Ich habe die Foren nach Photovoltaik durchsucht und einige Hinweise gefunden, aber bisher keine Situation, in der eine Photovoltaik-Anlage Gemeinschaftseigentum ist und entsprechend von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer betrieben wird.
Daher hoffe ich, hier Antworten auf meine (hoffentlich neuen) Fragen zu finden.
Zur Situation:
ich habe im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung angeschafft (Fertigstellung 1.10.2014), und im Kaufvertrag explizit ausgewiesen ist ein Preis für meinen Anteil an der auf dem Dach des Mehrfamilienhauses installierten Photovoltaik-Anlage. (im Kaufvertrag ist auch klar gestellt, das die Anlage kein Dachersatz ist und der Strom verkauft und nicht ausschließlich eigengenutzt wird)
Nun möchte ich diese für das Steuerjahr 2014 in meiner Einkommensteuererklärung entsprechend angeben - eine EÜR kann ich aber noch nicht erstellen, da die WEG gerade erst gegründet wurde und die ABrechnung vermutlich frühestens in einem Jahr kommen wird. Es geht mir also zunächst darum, die Anlage "steuerlich korrekt anzumelden" und die AfA in Anspruch zu nehmen.
Ich wähle dazu im WISO Steuersparbuch 2015 den Punkt "Gewerbebetrieb" und trage dort die Anlage ein - dabei stoße ich auf einige Fragen:
1) Ich gebe ein Rumpfwirtschaftsjahr (1.10. - 31.12.2014) an, da ich annehme, dass ich im Normalfall das kalenderjahr betrachte, korrekt?
2) ich gebe an "sonstige natürliche Person", da mir das am geeignetsten erscheint - korrekt?
3) ich habe keine Betriebssteuernummer und gebe lediglich die Adresse des Hauses an - korrekt?
4) was gebe ich bei "Angaben zur Umsatzsteuer" an ? sonstige natürliche Person ?
ich betreibe die Anlage ja nicht selber, sondern die WEG tut dies (die gerade erst gegründet wurde und noch keine Abrechnung erstellt hat) - ich nehme an, dass das ganze Thema Umsatzsteuervoranmeldung etc. für mich damit gar keines ist, da die Hausverwaltung dies einmal für die WEG macht - korrekt ?
5) bei der Inventarerfassung gebe ich den lt. Kaufvertrag ausgewiesenen Betrag für meinen Anteil an der Anlage ein ."Abzugsfähige Vorsteuer" lasse ich leer - korrekt?
6) da ich wie gesagt noch keine EÜR habe wars das auch schon, ich lasse also "Betriebseinnahmen" auf 0,- € (ich habe bisher keinen Cent eingenommen) und es kommt lediglich die anteilige AfA für die 3 Monate in 2014 als Betriebsausgabe zum Tragen - korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eine Starthilfe hier!