Hallo zusammen,
ich besitze ein Zweifamilienhaus, wovon die Einliegerwohnung vermietet ist.
Ein Schreiner hat sowohl in unserer Wohnung, als auch in der (mittlerweile) vermieteten Einliegerwohnung eine Tür eingebaut.
Meine Frage lautet:
Als Handwerkerleistung dürfen bekanntermaßen lediglich die Arbeitsstunden des Schreiners angegeben werden. Wie verhält es sich aber mit dem Arbeitsmateriel, sprich die Tür? Darf diese (also das Arbeitsmaterial, hier die Tür selbst) als "direkte Erhaltungsaufwendung (vermieteter Wohnraum)" aufgeführt werden? Darf die bei uns eingebaute Tür als "direkte Erhaltungsaufwendung (selbst genutzter Wohnraum)" aufgeführt werden?
Vielen Dank im Voraus!