Türeinbau in vermieteter und selbst genutzter Wohnung: Lediglich Handwerkerleistung oder auch direkte Erhaltungsaufwendung?

  • Hallo zusammen,


    ich besitze ein Zweifamilienhaus, wovon die Einliegerwohnung vermietet ist.


    Ein Schreiner hat sowohl in unserer Wohnung, als auch in der (mittlerweile) vermieteten Einliegerwohnung eine Tür eingebaut.


    Meine Frage lautet:
    Als Handwerkerleistung dürfen bekanntermaßen lediglich die Arbeitsstunden des Schreiners angegeben werden. Wie verhält es sich aber mit dem Arbeitsmateriel, sprich die Tür? Darf diese (also das Arbeitsmaterial, hier die Tür selbst) als "direkte Erhaltungsaufwendung (vermieteter Wohnraum)" aufgeführt werden? Darf die bei uns eingebaute Tür als "direkte Erhaltungsaufwendung (selbst genutzter Wohnraum)" aufgeführt werden?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo WisoUser2014,


    Ein Schreiner hat sowohl in unserer Wohnung, als auch in der (mittlerweile) vermieteten Einliegerwohnung eine Tür eingebaut

    .
    War die Wohnung schon vermietet, als die Tür eingebaut wurde oder wurde sie extra für die (zukünftige) Vermietung eingebaut? Davon hängt die Beantwortung teilweise ab.


    Meine Frage lautet:
    Als Handwerkerleistung dürfen bekanntermaßen lediglich die Arbeitsstunden des Schreiners angegeben werden. Wie verhält es sich aber mit dem Arbeitsmateriel, sprich die Tür? Darf diese (also das Arbeitsmaterial, hier die Tür selbst) als "direkte Erhaltungsaufwendung (vermieteter Wohnraum)"
    aufgeführt werden? Darf die bei uns eingebaute Tür als "direkte Erhaltungsaufwendung (selbst genutzter Wohnraum)" aufgeführt werden?


    Soweit beantwortbar (siehe oben):
    Für den Teil der eigengenutzten Wohnung (anteilmäßig anhand der Fläche oder ersichtlich aus der Rechnung) müssen die Kosten getrennt werden. Im Steuersparbuch kannst du bei den Einkünften aus V+V bei selbstgenutzten Objekten (auch bei teilweiser Vermietung) alles eingeben, aus dem die Trennung ersichtlich wird. Bei den Ausgaben musst du dann verhältnissmäßige Aufteilung wählen, dann geht nur der Teil für die Vermietung in die Berechnung ein. Hier kannst du auch den Materialanteil mit ansetzen.
    Ansonsten führt dich das Programm recht gut durch die einzelnen Schritte.

  • Hallo babuschka,


    zunächst einmal vielen Dank für die Antwort! Um sicher zu gehen, deine Antwort richtig verstanden zu haben, möchte ich das an einem Beispiel erläutern.


    Handwerkerrechnung Schreiner (Beispiel):
    Materialkosten: Tür (selbstgenutzte Wohneinheit): 200€
    Materialkosten: Tür (vermietete Wohneinheit): 50€
    Arbeitsstunden: 10 Std. insgesamt: 400€


    Also würde ich nun folgendermaßen vorgehen (bitte siehe auch Screenshots):


    1. Die 10 Arbeitsstunden, sprich die 400€, unter "Allgemeine Ausgaben" --> "Handwerkerleistungen" eingeben
    2. Die Materialkosten für die "eigene" Tür (200€) unter "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Erhaltungsaufwendungen direkt" --> "Erhaltungsaufwendungen (selbst genutzter Wohnraum)" eintragen
    3. Die Materialkosten für die "vermietete" Tür (50€) unter "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Erhaltungsaufwendungen direkt" --> "Erhaltungsaufwendungen (vermieteter Wohnraum)" eintragen


    Ist das richtig so?


    Um deine Rückfrage noch zu beantworten:
    Die Tür in der Mietswohnung wurde vor der Vermietung eingebaut, da die alte kaputt gewesen ist.


    Vielen Dank!

  • Hallo WisoUser2014.



    1. ja, sofern du diese Kosten als Reparatur nicht weiterleiten kannst.
    2. ja - ich bin mir nicht sicher, ob auch die Lohnkosten hier noch angesetzt werden können. Irgendwo hatte ich so etwas gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Musst du eventuell im steuerlichen Ratgeber oder Handbuch noch etwas forschen.
    3. ja - da mit einer kaputten Tür nicht vermietet werden kann, war es notwendiger Reparaturaufwand zur Erzielung der Einkünfte m.M.n. Eigentlich müsstest du auch die (anteiligen) Lohnkosten hier mit ansetzen können (siehe zu 2.)
    Eventuell dem Finanzamt eine kurze Erläuterung im Anschreiben geben, warum der Ansatz so erfolgte.


    Schöne Ostern

  • Danke für die Antwort babuschka!


    Ich selbst habe auch nochmal bei einer befreundeten (baldigen) Steuerberaterin nachgefragt. Es kann folgendermaßen gemacht werden:


    - Die Materialkosten für den selbst genutzten Wohnraum können definitv nicht abgesetzt werden
    - Die Materialkosten für den vermieteten Wohnraum sollten bei den direkten Erhaltungsaufwendungen (V+V) inkl.(!) der Lohnkosten aufgeführt werden. Zu den Lohnkosten im direkten Erhaltungsaufwand dürfen natürlich nur die Arbeitsstunden zählen, die der Handwerker im vermieteten Wohnraum auch erbracht hat. Am Besten sollte dies getrennt auf der Rechnung aufgeführt sein. Ist das nicht der Fall, so kann man die erbrachte Arbeitszeit auch einfach abschätzen.
    - Die übrigen Lohnkosten, also diejenigen, welche im selbst genutzten Wohnraum erbracht wurden, sollten bei den allgemeinen Ausgaben als Handwerkerleistungen aufgeführt werden.


    Das sieht dann bei obiger Beispielrechnung folgenermaßen aus:
    1.) "Allgemeine Ausgaben" --> "Handwerkerleistungen": 3 Arbeitsstunden (3x 40€ = 120€)
    2.) "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Erhaltungsaufwendungen direkt" --> "Erhaltungsaufwendungen (vermieteter Wohnraum)": Materialkosten Tür + 7 Arbeitsstunden (50€ + 7x 40€ = 330€)


    Danke für dein Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich Dir doch geschrieben: Vermieter-Rechtschutzversicherung: Wo richtig eintragen?


    Aber das ist halt das Problem, wenn man wegen im Prinzip gleichlautender Problemstellungen mehrere Threads eröffnet.