1. Halbjahr Studentin und geringfügige Beschäftigung, 2. Halbjahr reg. Angestelltenverhältnis: wo gebe ich die geringfügige Beschäftigung an?

  • Hallo,
    ich mache gerade meine erste Steuererklärung, das Programm ist da auch sehr hilfreich. Was ich allerdings noch nicht eintragen konnte:
    Ich habe in 2014 meinen Bachelor gemacht und parallel noch bis einschließlich April 2014 auf geringfügiger Basis (400€) gearbeitet. Darüber habe ich die monatlichen Lohnabrechnungen als Nachweis. Am 15.Mai 2014 habe ich dann meine erste Stelle angetreten. Von meinem Arbeitgeber habe ich diese Zusammenfassung für 2014 erhalten, die ich ganz einfach in dem Programm eingeben konnte, von meiner geringfügigen Beschäftigung habe ich so etwas nicht erhalten.


    1) Hätte ich so eine Zusammenfassung bekommen müssen und muss ich mich jetzt mit dem alten AG in Verbindung setzen?
    2) An welcher Stelle kann/muss ich den Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung angeben?


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    2) An welcher Stelle kann/muss ich den Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung angeben?

    Wenn es tatsächlich eine solche ist, dann nirgends. Das würden Dir übrigens auch andere gleichlautende Threads bei entsprechender Nutzung der erweiterten Forumssuche so beantworten.


    http://www.wiso-software.de/fo…BCgige+Besch%C3%A4ftigung

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst Du das detailierter erläutern? Muss ich es nicht angeben, weil der AG diese Pauschale gezahlt hat? Aber dabei geht es ja vorallem um die Sozialversicherungsbeiträge oder? Ich hatte mal gehört, dass die 400€ trotzdem zum Jahreseinkommen gehören, ich komme dann ja insgesamt über den Jahresfreibetrag in 2014.


    Und zu deinem Hinweis:
    Ich habe die Suche jetzt nachträglich noch mal benutzt und nichts gefunden, was mir tatsächlich weitergeholfen hätte, falls Du also ein konkretes Suchergebnis vor Augen hattest, wäre es hilfreich wenn Du mir einen direkten Link schicken könntest!

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du das detailierter erläutern? Muss ich es nicht angeben, weil der AG diese Pauschale gezahlt hat? Aber dabei geht es ja vorallem um die Sozialversicherungsbeiträge oder? Ich hatte mal gehört, dass die 400€ trotzdem zum Jahreseinkommen gehören, ich komme dann ja insgesamt über den Jahresfreibetrag in 2014.

    Die Programmhilfe sagt: