Steuererklärung für das Vorjahr machen

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    Ich wollte fragen wie ich die Steuererklärung fürs Vorjahr machen soll, muss ich das Programm aus dem Vorjahr kaufen oder genügt es die Version von 2015 ?

    Und welche Steuererklärungen? Da gibt es ja nun diverse Steuerarten.

  • Jahresabschluss Steuererklärung für §19 Ustg, mein Finanzamt meint ich müsste jetzt nachträglich für das Vorjahr die Erklärung für die Ust. machen obwohl ich nicht über die Grenze von 17.500 eur Jährlich hinaus war.


    Mein Steuerberater hat große Sch***ße gemacht.


    Also meine Frage kann dieses Programm die Jahresteuererklärung machen für das Vorjahr oder muss ich mir andere Version kaufen.

  • Jahresabschluss Steuererklärung für §19 Ustg, mein Finanzamt meint ich müsste jetzt nachträglich für das Vorjahr die Erklärung für die Ust. machen obwohl ich nicht über die Grenze von 17.500 eur Jährlich hinaus war.


    Die 17.500 Euro sind immer fiktiv mit Umsatzsteuer (also brutto) zu sehen. Vielleicht vermutet das FA, dass du die Grenze überschritten hast...


    Die Umsatzsteuererklärung für 2014 kannst du mit Mein Büro 2015 machen, das Formular ist dort vorhanden unter Finanzen - Steuerauswertungen.

    • Offizieller Beitrag

    mein Finanzamt meint ich müsste jetzt nachträglich für das Vorjahr die Erklärung für die Ust. machen obwohl ich nicht über die Grenze von 17.500 eur Jährlich hinaus war.

    Begründung?

    • Offizieller Beitrag

    ...obwohl ich nicht über die Grenze von 17.500 eur Jährlich hinaus war


    Bemessungsgrundlage von Grenze - ist was bitte? Auch das ist sehr wichtig!
    Wenn Du Splitter von Details gibst, zudem "andere" für Dich Fehler machen und Du Auskünfte willst, kann das alles noch schlimmer verlaufen. Deswegen ist es besser wenn Du fundierter ausholst. Denn Du bist hier im Anfängerstadium im Forum.

  • Mehr Auskunft kann ich nicht geben, vom mir wurde ein Steuerberater beauftragt, der die Steuererklärung samt Jahresabschluss gemacht hat, gesamt unter 17.500 eur (da kleinunternehmen immer brutto)


    Finanzamt schreibt jetzt, im Vorjahr die Grenze überschritten §19 UStG. Reichen Sie deshalb eine berichtigte USt-Erklärung ein. Fertig mehr schreiben die nicht.


    Frist 2 Wochen.


    Steuerberater ist Nutznießer, ich habe ihm informiert er reagiert nicht. Werde ihm aber druck machen, das er sich bewegt. Werde aber selber noch mal zur Sicherheit über das Programm die Steuer selber machen, wie auch immer.


    Kohle hat kassiert für Steuererklärung nachbessern will er jetzt anscheinend nix(keine Reaktion von Ihm). Wie ist es eigentlich, muss er das machen wenn er die Erklärung gemacht hat? Geld für Steuerklärung hat aber schon kassiert. Mehr als Tausend EUR.


    allenfalls möchte ich die Frist einhalten und gegebenfalls mit neuen Steuerklärung dann nachreichen. (selbst gemacht)

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst einen Fachmann. Du kannst ja nicht auf die Kernfragen eingehen.
    M.E. hast du den Fehler noch nicht entdeckt und tappst da weiter im Dunkeln. Wenn das FA schreibt, dass die Grenze 17.500 € überschritten wurde und Du glaubst es aber nicht, dann gehst Du doch von der falschen Bezugsgröße aus: Gewinn oder Umsatz von 17.500 €?? Hmm !!


  • Rechne einmal nach:
    17.500/1,19 = 14.705.
    Das heisst, wenn dein Umsatz, den du als brutto bezeichnest, höher als 14.705 Euro war, stimmt die Aussage vom FA und du musst eine UStErkl machen.

    Einmal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: Zitatdarstellungsfehler behoben

  • für 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knapp 9000,- Einkünfte aus Beschäftigugsverhältnis 6000,- eur


    Finanzamt schreibt aber das ich die Grenze im Vorjahr überschritten habe, wo bitte schön? (alles nachweisbar)


    Soll ich den Vorsichtig beim Fin.amt. anrufen und genauer fragen? Mich nervt vor allem mein Dummer Steuerberater, der sich jetzt nicht mehr meldet bei mir und die Frist läuft ab.


    Ist er denn überhaupt in irgendeiner Weise dafür verantwortlich wenn er die Steuererlärung macht? Oder macht jetzt Fin.Amt. Fehler?


    Was du schreibst mir Brutto/Netto ist nonsense, da ich nicht Mehrwersteuer-bzw. Vorsteuer Abzugsberechtig bin, somit kann ich auch nicht die Rechnungen Brutto / Netto zahlen.


    Nur alles Brutto da §19 USt.


    aber danke babushka :)

    • Offizieller Beitrag

    ür 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit knapp 9000,- Einkünfte aus Beschäftigugsverhältnis 6000,- eur

    Rechne einmal nach:
    17.500/1,19 = 14.705.
    Das heisst, wenn dein Umsatz, den du als brutto bezeichnest, höher als 14.705 Euro war, stimmt die Aussage vom FA und du musst eine UStErkl machen.

    Maßgeblich für das Jahr 2014 ist der Gesamtumsatz des Jahes 2013. Und es interessieren nicht die Einkünfte, sondern die Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit. Du solltest Dir den § 19 UStG zumindest einmal in Gänze durchlesen, bevor Du anderen die Schuld für irgend etwas gibst. Womöglich ist der Berater ja zumindest nicht alleine für den unguten Ablauf verantwortlich.

  • welche Schuld, ich sagte nur das es bei §19 kein Brunetto gibt.


    Sobald man Abzugsberechtigt ist, kann mann es anwenden auch mit gültigen DE...Nummer.


    mal ne andere Frage, wie läuft es wenn mann 2014 noch unter der Grenze von 17.500 eur (also §19 UStg.) war und 2015 das mann weiß genau schon drüber ist, kann mann es noch im 2015 dann noch als §19 Kleinunternehmer machen und erst ab 2016 dann mit MwSt Abzug?

    • Offizieller Beitrag

    ich sagte nur das es bei §19 kein Brunetto gibt

    Sobald man Abzugsberechtigt ist, kann mann es anwenden auch mit gültigen DE...Nummer.

    Du sprichst in Rätseln. Ich weiß weder bei dem einen noch bei dem anderen, was Du damit sagen möchtest. ?(


    mal ne andere Frage, wie läuft es wenn mann 2014 noch unter der Grenze von 17.500 eur (also §19 UStg.) war und 2015 das mann weiß genau schon drüber ist, kann mann es noch im 2015 dann noch als §19 Kleinunternehmer machen und erst ab 2016 dann mit MwSt Abzug?

    Bitte Forenregeln beachten und keine Sammelthreads starten. Bitte ggf. diesbezüglich einen neuen Thread eröffnen, da es mit der Eingangsfrage ja nichts zu tun hat. Außerdem sollte man erst einmal insgesamt klären, was überhaupt Anlass für das Ganze ist, bevor man dann den nächsten Schritt wagt.