Rätselraten Auslandspraktikum: Wo Eintragen?

  • Hallo liebe Community,


    bei der Erstellung meiner Steuererklärung für das Jahr 2014 rätsele ich seit einigen Tagen darüber, wie mein Arbeitslohn aus einem Praktikum einzutragen ist.


    Zur Situation: Ich wohne im Grenzgebiet von Luxemburg und habe dort im Rahmen meines Studiums letztes Jahr ein sechsmonatiges, bezahltes Praktikum absolviert. Dabei wohnte ich weiterhin in meiner Wohnung in Deutschland und war somit Grenzgänger. Nun frage ich mich, wie das Einkommen einzutragen ist. Eine Vermutung habe ich bereits und tippe auf die Anlage N-Aus. Zu denken gibt mir, dass das Formular ab Zeile 35 verlangt, Daten aus einer Lohnsteuerbescheinigung nach deutschem Vorbild zu übertragen, das heißt es wird beispielsweise verlangt nach "Steuerfreier Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheinigung". Eine derartige Lohnsteuerbescheinigung mit deutschem Aufbau und deutscher Nummerierung liegt mir allerdings nicht vor.


    Das Arbeitsverhältnis unterlag übrigens voll der luxemburgischen Besteuerung, allerdings müssen Praktikanten dieser Gehaltsklasse keine Lohnsteuer in Luxemburg zahlen (Lohnsteuersatz existent, aber quasi 0%). Das Einkommen wurde also schon durch Luxemburg besteuert, auch wenn nichts außer Sozialabgaben gezahlt wurden. Ich füge gerne ein Bild an, in welchem ersichtlich wird, wie ich diesen Sachverhalt eintragen würde. Vielleicht - und das hoffe ich - hat ein Mitglied der Community bereits einen ähnlichen Sachverhalt erlebt und kann helfen. Es ist für mich leider schwierig, etwas hierzu im Internet zu finden.


    Trage ich das Einkommen in dieser Form ein, berechnet mir WISO unter Berücksichtigung meines sonstigen Einkommens eine ganz ordentliche Nachzahlung. Unter Zeile 71 von N-AUS habe ich daher die Fahrtkosten für den einfachen Arbeitsweg (immerhin 100 km für den einfachen Arbeitsweg) eingetragen, womit wieder ein ordentliches Plus herauskommt. Lassen sich diese Werbungskosten hier ansetzen oder könnte man den Fahrtweg nur in einer luxemburgischen Erklärung eintragen? ?(


    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Thema durchzulesen. Prima wäre, wenn Sie mir bei vorhandenen Vorkenntnissen oder Erfahrungen aushelfen könntet, da mir das Ganze seit Tagen nicht aus dem Kopf geht. Sonst führt nichts am Steuerberater vorbei ...


    Viele Grüße und Dankeschön!

    • Offizieller Beitrag

    Sieht auf den ersten Blick doch ganz ok aus. Die genannten Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Die in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen wurden direkt zugeordnet und mindern die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Alles berechnet nach den Grundlagen des deutschen Steuerrechts.


    Ist übrigens ein Fall, wie Du ihn über die erweiterte Forumssuche mit diversen Nachbarländern hier im Forum auch schon finden solltest.