Fahrtkosten Problem

  • Hallo,
    ich bin ein MAC User. Mein Problem ist folgendes:


    Ich habe im Punkt Laufende Nummern und Lohnsteuerbescheinigung meine Angaben 1:1 von der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    Der Bruttoarbeitslohn zeigt somit 1. Monatsgehalt. Pro Monat wurden dann die Lohnsteuer+Solidaritätzuschlag+Versicherung angegeben.


    Ich gehe davon aus das ich das richtig gemacht habe, damit meine ich keine Jahres sondern Monatsangabe.


    Im Punkt Erstattung von Fahrtkosten habe ich diese angegeben.
    Im letztem Feld: Ermittlung der anzusezenden Aufwendungen bei
    Entfernungspauschale PKW -> Ergebnis erscheint die Korrekte Summe 2300 Euro.


    Bis dahin ist alles OK.


    Aber im Ergebnis wo die Erstattungskosten angezeigt werden, werden diese als
    Werbungskosten angezeigt und somit bekomme ich nur 722 Euro.
    Sollte ich nicht diese 2300 Euro zurück vom Finanzamt erhalten.


    Könnte mir bitte jemand sagen was ich da falsch mache. Vielen Dank im Vorraus


    Bernadetta

    • Offizieller Beitrag

    Aber im Ergebnis wo die Erstattungskosten angezeigt werden, werden diese als Werbungskosten angezeigt und somit bekomme ich nur 722 Euro. Sollte ich nicht diese 2300 Euro zurück vom Finanzamt erhalten.

    Überleg doch mal, zahlst Du auch 100% Steuern?


    Deine steuermindernden Tatbestände (Werbungskosten, etc.) können sich nur mit Deinem persönlichen Steuersatz auswirken. Und natürlich nur insoweit die Pauschbeträge überschritten werden.


    Du stehst aber nicht allein mit diesem weit verbreiteten Irrtum dar. Schau mal über die erweiterte Forunssuche oder scrolle ein bisschen durch das Forum und du wirst etliche ähnliche Fragestellungen finden.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte ich nicht diese 2300 Euro zurück vom Finanzamt erhalten.

    Nein.


    Könnte mir bitte jemand sagen was ich da falsch mache.

    Nichts, außer daß Du Dir mal die Berechnung anschauen solltest. Du bekommst keine Fahrtkosten erstattet, sondern diese Werbungskosten mindern nur Dein zu versteuerndes Einkommen. Wurde schon x-mal erklärt und hat auch nichts damit zu tun, daß Du Mac-User bist. Windows-Anwender unterliegen denselben Regeln und steuerlichen Grundsätzen. ;) Unterliegen auch oft demselben Irrtum...

  • Hallo Bernadetta,


    Ich habe im Punkt Laufende Nummern und Lohnsteuerbescheinigung meine Angaben 1:1 von der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    Der Bruttoarbeitslohn zeigt somit 1. Monatsgehalt. Pro Monat wurden dann die Lohnsteuer+Solidaritätzuschlag+Versicherung angegeben.


    da ist wohl etwas falsch eingegeben worden. Entweder du hast die Werte der Lohnsteuerbescheinigung übertragen, dann handelt es sich aber um Jahreswerte oder die Monatswerte aus deiner Lohn-/Gehaltsabrechnung übertragen. Das letztere ist definitiv falsch, weil es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt.
    Die Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber bis Ende Februar des nächsten Jahres auch über Elster an das Finanzamt melden muss (und du einen Ausdruck hiervon erhälst) ist immer eine Jahresbescheinigung. Und diese ist 1:1 in das Formular N zu übertragen.


    Um die erstatteten Fahrtkosten von Deinem Arbeitgeber nicht zu zusätzlichem Gehalt werden zu lassen, musst du natürlich auch alle Fahrten, die dieser Erstattung zugrunde liegen, unter den Werbungskosten angeben.


    Deine Aussage zu den Werbungskosten ist etwas irreführend: wenn du die Erstattung des Arbeitgebers eingetragen hast ohne entsprechede Fahrtkosten einzutragen, erhöhen die Erstattungen das zu versteuernde Gehalt. Es wäre daher zur Beurteilung, was tatsächlich bei deinen Eingaben erfolgt, ein Screenshot (mit Schwärzung der nicht zur Beurteilung notwendigen Daten) hilfreich.
    Beachten musst du aber auch, dass die Werbungskosten nicht vom Finanzamt erstattet werden, sondern sie mindern nur die zu zahlenden Steuern über den Grenzsteuersatz.
    Beispiel:
    zu versteuerndes Einkommen (vor Fahrtkosten) 20.000 Euro
    Einkommensteuer hierauf 2.634 Euro (Durchschn. 13,2%, Grenzsteuers. 27,0%)
    Solidaritätszuschlag hierauf 145 Euro
    Damit wird von jedem Euro Fahrtkosten, der jetzt abgesetzt werden kann, 27 Eurocent weniger Steuern fällig. Deine 722 Euro Erstattung entsprächen dann einem Grenzsteuersatz von 31,4%, kann also bei einem höheren zu versteuernden Einkommen relativ rasch erreicht sein und damit im Prinzip erst einmal richtig.

  • Vielen lieben dank für die schnelle Antworten.


    Ich hoffe ich habe dies richtig verstanden:
    Mit anderen Worten wenn ich z.B. 2300 Euro Entfernungspauschale ausgerechnet habe,
    wird diese von meinem Bruttogehalt abgezogen.
    Das was übrig bleibt, daraus wird die neue fällige Steuer berechnet. (z.B. 30.000 Euro-2300 Euro)
    Weil ich aber Monat für Monat meine Steuer als Arbeitnehmer bezahle, kann das Finanzamt sich
    somit die Differenz ausrechnen. Damit bekomme ich nur noch ca. 700 Euro zurück und nicht die
    gesamte Entfernungspauschale.


    Habe ich es richtig verstanden?