Anteil an Photovoltaikanlage auf Mehrfamilienhaus (nach WEG geteilt) - Abschreibung und steuerliche Betrachtung (EÜR)

    • Offizieller Beitrag

    Ich buche zwar selber nicht mit dem Programm, aber:


    Hast Du die Jahresabschlussbuchungen durchgeführt, u.a. die AfA-Buchungen? Sieht mir nicht danach aus. Da weist Dich das Programm in der AfA-Maske eigentlich auch darauf hin.

  • Hallo Steuerkram,


    Im manuellen Anlageverzeichnis habe ich nur den Nettopreis der Photovoltaikanlage angegeben: 7.693,86 Euro.
    Gibt es noch ein anderes Anlagenverzeichnis? Oder greift es evtl. auf das Anlagenverzeichnis im Modul Einkommenssteuererklärung zurück? Dort kann ich die Abschreibung mittels Programmunterstützung ermitteln lassen und bei 20 Jahren Nutzungsdauer kommt oben genannter Betrag raus.


    hat miwe4 schon beantwortet - es fehlen die Buchungen, die im Anlagenverzeichnis als letztes veranlasst werden müssen.


    Nun meine Fragen:
    Muss ich die Geräte abschreiben oder kann ich sie bei Betriebsausgaben/Waren angeben?
    Falls ich sie abschreiben muss, wie? Meines Erachtens sind das Ladegerät und die Akkus nicht selbständig nutzbar.....


    Die Batterien und das Ladegerät müssen bei der Photovoltaikanlagen hinzu aktiviert werden (sind integraler Bestandteil). Dies noch bitte erledigen und dann die AfA buchen. Kannst aber auch - falls schon erfolgt - die AfA-Differenz noch nachträglich buchen. Das Programm lässt beides zu.


    Schönen Sonntag
    nesciens

  • Hallo Ihr beiden,


    heißt das, dass ich die Geräte unter Betriebsausgaben/Waren gar nicht aufführen darf, sondern die Teile nur beim Anlagenverzeichnis ergänzt und die Afa`s gebucht werden müssen?
    Ist es okay, wenn ich bei den Kleingeräten eine Nutzungsdauer von 3 Jahren nehme?


    Ich habe es probiert, doch die Fehlermeldung ist nicht weg.....
    Wie kann ich hier im Forum Screenshots hochladen?

    P.S. Ich erstelle meine EÜR komplett ohne Buchungen im Modul EÜR
    .


    Danke!

  • Hallo Ihr beiden,


    heißt das, dass ich die Geräte unter Betriebsausgaben/Waren gar nicht aufführen darf, sondern die Teile nur beim Anlagenverzeichnis ergänzt und die Afa`s gebucht werden müssen?
    Ist es okay, wenn ich bei den Kleingeräten eine Nutzungsdauer von 3 Jahren nehme?


    nein - du musst zur Photovoltaikanlage hinzurechnen (also auch auf das gleiche Konto buchen wie die Photovoltaikanlage).
    Nur solche Dinge, die a) weniger als 150 Euro kosten und b) selbständig nutzbar sind, darfst du in die Betriebsausgaben sofort buchen.


    Zitat

    Ich habe es probiert, doch die Fehlermeldung ist nicht weg.....


    Welche Fehlermeldung? Von Elster?


    Zitat

    Wie kann ich hier im Forum Screenshots hochladen?


    unter erweiterte Antwort kannst du Dateien hochladen

    Zitat

    P.S. Ich erstelle meine EÜR komplett ohne Buchungen im Modul EÜR.


    Das geht nicht - du merkst es nur nicht. Jede Eingabe im Modul EÜR ist eine Buchung. Du benutzt nur keine Kontonummern.


    Danke!
    [/quote]


    Zur besseren Verständlichkeit der Zugänge anbei noch ein paar zusätzliche Schritte bis hin zum buchen der Abschreibung. Wenn noch Fragen offen bleiben, melde dich.
    Du hast noch die Wahl von Sonderabschreibungen (wenn du noch Aufwand brauchst), der dann die AfA in den Folgejahren vermindern würde.


    Gruß nesciens

  • Hallo nesciens,


    besten Dank für die Screenshots. Ich hatte diese Dinge an einer anderen Stelle (Angaben für das Anlageverzeichnis) eingetragen (siehe Screenshot)....Beim Bleiladegerät ist der Nettobetrag 105,87 - SORRY!


    Bei Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten muss ich die 3 Geräte dann wieder löschen, oder?


    Den Afa-Betrag habe ich bei den Betriebsausgaben ausgebessert und den angegeben, den es mir nach Deiner Methode errechnet und gebucht hat. Trotzdem ist die Fehlermeldung leider nicht behoben (Screenshot2)


    SORRY, dass ich nerve, aber ich mache das zum ersten Mal ?(

  • Hmm, was ist jetzt noch falsch? Bitte helft mir weiter, vielen Dank!


    Unter Betriebsausgaben/Waren muss ich die Geräte komplett rausnehmen oder, weil diese abgeschrieben werden müssen. Ist das so korrekt? Thx!

  • Hallo Steuerkram,


    die Teilnehmer hier antworten in Ihrer Freizeit - daher kann es dauern, bis eine Antwort kommt.


    Hmm, was ist jetzt noch falsch? Bitte helft mir weiter, vielen Dank!


    Unter Betriebsausgaben/Waren muss ich die Geräte komplett rausnehmen oder, weil diese abgeschrieben werden müssen. Ist das so korrekt? Thx!


    Ich habe mir deine Screenshots angesehen - daraus ist zu ersehen, dass in den Buchungen ein anderer Betrag steht als im Anlagevermögen. Den fehlenden Betrag (dürfte aus dem Zugang resultieren) bitte noch buchen, dann müsste die Fehlermeldung verschwinden.

  • Entschuldigung, hatte ich übersehen.


    Hmm, was ist jetzt noch falsch? Bitte helft mir weiter, vielen Dank!


    Unter Betriebsausgaben/Waren muss ich die Geräte komplett rausnehmen oder, weil diese abgeschrieben werden müssen. Ist das so korrekt? Thx!


    Klar - sonst sind die Ausgaben doppelt in der EÜR.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für Deine Antwort. Bei "Waren" habe ich die Beträge nun gelöscht und die Buchungen überprüft (siehe Screenshot).
    Die Fehlermeldung war dadurch noch nicht behoben. Aber ich habs geschafft. Ich musste im Anlagenverzeichnis (Screenshot2 einfach nochmal alles eintragen)


    Sorry, dass ich zu ungeduldig war - tut mir leid!


    Grüße!

  • Hallo nesciens,


    ich bin jetzt bei Schritt 2 und habe die Werte in die Feststellungserklärung übernommen. Kann ich jetzt das Ergebnis der EÜR (korrigierter Verlust) einfach bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eintragen?


    Die Beteiligung bei uns ist 50/50 ohne Besonderheiten und der Gewinn/Verlust soll von Amtswegen ermittelt werden. Gebe ich dann im Schritt 3 bei der Einkommenssteuererklärung überall die ganzen oder die hälftigen Beträge ein?


    Von der Feststellungserklärung heraus kann ich ja nichts ins Modul Einkommenssteuererklärung übernehmen sondern muss alles wieder abtippen, oder?


    Herzlichen Dank an alle tollen Helfer!

  • ich bin jetzt bei Schritt 2 und habe die Werte in die Feststellungserklärung übernommen. Kann ich jetzt das Ergebnis der EÜR (korrigierter Verlust) einfach bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eintragen?


    In der Feststellungserklärung ja. Müsste aber auch aus der EÜR übernommen werden können.


    Die Beteiligung bei uns ist 50/50 ohne Besonderheiten und der Gewinn/Verlust soll von Amtswegen ermittelt werden. Gebe ich dann im Schritt 3 bei der Einkommenssteuererklärung überall die ganzen oder die hälftigen Beträge ein?


    Du gibst in deiner Einkommensteuererklärung nur noch deinen Anteil am Gewinn/Verlust ein (also die Hälfte des Ergebnisses). Mehr musst du in der Einkommensteuererklärung nicht machen. Wenn aus der Feststellungserklärung noch Änderungen kommen sollten, werden diese vom Finanzamt automatisch ergänzt. Daher musst du in deiner Einkommensteuererklärung auch die Steuernummer eurer GbR angeben.


    Von der Feststellungserklärung heraus kann ich ja nichts ins Modul Einkommenssteuererklärung übernehmen sondern muss alles wieder abtippen, oder?


    Da du nur deinen Anteil am Ergebnis in der Einkommensteuererklärung einzugeben brauchst, ist eine Übertragung auch nicht notwendig. Abtipparbeit fällt nicht an!


    Ich hoffe, es klappt jetzt alles.


    Gruß nesciens