Vermieter-Rechtschutzversicherung: Wo richtig eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich besitze ein Zweifamilienhaus, wovon die Einliegerwohnung vermietet ist.


    Ich habe letztes Jahr meine Rechtschutzversicherung mit einer "Vermieter-Rechtschutzversicherung" erweitert, da ich letztes Jahr begonnen habe, unsere Einliegerwohnung zu vermieten.


    Wo genau darf/kann/muss ich nun diese Kosten eintragen?


    1. Möglichkeit: "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Umlagefähige Kosten" --> "Laufende Betriebskosten" --> "Vermieter-Rechtsschutzversicherung"
    2. Möglichkeit: "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Umlagefähige Kosten" --> "Laufende Betriebskosten (vermieteter Wohnraum)" --> "Vermieter-Rechtsschutzversicherung"
    3. Möglichkeit: "Immobilien" --> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" --> "Erstes selbstgenutztes Objekt" --> Adresse --> "Werbungskosten" --> "Umlagefähige Kosten" --> "Laufende Betriebskosten (selbst genutzter Wohnraum)" --> "Vermieter-Rechtsschutzversicherung"


    Eigentlich hat sich diese Frage für mich gar nicht erstellt. Dazu kam es erst, als ich die Möglichkeiten im Programm gesehen habe. Ich hätte jetzt den Anteil meiner Rechtschutzversicherung, also die Vermieter-Rechtsschutzversicherung unter "Laufende Betriebskosten (vermieteter Wohnraum)" eingetragen. Oder liege ich da falsch? Wo genau besteht der Sinn in den anderen beiden Möglichkeiten (1 und 3)... zumindest bei einer Vermieter-Rechtschutzversicherung? Ist das eventuell ein Fehler im Programm?


    Vielen Dank für eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Du eröffnest jetzt schon den dritten Thread mit eigentlich immer demselben Problem. Warum legst Du nicht erst einmal einen Testfall an und spielst mit dem rum?


    Man kann ganz einfach sagen:
    -zuzuordnende Kosten sind dem jeweiligen Objektteil bzw. der jeweiligen Nutzungsart zuzuordnen
    - nicht zuzuordnende Kosten sind im Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen abziehbar


    Und es gibt in der Tat teilweise sich überschneidende Wege zur richtigen Lösung.


    Aber Du solltest wirklich erst einmal in den steuerlichen Vorschriften nachlesen, dann im Forum stöbern (z.B. mit der erweiterten Forumssuche) und dann die Programmhilfe zu Rate ziehen. Das alles sind wirklich sehr hilfreiche Instrumente zur Bewältigung der Steuererklärungspflichten.

  • Nein, sorry miwe, da muss ich jetzt mal gegenhalten.


    Es sind eben nicht 3 Threads mit derselben Frage!


    Die Frage in diesem Thread ist doch, wieso habe ich im Steuer-Sparbuch 2014 überhaupt die Möglichkeit, eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung z.B. unter "Laufende Betriebskosten (selbst genutzter Wohnraum)" bzw. unter "Laufende Betriebskosten" einzutragen, wenn diese Versicherung doch eindeutig (und selbstverständlicher geht es doch nun wirklich nicht) dem Mieter zu zuschreiben ist?


    Es stand die Frage im Raum, ob es sich hierbei nicht um einen Fehler im Steuer-Sparbuch 2014 handelt? Ansonsten wüsste ich eben gerne, warum es für eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung eine solche Auswahlmöglichkeit überhaupt gibt?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, sorry miwe, da muss ich jetzt mal gegenhalten.

    Ich auch. Natürlich ist es im Prinzip dasselbe. Vor allem ist es über dieselbe Gleichung (Rechtsgrundlage) zu lösen:

    Man kann ganz einfach sagen:
    -zuzuordnende Kosten sind dem jeweiligen Objektteil bzw. der jeweiligen Nutzungsart zuzuordnen
    - nicht zuzuordnende Kosten sind im Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen abziehbar

    Und das ist genau das, was Dir Deine befreundete Steuerberaterin, die Du in dem anderen Thread erwähnt hast, eben auch gesagt hat.


    Und nach diesem ebenso einfachen wie logischem Prinzip ist die Anlage V mit Ihren Kreuzchen aufgeteilt und trägt damit den einkommensteuerrechtlichen Anforderungen Rechnung.


  • Ach ja...


    Ich benutze aber die Formularansicht nicht und ich kontrolliere auch nicht, ob das Wiso-Programm das nachher an die richtige Stelle einträgt. Wenn ich von Steuern Ahnung hätte, dann würde ich das Wiso-Programm nicht brauchen, dann kann ich es auch direkt auf dem Papier ausfüllen. Für mich soll das Programm eine Hilfe und selbsterklärend sein. Das ist es aber nicht, wenn ich eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung im Programm beim selbst genutzten Wohnraum eintragen kann, selbst dann, wenn das Programm es nachher für die Formularansicht richtig berechnet und zuordnet. Deswegen stellt sich für mich immer noch die Frage, warum es diese, in meinen Augen unlogische Option gibt und ob die Entwickler da nicht einfach einen Fehler gemacht haben.

  • Ich benutze aber die Formularansicht nicht und ich kontrolliere auch nicht, ob das Wiso-Programm das nachher an die richtige Stelle einträgt. Wenn ich von Steuern Ahnung hätte, dann würde ich das Wiso-Programm nicht brauchen, dann kann ich es auch direkt auf dem Papier ausfüllen. Für mich soll das Programm eine Hilfe und selbsterklärend sein.


    Wenn Du so blind einer Software vertraust - egal ob Steuersoftware oder Excel oder ... - dann machst Du schon von Beginn an einen gravierenden Fehler. :wacko:
    Denn eine SW kann immer Fehler/Bugs enthalten. Und für den Inhalt der Steuererklärung bist Du verantwortlich und nicht die Software. :!: