Umsatzsteuer / Vorsteuer

  • Liebe Steuer-Sparer,


    ich habe ein Verständnisproblem, das mit der Hilfe im Wiso Steuer-Sparbuch für mich auch nicht erhellt wird.....


    Mit einem anderen Programm erstelle ich die "normale" Buchführung und auch meine USt-Voranmeldung. Nun ergibt sich folgender Sachverhalt, hier mal beispielhaft dargestellt:


    1. Monat Mai:
    Einahmen an USt: 2.000 €
    Ausgaben an VSt: 1.000 €


    Zahlung an das FA über die USt.-Erklärung: 1.000 €


    Und nun mein fehlendes Wissen:
    Im Sparbuch habe ich in der EÜR unter Betriebseinnahme / Umsatzsteuer für Mai
    a. 1.000 € einzutragen (da ich ja 1.000 € gezahlt habe) oder
    b. 2.000 € einzutragen?


    Weiter ist im Sparbuch unter Betriebausgaben / Vorsteuer für Mai
    a. 1.000 € einzutragen oder
    b. nichts einzutragen, da die USt. ja höher war?


    Danke für Eure Hilfe! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Die laufend vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme. Die laufend verausgabte Vorsteuer ist eine Betriebsausgabe. Die vom Finanzamt erstatteten Beträge aus einer Steueranmeldung sind Betriebseinnahmen. Die an das Finanzamt entrichtete Zahllast aus einer Steueranmeldung ist eine Betriebsausgabe.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für Deine Erklärung, so weit - glaube ich zumindest - habe ich es als Ingenieur auch verstanden.


    Da ich ja im Steuer-Sparbuch für meine freiberufliche Tätigkeit eine EÜR erstellen muss (ich nutze dazu die EK-Erklärung) gibt es unter Betriebe / Freiberufliche Arbeit / Betriebseinnahmen / Umsatzsteuer / Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eine Liste für Notierung der einzelen Monate.


    Zunächst hätte ich für Mai hier nichts eingetragen, da zwar 1.000 € zu erstatten gewesen wären, ich aber mit 2.000 € Zahllast dagen stand.


    Und unter Betriebsausgaben / Vorsteuer gibt es eine weitere Liste, eben die für die Vorsteuer.Hier hätte ich jetzt erst einmal 1.000 € für den Mai eingtragen, da die anderen 1.000 € ja verrechnet wurden.


    Nun ist mir aber beim Überdenken (vielleicht sollte ich das sein lassen ;)) aufgefallen, das das FA damit ja garnicht alle meine Positionen erkennen kann, denn es könnten ja auch 20.000 € / 19.0000 € zu der gleichen Zahllast führen.
    Rein logisch würde ich denken, dass ich die genauen Werte in diese Spalten eintragen muss; denn die Subtraktion / Addition ergibt ja wieder den Wert, den die USt-Veranmeldung per Elster übertragen hat.


    Ich hoffe, das ich mich verständlich ausgedrückt habe... 8|

  • Hallo talpidae,


    zunächst, in deinem Eingangsbeitrag steht


    Mit einem anderen Programm erstelle ich die "normale" Buchführung und auch meine USt-Voranmeldung. Nun ergibt sich folgender Sachverhalt, hier mal beispielhaft dargestellt:


    Warum machst du die EÜR dann noch einmal im Steuersparbuch? In deiner "normalen" Buchführung (was immer wir darunter zu verstehen haben) sind doch alle Buchungen enthalten. Dann lassen sich hier doch auch die entsprechenden Buchungen für die Umsatzsteuer unterbringen. So hast du doppelte Arbeit.


    Da ich ja im Steuer-Sparbuch für meine freiberufliche Tätigkeit eine EÜR erstellen muss (ich nutze dazu die EK-Erklärung) gibt es unter Betriebe / Freiberufliche Arbeit / Betriebseinnahmen / Umsatzsteuer / Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eine Liste für Notierung der einzelen Monate.


    Du kannst im Steuersparbuch die Ergebnisse einer EÜR aus anderen Programmen auch übernehmen, dazu musst du die EÜR nicht neu erstellen. Das gilt auch für die Umsatzsteuer.


    Zunächst hätte ich für Mai hier nichts eingetragen, da zwar 1.000 € zu erstatten gewesen wären, ich aber mit 2.000 € Zahllast dagen stand


    Dann hättest du ja 1.000 Euro Einnahmen und 2.000 Euro Ausgaben zu buchen (sofern die Erstattung im Mai erfolgt ist, sonst nur die Ausgaben).


    Und unter Betriebsausgaben / Vorsteuer gibt es eine weitere Liste, eben die für die Vorsteuer.Hier hätte ich jetzt erst einmal 1.000 € für den Mai eingtragen, da die anderen 1.000 € ja verrechnet wurden.


    Prinzipiell: kein "netten" von Ausgaben und Einnahmen!


    Warum erstellst du nicht deine EÜR mit deiner "normalen" Buchführung und gibst das Ergebnis im Steuersparbuch ein? Für die Umsatzsteuererklärung 2014 musst du nicht jeden Monat angeben, hier sind die Umsätze (u.U. gegliedert nach steuerfrei - steuerpflichtig, unterschiedliche Steuersätze) netto einzutragen, die vereinnahmte Umsatzsteuer in den Feldern daneben. Die verausgabten Vorsteuern trägst du analog getrennt nach Steuersätzen jeweils gesamt in die entsprechenden Spalten ein.
    Diese Werte müsstest du aus deiner "normalen" Buchhaltung anhand der Konten als Bericht bekommen.

  • Hallo nesciens,


    vielen Danke für Deine Antwort. Die "normale" Buchführung ist BüroEasy Plus vom Wettbewerb, und es gibt doch deutliche Abweichungen zwischen den beiden EÜR's.... :(


    Und nach meiner bisherigen Arbeit traue ich dem Wiso Steuer-Sparbuch mehr, ich kann auch mehr einstellen, Abschreibung ist einfacher, etc. Zudem bucht mein BE wohl auch ein paar Konten falsch - und da ich nicht der Fachmann bin, bin ich auf Hilfe angewiesen. Ein größeres Problem stellt sich dar, da BE nur ein MwSt.-Verechnungskonto kennt - und nicht zwischen Vor- und Umsatzsteuer unterscheidet.
    Mein STB kann zum Programm BE nichts sagen, das Forum dort müht sich, aber hier ist viel mehr Kompetenz vorhanden.


    Mein eigentliches Problem habe ich noch nicht ganz verstanden, aber ich komme ihm schon immer näher.


    Bei mir hakt es noch hier:
    Bild "Betriebseinnahmen"
    - Meine Einnahmen werden hier schön mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen abgefragt, und ich trage auch alles ein.
    - In "Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer" trage ich die Werte ein, die mir die USt-Voranmeldung sagt (stimmt immer mit den daten des FA überein)


    Bild "Betriebsausgaben"
    - Die Betriebsausgaben werden ja auch mit MwSt. erfasst
    - "In 2014 an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer" verstehe ich ja noch (ist der Wert aus der USt-Voranmeldung, wenn ich etwas zu zahlen habe; aber was ist mit "ggf. verrechnete Umsatzsteuer" gemeint?

  • Ein größeres Problem stellt sich dar, da BE nur ein MwSt.-Verechnungskonto kennt - und nicht zwischen Vor- und Umsatzsteuer unterscheidet.
    Mein STB kann zum Programm BE nichts sagen, das Forum dort müht sich, aber hier ist viel mehr Kompetenz vorhanden.


    Hallo talpidae,


    mit BE bekommst du aber alle Daten, die du benötigst. Gehe in die Auswertungen, dort bekommst du eine EÜR (kannst du ausdrucken und ich glaube sogar in die EÜR im Steuersparbuch importieren.
    Für die Umsatzsteuer bekommst du in BE auch genügend Auswertungen bis hin zur fertigen Steuererklärung. Du müsstest also nur die Werte, die dort in den Feldern stehen in das Steuersparbuch übertragen.


    Übrigens ist in den Auswertungen das Konto 2200 aus BE aufgeteilt auf Umsatzsteuern und Vorsteuern. Das Vorauszahlungssoll kannst du im Dialog vor Abgabe noch eingeben (Addition aus den zwölf Voranmeldungen). Also alles da .... (Ich habe für eine GbR auch BE plus, da ich nur dort Klassenweise = gebäudeweise bzw. pro Gesellschafter eine EÜR erstellt bekomme, das geht weder im Steuersparbuch noch in Mein Büro oder US etc.


    Grüße nesciens

  • Liebe Steuer-Freunde,


    ich habe mit der USt. so meine liebe Not und bitte bei den Fachleuten um nachsicht und Geduld.


    Ich führe mit dem Wiso Steuer-Sparbuch meine EK-Erklärung für 2014 durch. Und ich habe USt.-Nachzahlungen für 2012 und 2013 und finde innerhalb der EÜR der EK-Erklärung (siehe Bild) nicht den richtigen Ort....


    Ich habe unter EÜR / Betriebsausgaben / Vorsteuer / das Feld für Vorsteuern gefunden und damit mal gespielt; wenn ich dort die abgeführte Vorsteuer eintrage, wird meine Zahllast gemindert, obwohl der Beitrag für 2012 ist. Das lässt mich messerscharf darauf schließen, dass dieses Konto falsch ist - und ich diese Ausgaben woanders buchen muss.
    Aber nur wo?

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du mir mal sagen, warum Du einen neuen Thread für den letzten Post eröffnest. Da geht es doch um genau das, was wir Dir hier u.a. zu erklären versuchen.


    Dir ist bekannt, dass für eine EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden ist?


    Das hat rein gar nicht mit der Ermittlung einer Zahllast/Erstattung im Rahmen der USt zu tun, sondern ist nur die einkommensteuerliche Würdigung der zahlungsmäßigen Abwicklung der USt-Zahllast/-Erstattung.


    Bitte mache Dir die Mühe und lies einmal ein bisschen im Forum zur EÜR und der Umsatzsteuer. Die erweiterte Forumssuche ist dazu erfahrungsgemäß äußerst dienlich.

  • Kannst Du mir mal sagen, warum Du einen neuen Thread für den letzten Post eröffnest. Da geht es doch um genau das, was wir Dir hier u.a. zu erklären versuchen.


    Und genau das sehe ich etwas anders.


    Ursprungsfaden -> Verbuchung von USt. / VSt. für ein aktuelles Jahr
    Mein neuer Faden, den Du jetzt hier zusammengeführt hast -> Verbuchung von USt.-Nachzahlung aus Vorjahren


    Ich wollte es eigentlich nicht vermischen.


    Dir ist bekannt, dass für eine EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden ist?


    Ja, das ist mir so weit bekannt.


    Das hat rein gar nicht mit der Ermittlung einer Zahllast/Erstattung im Rahmen der USt zu tun, sondern ist nur die einkommensteuerliche Würdigung der zahlungsmäßigen Abwicklung der USt-Zahllast/-Erstattung.


    Bitte mache Dir die Mühe und lies einmal ein bisschen im Forum zur EÜR und der Umsatzsteuer. Die erweiterte Forumssuche ist dazu erfahrungsgemäß äußerst dienlich.


    Auch wenn Du es mir nicht glauben wirst, ich habe die gesamten Ostertage damit verbracht, sowohl das Forum, als auch die Hilfe zum Steuer-Sparbuch, als auch das Bedienbuch zum Steuer-Sparbuch zu lesen. Viele Dinge habe ich damit selbst gefunden und sind mir klarer geworden - aber eben die Punkte, die ich hier angefragt habe, nicht.

  • Hallo talpidae,


    ch habe mit der USt. so meine liebe Not und bitte bei den Fachleuten um nachsicht und Geduld.


    ja - das ist offensichtlich. Dein Problem ist, dass du nicht zwischen Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung (sprich EÜR) sauber unterscheidest.
    Hilfe: alles, was das laufende Jahr betrifft, kommt in EÜR und Umsatzsteuereklärung. Zahlungen für Vorjahre kommen nur noch in die EÜR .


    Ich führe mit dem Wiso Steuer-Sparbuch meine EK-Erklärung für 2014 durch. Und ich habe USt.-Nachzahlungen für 2012 und 2013 und finde innerhalb der EÜR der EK-Erklärung (siehe Bild) nicht den richtigen Ort....


    Die Vorjahreszahlungen gehören in die Spalte "an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer. Unter dem Bleistift öffnet sich eine Tabelle - dort kannst du jede einzelne Zahlung eingeben (Screenshot zur Zeit nicht möglich - Snipping Tool arbeitet nicht richtig). Zu finden unter Gewinneinkünfte - Einkünfte aus .... - x.ter Betrieb - Ermittlung der laufenden Einkünfte: Einkünfte (Bleistift anklicken!) - Gewinnermittlung: Betriebsausgaben, Einlagen, Entnahmen (Bleistift anklicken) - Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Bleistift anklicken für Einzelangaben). Bei den Betriebseinnahmen gibt es das Feld "Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer" für Umsatzsteuererstattungen.

  • Hallo babuschka,


    vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Du wirst es nicht glauben wollen, aber ich stehe immer noch auf'm Schlauch.... Du hast Dir so große Mühe gemacht (nochmals vielen Dank), die Schritte nachvollziebar für mich zu beschreiben, aber ich finde die von Dir genannten Einsprünge nicht - nur so ähnlich.
    Und Dein *.jpg kann ich auch nicht öffnen - ich weiß es bald nicht mehr.....


    Ich zeige Dir mal meine Bilder


    Das erste Bild "Betriebe - Betriebsausgaben" zeigt meine Ansicht in der EÜR für meine freiberuflich Tätigkeit


    Das zweite Bild "Betriebsausgaben" lässt mich schon mal hoffen, da hier etwas mit der USt zu finden ist


    Das dritte Bild "Umsatzsteuer" ist die Überschrift zu dem Einsprung in Bild 2. Und hier steht eindeutig was von 2014.


    Das vierte Bild "Hilfe Umsatzsteuer" zeigt den Hilfetext, der auch eindeutig nur von 2014 spricht.


    In dieser Tabelle habe ich mal etwas gespielt und willkürliche Daten eingegeben - und habe dabei festgestellt, dass meine Zahllast sich mindert - was ja wiederum mit einer USt aus 2012 eigentlich nicht sein kann (denke ich mal).


    Nach meiner bescheidenen Meinung würde ich dann im Bild "Sonstige" Betriebsausgaben entweder die Nachzahlungen unter "Beiträge, Gebühren, Abgaben" oder unter "Übrige Betriebsausgaben" eintragen... :?:

    • Offizieller Beitrag

    Und immer noch denkst Du falsch. Du verwechselst immer noch die Umsatzsteuererklärung nebst -abrechnung mit der für die Einkommensteuererklärung vorzunehmende EÜR. Und für die EÜR gilt zwingend, bis auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, der § 11 EStG. Das sind zwei paar Schuh, die erst einmal rein gar nichts miteinander zu tun haben.


    Nach meiner bescheidenen Meinung würde ich dann im Bild "Sonstige" Betriebsausgaben entweder die Nachzahlungen unter "Beiträge, Gebühren, Abgaben" oder unter "Übrige Betriebsausgaben" eintragen...

    Womit Du nun wirklich so etwas von komplett falsch liegst, dass Du am besten oben ganz am Anfang noch einmal zu lesen beginnen solltest.

  • Hallo talpidae,


    ich bin nicht mehr am PC (antworte vom Smartphone aus) - ich werde versuchen, dir morgen die Reihenfolge mit Screenshots zu beschreiben. Es müsste jetzt wieder gehen - mein Computer hat heute "gesponnen"

  • Ich habe mit dem Support bei Buhl gesprochen, der mir die Zusammenhänge (einfach) erklärt hat. Ich hoffe, das ist von Interesse, deswegen möchte ich das Ergebnis hier mitteilen:


    A. Betriebseinnahmen

    • Bei den Betriebseinnahmen wird die vom FA erstattete Umsatzsteuer - und auch nur der erstattete Betrag eingetragen. Keine aufgerechneten Werte.
    • Bei monatlicher Auflistung würde hier der Betrag aus der USt-Voranmeldung eingetragen, wenn er denn gezahlt wurde. Wurde in dem Monat nichts erstattet, gibt es auch keinen Eintrag.
    • Hier würde auch die Erstattung für Vorjahre eingetragen

    B. Betriebsausgaben

    • Bei den Betriebsausgaben wird die an das FA gezahlte USt. eingetragen - auch hier nur die gezahlten Werte, keine Aufrechnungen
    • Bei monatlicher Auflistung würde hier der Betrag aus der USt.-Voranmeldung eingetragen, wenn er denn gezahlt wurde. Wurde in dem Monat nichts gezahlt, gibt es auch keinen Eintrag.
    • USt.-Nachzahlungen für die Vorjahre werden auch hier eingetragen.


    Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden, schönes WE.

    • Offizieller Beitrag

    Die laufend vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme. Die laufend verausgabte Vorsteuer ist eine Betriebsausgabe. Die vom Finanzamt erstatteten Beträge aus einer Steueranmeldung sind Betriebseinnahmen. Die an das Finanzamt entrichtete Zahllast aus einer Steueranmeldung ist eine Betriebsausgabe.


    Ich habe es dann mal als für Dich erledigt markiert. Ich bitte, dies künftig selbständig zu erledigen.