Schornsteinfeger: "Handwerkerleistungen" oder "umlagefähige Kosten" bei selbstgenutzter Wohneinheit (mit teilweiser Vermietung)

  • Hallo zusammen,


    ich besitze ein Zweifamilienhaus, wovon die Einliegerwohnung vermietet ist.


    Mein Frage lautet, wo die Kosten (Arbeitsstunden) für den Schronsteinfeger einzutragen sind und warum? Ich sehe da zwei Möglichkeiten:


    1.) Allgemeine Ausgaben --> Handwerkerleistungen: Dort habe ich die Option "Schornsteinfeger (Wartung, Reparatur und Kehrarbeiten)" auszuwählen


    ODER/UND


    2.) Immobilien --> .... --> Umlagefähige Kosten --> Laufende Betriebskosten --> Schornsteinreinigung bzw.
    Immobilien --> .... --> Umlagefähige Kosten --> Laufende Betriebskosten --> Abgasüberprüfung / Messung


    Mir ist klar, dass ich natürlich nur den gesamten Arbeitslohn bei beiden Optionen eintragen darf, aber welche ist nun die richtige oder sind beide richtig? Der Schornsteinfeger (unserer zumindest) reinigt den Schornstein und führt auch Messungen durch. Da die Kosten ja auch auf den Mieter umgelegt werden sollen, ist die 2. Option mit Sicherheit nicht falsch, aber hat sich damit auch gleichzeitig die 1. Option erledigt?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Hier muss man trennen. Von der Gesamtrechnung (kehren und messen) muss man erst mal auf den Mieter umlegen. Von dem Teil der Rechnung (kehren), der nicht umgelegt wurde, darf man diesen Anteil bei den Allgemeinen Ausgaben - Handwerkerleistungen ansetzen. Auf dem nicht umgelegten Teil der Messung bleibt man steuerlich sitzen.