Hallo, wir haben zwar erfreulicherweise in 2014 einen relativ hohen Gewinn erzielt. Wir sind ein Einzelunternehmen (noch) mit EÜR. Da wir in diesem Jahr eine Lagerhalle kaufen werden und diese ja auch eingerichtet werden muss, würden wir gern einen Teil des Gewinns als Investitionsabzugsbetrag buchen.
Meine Fragen dazu:
1. Ist dies nur für Anlagevermögen möglich oder auch für die Immobilie?
2. Müssen die genauen Güter benannt werden oder reicht es aus eine Pauschale von dem geschätzten Investitionsbedarf zu hinterlegen?
3. Wie hoch darf der Inv-abzugsb. sein? Stimmt 40%?
4. Könnte der Betrag auch für etwas ganz anderes genutzt werden, z.B. ein neuer Firmenwagen?
5. Wo erfasse ich in der Wiso-Steuersoftware dies?
Ich danke für eure kompetenten Antworten.
Gerd