Anteil an Photovoltaikanlage auf Mehrfamilienhaus (nach WEG geteilt) - Abschreibung und steuerliche Betrachtung (EÜR)

  • Ich habe die Foren nach Photovoltaik durchsucht und einige Hinweise gefunden, aber bisher keine Situation, in der eine Photovoltaik-Anlage Gemeinschaftseigentum ist und entsprechend von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer betrieben wird.
    Daher hoffe ich, hier Antworten auf meine (hoffentlich neuen) Fragen zu finden.
    Zur Situation:
    ich habe im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung angeschafft (Fertigstellung 1.10.2014), und im Kaufvertrag explizit ausgewiesen ist ein Preis für meinen Anteil an der auf dem Dach des Mehrfamilienhauses installierten Photovoltaik-Anlage. (im Kaufvertrag ist auch klar gestellt, das die Anlage kein Dachersatz ist und der Strom verkauft und nicht ausschließlich eigengenutzt wird)
    Nun möchte ich diese für das Steuerjahr 2014 in meiner Einkommensteuererklärung entsprechend angeben - eine EÜR kann ich aber noch nicht erstellen, da die WEG gerade erst gegründet wurde und die ABrechnung vermutlich frühestens in einem Jahr kommen wird. Es geht mir also zunächst darum, die Anlage "steuerlich korrekt anzumelden" und die AfA in Anspruch zu nehmen.


    Ich wähle dazu im WISO Steuersparbuch 2015 den Punkt "Gewerbebetrieb" und trage dort die Anlage ein - dabei stoße ich auf einige Fragen:


    1) Ich gebe ein Rumpfwirtschaftsjahr (1.10. - 31.12.2014) an, da ich annehme, dass ich im Normalfall das kalenderjahr betrachte, korrekt?
    2) ich gebe an "sonstige natürliche Person", da mir das am geeignetsten erscheint - korrekt?
    3) ich habe keine Betriebssteuernummer und gebe lediglich die Adresse des Hauses an - korrekt?
    4) was gebe ich bei "Angaben zur Umsatzsteuer" an ? sonstige natürliche Person ?
    ich betreibe die Anlage ja nicht selber, sondern die WEG tut dies (die gerade erst gegründet wurde und noch keine Abrechnung erstellt hat) - ich nehme an, dass das ganze Thema Umsatzsteuervoranmeldung etc. für mich damit gar keines ist, da die Hausverwaltung dies einmal für die WEG macht - korrekt ?


    5) bei der Inventarerfassung gebe ich den lt. Kaufvertrag ausgewiesenen Betrag für meinen Anteil an der Anlage ein ."Abzugsfähige Vorsteuer" lasse ich leer - korrekt?
    6) da ich wie gesagt noch keine EÜR habe wars das auch schon, ich lasse also "Betriebseinnahmen" auf 0,- € (ich habe bisher keinen Cent eingenommen) und es kommt lediglich die anteilige AfA für die 3 Monate in 2014 als Betriebsausgabe zum Tragen - korrekt?


    Vielen Dank im Voraus für eine Starthilfe hier!

  • Hallo calfin,


    du kannst hier nichts machen - da es eine Gemeinschaft betrifft, muss von der WEG-Verwaltung eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden, aus der dann das Sitz-Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der Beteiligten sendet über den Anteil an den Einkünften. Gleichzeitig sollte euch die WEG-Verwaltung euren Anteil nennen, der in der Ekrlrärung ermittelt wurde.
    In der Einkommensteuererklärung musst du die Beteiligung angeben und hakst "soll vom Finanzamt ermittelt werden" an. Dann bleibt der Punkt offen, bis alle Formalitäten erledigt sind.


    Gruß nesciens

  • Hallo,


    ich habe meine Photovoltaikanlage erst letztes Jahr angeschafft, so dass ich dieses Jahr das erste Mal die Steuersachen hierfür erledigen muss.


    Ich bin gerade bei meiner Einkommssteuererklärung und bei dem Punkt:
    Betriebe, Praxen und andere Unternehmen, Gewerbebetrieb, laufende Einkünfte des 1. Betriebes, EÜR 1. Betrieb


    Ich bin an der Photovoltaikanlage zu 50% beteiligt, GbR-Vertrag gibt es nicht, wir sind jedoch auch nicht verheiratet


    Nun meine 1. Frage: Darf ich in der Einkommenssteuererklärung bei allen Einträgen nur 50% angeben, oder nehme ich die 100% und das Finanzamt korrigiert das anhand der Feststellungserklärung?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, es gilt das von nesciens gesagte. Daher zusammengeschoben. Es gibt auch noch ähnlich lautende Threads selbigen Inhalts im Forum.

  • Sorry, wo finde ich diesen Haken?
    In der Einkommensteuererklärung musst du die Beteiligung angeben und hakst "soll vom Finanzamt ermittelt werden" an. Dann bleibt der Punkt offen, bis alle Formalitäten erledigt sind.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Vielen herzlichen Dank! Das habe ich dann schon mal richtig gemacht. Die Erläuterungen klicke ich schon an, aber bitte verzeihe mir, wenn ich trotzdem oft unsicher bin.


    Das was ich hier erfasse, gilt dann nur für die Einnahmen aus Gewerbebetrieb, oder?

  • Super, das habe ich jetzt auch verstanden. Besten Dank!


    Bei steuerpflichtige Einkünfte stelle ich dann noch den Betrag ein, den ich monatlich vom EVU bekommen habe und bei darin nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte für die das Teileinkünfteverfahren gilt, da gebe ich den Eigenverbrauch an Strom an, oder?
    Bin mir leider nicht sicher, ob bei Eigenverbrauch an Strom das Teileinkünfteverfahren gilt..... oder gilt das ausschließlich für betriebliche Beteiligungserträge wie Wiso schreibt? Muss ich den Eigenverbrauch dann nur bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb angeben?

  • @nesciens, @ miwe4:
    Vielen Dank schon mal,
    das heisst, dass ich unter dem Punkt "Gewerbebetrieb" falsch unterwegs bin, und das ganze unter "Beteiligungen" (und zwar NUR dort) angeben muss?
    ich wähle dort dann "Gewerbebetrieb" und "Gesonderte Feststellung aus", richtig?
    ich hake gedanklich noch bei dem Punkt AfA, die sollte anhand meiner MEA doch eigentlich schon fest stehen, wird die dann zusammen mit der Gesamtfeststellung (auf Basis der Erklärung durch die WOhnungsverwaltung) nachträglich für 2014 berücksichtigt, oder geht mir die AfA für das Jahr 2014 dann verloren?
    Herzlichen Dank für die Geduld mit einem Anfänger hier.

  • Hallo Steuerkram,


    du hast nicht verstanden.
    Für die GbR erstellst du eine Einnahmen-Überschussrechnung (entsprechendes Modul im Steuersparbuch auswählen und neue Datei erstellen).
    Hier hat das Teileinkünfteverfahren absolut nichts zu suchen, dies gehört in die Erträge aus Kapitaleinkünften.
    Ich füge dir zum besseren Verständnis einmal einige Dateien an, die die einzelnen Schritte für die GbR anzeigen. Ab Schritt 6 folge dann bitte den Programmschritten, da hier die Eingaben zu machen sind.


    Wenn du auch die eigentliche Einnahmen-Überschussrechnung maschinell unterstützt machen willst, gehst du auf den Punkt Einnahmen-Überschussrechnung im Schritt 1 und folgst dann dem Programm. Hier kannst du auch mittels Online-Banking die Geldein- und ausgänge übernehmen. Die Daten aus dieser EÜR kannst du dann in der Feststellungserklärung übernehmen.


    Erst wenn dies erledigt ist, gehst du in deine Einkommensteuererklärung (und deine Freundin in ihre) und gibst die Daten an, wie miwe4 geschrieben hat.


    Gruß nesciens

  • Hallo calfin,


    das heisst, dass ich unter dem Punkt "Gewerbebetrieb" falsch unterwegs bin, und das ganze unter "Beteiligungen" (und zwar NUR dort) angeben muss?


    richtig


    ich wähle dort dann "Gewerbebetrieb" und "Gesonderte Feststellung aus", richtig?
    ich hake gedanklich noch bei dem Punkt AfA, die sollte anhand meiner MEA doch eigentlich schon fest stehen, wird die dann zusammen mit der Gesamtfeststellung (auf Basis der Erklärung durch die WOhnungsverwaltung) nachträglich für 2014 berücksichtigt, oder geht mir die AfA für das Jahr 2014 dann verloren?


    Gewerbebetrieb und gesonderte Feststellung ist richtig.
    AfA nein, die AfA wird in der Einnahmnen-Überschussrechnung für die WEG gesamt berücksichtigt und ist dann implizit in deinem Anteil an den Einkünften mit enthalten. Du gibst wirklich "nur" diesen deinen Anteil in der Einkommensteuererklärung an.


    Gruß nesciens

  • AfA nein, die AfA wird in der Einnahmnen-Überschussrechnung für die WEG gesamt berücksichtigt und ist dann implizit in deinem Anteil an den Einkünften mit enthalten. Du gibst wirklich "nur" diesen deinen Anteil in der Einkommensteuererklärung an.


    Aha, also eine echte Erklärung mit Zahlen kann ich dann erst machen, wenn ich die erste Abrechnung der Hausverwaltung habe.
    heisst das dann für meine EKST Erklärung fürs Jahr 2014:
    a) Ich melde also die Beteiligung an der Anlage sozusagen nur vorsorglich als "Platzhalter" an und bin damit "fertig" und kann die EKST abgeben (für das Jahr 2014) ?
    oder
    b) muss ich mit der Abgabe der Steuererklärung für 2014 warten, bis ich die 1. Abrechnung der Verwaltung in Händen habe ?
    (wohl eher nicht, wegen dem Haken bei "gesonderter Feststellung", richtig ?)


    bei a) ... wartet das Finanzamt dann mit dem Bescheid für 2014 solange, bis die Wohnungsverwaltung in die Pötte kommt und die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" für das Jahr 2014 gemacht hat ?
    nochmals vielen Dank für die hilfreichen Antworten! (ich hab auch schon parallel das Forum duchflöht, aber zum Thema Photo zusammen mit WEG konnte ich nichts finden)

  • gern geschehen ...
    Du kannst jetzt schon abgeben, wenn du den Haken machst. Dann weiß dein FA, dass hier noch etwas offen ist und wird einen vorläufigen Bescheid erlassen. Du bekommst aber schon einmal die Steuern zurück (oder musst eventuell nachzahlen) anhand der übrigen Erklärung.


    Um die Sache zu beschleunigen, kannst du ja die WEG-Verwaltung darauf hinweisen, dass diese Erklärung baldigst erledigt werden sollte. Vielleicht ist sie sich dessen ja noch überhaupt nicht bewusst .... Ein Hinweis hilft dann manchmal gewaltig.


    Gruß nesciens

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank schon mal. Ich bin gerade in der Feststellungserklärung und es scheitert gerade an den laufenden Einkünften der Gesellschaft. Kann ich da einen Verlust mit -Zeichen angeben?


    Da ich nur eine Photovoltaikanlage habe und mir eine einfache EÜR ohne Buchungssätze reicht, wurde mir empfohlen die EÜR über das Einkommenssteuermodul zu erledigen:
    Betriebe, Praxen und andere Unternehmen/Gewerbebetrieb/Laufende Einkünfte des 1. Betriebes/EÜR 1. Betrieb


    Da erscheint bei der Gewinnermittlung:
    Darin enthaltene Teileinkünfte (Gesamtbetrag)


    Dies lasse ich leer, den Eigenverbrauch werde ich dann bei Betriebseinnahmen unter Nutzungsentnahmen eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    vielen Dank schon mal. Ich bin gerade in der Feststellungserklärung und es scheitert gerade an den laufenden Einkünften der Gesellschaft. Kann ich da einen Verlust mit -Zeichen angeben?

    Du musst doch erst einmal eine EÜR machen, als Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.


    Da ich nur eine Photovoltaikanlage habe und mir eine einfache EÜR ohne Buchungssätze reicht, wurde mir empfohlen die EÜR über das Einkommenssteuermodul zu erledigen:

    Für eine Feststellungserklärung? ?(


    Darin enthaltene Teileinkünfte (Gesamtbetrag)

    ?(


    Vielleicht solltest Du erst einmal einen Testfall anlegen und etwas mit dem Programm üben. Bis 31.05. ist ja noch etwas hin.

  • ?( Das heißt also die Info war falsch, dass ich die EÜR ohne Buchungssätze übers Einkommenssteuermodul erledigen soll. Der Verlust wird dort ja ebenso ermittelt!
    Gibt es hier mehrere Wege zum Ziel? Oder muss ich mich wegen der Feststellungserklärung mit Buchungssätzen rumschlagen?


    Tut mir echt leid, wenn ich Euch nerve....

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt also die Info war falsch, dass ich die EÜR ohne Buchungssätze übers Einkommenssteuermodul erledigen soll. Der Verlust wird dort ja ebenso ermittelt!

    Also mir ist kein entsprechender Hinweis aufgefallen. Aber das ist das Problem, wenn Du eben in mehreren Threads postest.


    Wie schon gesagt:

    Vielleicht solltest Du erst einmal einen Testfall anlegen und etwas mit dem Programm üben. Bis 31.05. ist ja noch etwas hin.

  • Das heißt also die Info war falsch, dass ich die EÜR ohne Buchungssätze übers Einkommenssteuermodul erledigen soll. Der Verlust wird dort ja ebenso ermittelt!
    Gibt es hier mehrere Wege zum Ziel? Oder muss ich mich wegen der Feststellungserklärung mit Buchungssätzen rumschlagen?


    Tut mir echt leid, wenn ich Euch nerve....


    Halle Steuerkram,


    du hast mich missverstanden.

    Wenn du auch die eigentliche Einnahmen-Überschussrechnung maschinell unterstützt machen willst, gehst du auf den Punkt Einnahmen-Überschussrechnung im Schritt 1 und folgst dann dem Programm. Hier kannst du auch mittels Online-Banking die Geldein- und ausgänge übernehmen. Die Daten aus dieser EÜR kannst du dann in der Feststellungserklärung übernehmen.


    Die Einnahmen-überschussrechnung ist Punkt 1 aller Tätigkeiten. Diese kannst du über Excel machen, aber auch - wie in meinem Zitat - über das Steuersparbuch Modul Einnahmen-Überschussrechnung. Vorteil: die Photovoltaik-Anlage wird als Anlagegegenstand eingegeben, die AfA werden dann jedes Jahr automatisch gerechnet und du kannst alle Daten im nächsten Jahr übernehmen und hast schon Muster für die Buchungen.


    Wenn die EÜR steht, kommt Punkt 2, die Feststellungserklärung. Hier bitte nach meinen Schritten vorgehen, bei der Frage nach den Einkünften dann entweder übernehmen (aus Modul) oder anhaken "anderweitig erstellt" und Betrag eingeben.
    Das Resultat ist eine Steuererklärung, die an das Finanzamt geschickt werden muss (per Elster zwingend).


    Erst in Punkt 3 kommt dann deine Steuererklärung mit den Einnahmen aus Beteiligungen. Hier kommt der Betrag hin, der in der Feststellungserklärung dir zugeordnet wurde.


    Ich hoffe, du kommst jetzt klar.


    Gruß nesciens

  • Hallo,


    ich habe die letzten Tage geübt und erst einmal versucht die EÜR im dafür vorgesehenen Modul zu erledigen. Ich habe gesehen, dass es auch im Modul EÜR ohne Buchungssätze geht und dass die Übernahme in die Feststellungserklärung klappt.


    Nun habe ich folgendes Problem: Meine Software meldet folgenden Fehler:


    Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein. 

    Bei den Betriebsausgaben machen Sie folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) geltend: 

    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 384,69 €

    Sie haben bei den Angaben zu den Anlagegütern folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) ermittelt: 

    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 0,00 €


    Im manuellen Anlageverzeichnis habe ich nur den Nettopreis der Photovoltaikanlage angegeben: 7.693,86 Euro.
    Gibt es noch ein anderes Anlagenverzeichnis? Oder greift es evtl. auf das Anlagenverzeichnis im Modul Einkommenssteuererklärung zurück? Dort kann ich die Abschreibung mittels Programmunterstützung ermitteln lassen und bei 20 Jahren Nutzungsdauer kommt oben genannter Betrag raus.


    Wir haben jedoch noch Bleiakkus und ein Bleiladegerät gekauft. Die Rechnungen belaufen sich auf folgende Nettobeträge:
    Rechnung1: 241,09 Euro netto für 1 Akku
    Rechnung2: 482,18 Euro netto für 2 Akkus
    Rechnung3: 125,99 Euro netto für 1 Bleiladegerät


    Nun meine Fragen:
    Muss ich die Geräte abschreiben oder kann ich sie bei Betriebsausgaben/Waren angeben?
    Falls ich sie abschreiben muss, wie? Meines Erachtens sind das Ladegerät und die Akkus nicht selbständig nutzbar.....


    Besten Dank für Eure Hilfe!