige Anrechnung meiner Meinung nach korrekt.


    BTW: Darf er eigentlich (ganz streng betrachtet) eigentlich die Steuererklärung für seine Partnerin erstellen bzw. ihr dabei helfen? Oder ist das Wort "Lebenspartner" im §15 (1) AO weiter auszulegen als nach Lebenspartnerschaftsgesetz?

  • BTW: Darf er eigentlich (ganz streng betrachtet) eigentlich die Steuererklärung für seine Partnerin erstellen bzw. ihr dabei helfen? Oder ist das Wort "Lebenspartner" im §15 (1) AO weiter auszulegen als nach Lebenspartnerschaftsgesetz?


    Zitat Grüne Reihe Band 2, Lammerding - Scheel - Brehm, Abgabenordnung und FGO einschließlich Steuerstrafrecht, 16. Auflage, Abschnitt 2.12:
    Für die in § 15 AO aufgeführten Personen sind, soweit dabei zivilrechtliche Begriffe verwandt werden, die Vorschriften des BGB (insbesondere §§ 1589, 1590) maßgebend. (Eingetragene) Lebenspartner i. S. von § 11 LPartG gelten für den Bereich des Steuerrechts mangels ausdrücklicher Verweisung nicht als Angehörige.
    Damit dürfte die Frage eindeutig beantwortet sein - bei der Grünen Reihe handelt es sich im Wesentlichen um Lehrbücher für die Finanzverwaltung, aber auch angehende Steuerberater/innen nutzen diese für die Vorbereitung auf die Prüfung.


  • Zitat Grüne Reihe Band 2, Lammerding - Scheel - Brehm, Abgabenordnung und FGO einschließlich Steuerstrafrecht, 16. Auflage, Abschnitt 2.12:
    Für die in § 15 AO aufgeführten Personen sind, soweit dabei zivilrechtliche Begriffe verwandt werden, die Vorschriften des BGB (insbesondere §§ 1589, 1590) maßgebend. (Eingetragene) Lebenspartner i. S. von § 11 LPartG gelten für den Bereich des Steuerrechts mangels ausdrücklicher Verweisung nicht als Angehörige.
    Damit dürfte die Frage eindeutig beantwortet sein - bei der Grünen Reihe handelt es sich im Wesentlichen um Lehrbücher für die Finanzverwaltung, aber auch angehende Steuerberater/innen nutzen diese für die Vorbereitung auf die Prüfung.


    Hm, ich gehe bis jetzt davon aus, daß es sich beim TE nicht um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, sondern um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt (also Mann und Frau). In dieser Konstellation wird ja umgangssprachlich oft vom Lebenspartner gesprochen, was eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft ist. Insofern trifft das im Lehrbuch Stehende zu - der "umgangssprachliche" Lebenspartner zählt steuerrechtlich nicht als Angehöriger, sofern nicht verlobt - wie miwe4 kurz vor mir auch schrieb. ^^


    Ich habe nochmal in §15 AO geschaut und die Historie erkundet, ich vermute, daß das Lehrbuch (16. Auflage erschienen 2012) in Bezug auf die eingetragene Lebenspartnerschaft überholt ist. Im Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2014 (Artikel 3 Punkt 2) wurde dieser Paragraph geändert, es gibt jetzt eine ausdrückliche Verweisung auf die eingetragene Lebenspartnerschaft.


    Ich habe im Forum gesucht, ob es zu diesem Thema schon einen Thread gibt (weil das ja jetzt weit weg von der Fragestellung des TE ist), habe aber nix gefunden, deshalb die Antwort doch hier - da hat der TE auch gleich einen Hinweis. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Lebenspartnerschaften sind die eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften. Eben die auch die Voraussetzung für eine Ehegattenveranlagung. Warum sollten die nicht gegenseitig bei der Steuer helfen können.


    Und wieder das Thema "erweitert" auf Bereiche, die eigentlich gar nicht relevant sind/waren. Zumindest nicht für den TE. Bitte künftig für solche Dinge ggf. einen eigenen Thread eröffnen.

  • Zumindest nicht für den TE.


    Richtig. In der Fragestellung des TE nicht, aber woher willst Du wissen, ob es für den TE relevant ist oder nicht? Du schränkst es ja selbst ein ...


    Lebenspartnerschaften sind die eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften. Eben die auch die Voraussetzung für eine Ehegattenveranlagung. Warum sollten die nicht gegenseitig bei der Steuer helfen können.


    Habe ich etwas anderes geschrieben? Nein!

    • Offizieller Beitrag

    Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: hat nicht die Frage nach der Haushaltsgemeinschaft für das FA die Relevanz, dass der Höchstbetrag aufzuteilen ist. Der Aufwand aber ist, wie miwe sagt, zu 100% dem zuzuordnen, der ihn wirtschaftlich getragen hat.
    Oder hab ich da was falsch im Kopp?

  • Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: hat nicht die Frage nach der Haushaltsgemeinschaft für das FA die Relevanz, dass der Höchstbetrag aufzuteilen ist. Der Aufwand aber ist, wie miwe sagt, zu 100% dem zuzuordnen, der ihn wirtschaftlich getragen hat. Oder hab ich da was falsch im Kopp?


    Nö, haste nicht :D
    Das ist nur bei der Zusammenveranlagung von Verheirateten belanglos.

  • Hallo. Wie ich schon in der Eröffnung geschrieben habe, leben wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wir sind Lebenspartner und keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
    Warum sollte ich nicht die Steuererklärung meiner Freundin, ihr Einverständnis vorrausgesetzt, erstellen? Wir geben in unseren Steuererklärungen die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen immer so an, als hätten wir beide je die Hälfte getragen. Meine Freundin hat ihren Bescheid noch nicht bekommen, daher kann ich nicht sagen, ob es bei ihr auch zu Unstimmigkeiten kommt.
    Mir ist noch ein Hinweis im Programm aufgefallen:"Eheähnliche Lebensgemeinschaften: Haben sich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft beide an den Aufwendungen für Handwerkerleistungen beteiligt, ist hier nur der eigene Anteil an den Aufwendungen zu erfassen."
    Wie schon weiter oben geschrieben, habe ich 100% angegeben, weil das Programm ja noch mal abfragt, ob anders als hälftig aufgeteilt werden soll. Das ist auch sehr gut in der Formular-Ansicht ersichtlich.

  • Warum sollte ich nicht die Steuererklärung meiner Freundin, ihr Einverständnis vorrausgesetzt, erstellen?


    Weil Du das nicht darfst - siehe Steuerberatungsgesetz §§ 5 und 6 (dortiger Bezug auf Abgabenordnung § 15).
    Oder wie miwe4 schon in Kurzform schrieb: "Freundin nein - Verlobte ja"


    Wir geben in unseren Steuererklärungen die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen immer so an, als hätten wir beide je die Hälfte getragen. ... Wie schon weiter oben geschrieben, habe ich 100% angegeben, weil das Programm ja noch mal abfragt, ob anders als hälftig aufgeteilt werden soll."


    Das ist für mich ein Widerspruch: "Hälfte getragen" vs. "100 %" - aber das liegt vermutlich an der Auffassung, daß die Angabe der Aufteilung nur für den Höchstbetrag gilt.
    Das FA hat demzufolge für mich korrekt entschieden, ich vermute ganz stark, daß diese Entscheidung auch so im Steuerbescheid Deiner Freundin steht.

  • Wir sind doch hier im Forum "Wiso Steuer Sparbuch". Wieso kommt es mir dann so vor, als ob keiner von den Antwortenden mal mit der Software gearbeitet hat?
    Im Prinzip ist es bei der Eingabe so, dass vom Programm die zum Haushalt gehörenden Personen abgefragt werden. Darum weiß das Programm auch, wann es welche Ausgaben (die man einfach zu 100% einträgt) auf beide erwerbstätigen Personen aufteilen muss. Dies funtioniert unter anderem auch so bei den Kinderbetreuungskosten und es kommt dort zu keinerlei Widersprüchen. Ich wollte hier einfach nur wissen, warum mein Wiso-Steuer Programm jahrelang fast identisch zum Finanzamt rechnet, aber diesmal nicht und das anscheinend bei den haushaltsnahen Dienstleistungen.

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind doch hier im Forum "Wiso Steuer Sparbuch". Wieso kommt es mir dann so vor, als ob keiner von den Antwortenden mal mit der Software gearbeitet hat?

    Nun aber mal langsam.


    Im Prinzip ist es bei der Eingabe so, dass vom Programm die zum Haushalt gehörenden Personen abgefragt werden. Darum weiß das Programm auch, wann es welche Ausgaben (die man einfach zu 100% einträgt) auf beide erwerbstätigen Personen aufteilen muss.

    Woher soll das Programm das den wissen?


    Wo? Ich finde nur eine Aufteilung/Zuordnung des Höchstbetrags.


    Ansonsten sind m.E. immer nur die vom Steuerbürger, also Dir, getragenen Aufwendungen einzutragen. Und das eben ganz gemäß den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen.


    Bereinigte Screens wären da wie immer dienlich.



    Eindeutiger geht es nicht. Das Programm weist auf alles hin.


    Und wenn Du in den Vorjahren alles ebenso eingetragen habt und es anerkannt worden ist, dann hast Du, und ggf. auch Deine Freundin, eine Steuerhinterziehung begangen.

  • Wir sind doch hier im Forum "Wiso Steuer Sparbuch". Wieso kommt es mir dann so vor, als ob keiner von den Antwortenden mal mit der Software gearbeitet hat?
    Im Prinzip ist es bei der Eingabe so, dass vom Programm die zum Haushalt gehörenden Personen abgefragt werden. Darum weiß das Programm auch, wann es welche Ausgaben (die man einfach zu 100% einträgt) auf beide erwerbstätigen Personen aufteilen muss. Dies funtioniert unter anderem auch so bei den Kinderbetreuungskosten und es kommt dort zu keinerlei Widersprüchen. Ich wollte hier einfach nur wissen, warum mein Wiso-Steuer Programm jahrelang fast identisch zum Finanzamt rechnet, aber diesmal nicht und das anscheinend bei den haushaltsnahen Dienstleistungen.


    Ich denke, der Eindruck trügt. Denn glaubst Du wirklich, daß sich hier Leute mit weit über 15.000 Beiträgen "rumtummeln", die noch nicht mit dieser Software gearbeitet haben? Zum "Unabhängigen Moderator Steuer" (wie z. B. miwe4) wird man nicht ohne entsprechende Erfahrung (auch wenn ich keinerlei Ahnung von den Kriterien habe, die erfüllt sein müssen). Insofern ist Dein Vorwurf doch recht unberechtigt, auch wenn ich Deinen "fragenden Blick" verstehe (weil Du annimmst, daß das Programm plötzlich falsch rechnet - siehe dazu Punkt 3).

    • miwe4 hat ausdrücklich darauf hingewiesen (was mir in der Antwort davor entfallen war und deswegen mißverstanden werden konnte), daß die Aufteilung sich auf die Höchstbeträge bezieht, aber nicht auf die Aufwendungen, die niedriger sind. Warum das so ist, entzieht sich meiner Kenntnis - könnte aber mit Unterschieden in den steuerrechtlichen Regelungen (z. B. zwischen denen für haushaltsnahe Dienstleistungen und denen für Kinderbetreuungskosten) zusammenhängen.
    • Es ist ja offensichtlich in jeder Steuererklärung von euch beiden der gesamte Aufwand eingetragen, so verstehe ich den Satz "habe ich 100% angegeben", in der Annahme, daß das Programm den Betrag im gewählten Verhältnis aufteilt. Das ist ja aber falsch - es ist der Betrag einzutragen, den jeder von euch beiden tatsächlich getragen hat, also bei jedem die Hälfte des gesamten Aufwandes. Entscheidend wird die gewählte Aufteilung erst, wenn die Höchstbeträge erreicht werden.
    • Wieso gehst Du zu 100 % davon aus, daß das WISO-Steuerprogramm plötzlich falsch, also zu euren Ungunsten rechnet? Es besteht genauso die Möglichkeit, daß in den letzten Jahren dieser Punkt bei der Bearbeitung eurer Steuererklärungen im FA dieser Teil nicht ausreichend betrachtet wurde und deshalb dort sozusagen falsch gerechnet wurde, also zu euren Gunsten.
      Wenn das Programm falsch rechnen würde, dann wären doch sicherlich sehr viele Beiträge diesbezüglich hier im Forum zu finden, meinst Du nicht? ^^
  • Hallo entejens,
    danke für deine Antwort.
    Zu Punkt 1 kann ich nichts sagen, dafür kenne ich mich zuwenig aus.
    Zu Punkt 2 möchte ich sagen, dass es in Feld 78 der Steuererklärung die Möglichkeit gibt, die Belastung pronzentual einzugeben. Also gibt man 100% ein und wählt dann meiner Meinung nach die Aufteilung.
    Zu Punkt 3 habe ich nie gesagt/geschrieben das der Fehler beim Finanzamt liegt. Im Gegenteil, ich versuche mit dem Kontakt mit euch, bei mir zu suchen.