Hallo
Wir haben letztes Jahr (Oktober) eine ETW gekauft und diese auch "etwas" renoviert und anschließend vermietet.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir diesen Renovierungsaufwand als Nachträgliche Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand in der Steuer angeben sollen/müssen.
Irgendwie gibt es ja glaube ich auch eine Grenze (4000€)? Was würde sich finanzieller günstiger auswirken?
Da wir mehrere Dinge unanhängig voneinander gemacht haben (Bad < 4000 €) - Elektrik in der Wohnung - Boden aufgebessert sind diese denke ich alle jeweils
unter 4000 €.
Wäre es von Vorteil, wenn ich das alles als Erhaltungsaufwendungen absetzen könnte?
Und noch eine kleine Zusatzfrage. Wenn zwar Dienstleistungen noch in 2014 waren aber die Rechnung auf 2015 datiert ist - in welche Steuer gehört das dann?
Vielen Dank für Eure Hilfe an diesem verregneten Sonntag
Gruß cicero