Verpflegungspauschale

  • Hallo ihr Lieben,


    ich Frage ich mich gerade wie ich die Verpflegungspauschale verrechne.


    Ich habe den Verpflegungspauschalen Rechner im SteuerMac 2015 gefunden.


    Ich bin 2-3 Wochen im Monat unterwegs,
    ich frage mich, wie ich das verwalten, eintragen, nachweisen soll.


    Liebe Grüße,
    Patrick

  • Hallo UnTakenUsername,


    das kommt doch ganz darauf an, in welchem Rahmen dieser Mehraufwand angefallen ist (unselbständige Tätigkeit, selbständige Tätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit ....). Je nachdem erfolgt dann die Eingabe.


    Weiterhin ist wichtig: falls unselbständige Tätigkeit Nachweis, dass betrieblich veranlasst. Wenn AG keine Erstattungen zahlt (sollte eigentlich so sein, wenn du im Auftrag des AG unterwegs bist), musst du durch Aufträge deines AG etc. nachweisen, dass die Reisen betrieblich veranlasst waren.
    Bei den übrigen Tätigkeiten müssen Anlass, Ziel, Dauer, besuchte Personen/Firmen etc. angegeben werden, damit das FA die Berechtigung für den Ansatz prüfen kann.


    Weiterhin musst du Angaben zur ersten Tätigkeitsstätte machen (gilt auch für Gewerbetreibende etc.), erst dann ist die Beurteilung möglich.


    Schönen Sonntag
    nesciens

  • Hallo nesciens,
    danke für die Antwort :)


    Ich bin selbständig, arbeite für eine Firma.


    Die bezahlen die Hotels und den Spirt und ich muss mich verpflegen, bin immer so 2-3 Wochen im Monat unterwegs.


    Muss ich mir die Zeiträume einfach aufschreiben ?


    Ich stelle der Firma eine Rechnung wo man auch sieht bei welchem Kunden ich in welcher Stadt/Ort ich war.


    Reicht das?


    Gruß,
    Patrick

  • Hallo nesciens,
    danke für die Antwort :)


    Ich bin selbständig, arbeite für eine Firma.


    Damit sind die Pauschalen als Betriebsausgaben absetzbar.


    Zitat

    Die bezahlen die Hotels und den Spirt und ich muss mich verpflegen, bin immer so 2-3 Wochen im Monat unterwegs.


    Wie ist das im Einzelnen geregelt? Z. B. in den Vertragsbedingungen festgelegt, dass deine Auftraggeber für die Unterkunft und Benzinkosten aufkommen? Das bedeutet aber auch, dass du dann keine Unterkunftskosten (auch nicht pauschal) und Benzinkosten ansetzen kannst.


    Zitat

    Muss ich mir die Zeiträume einfach aufschreiben ?


    Ich stelle der Firma eine Rechnung wo man auch sieht bei welchem Kunden ich in welcher Stadt/Ort ich war.


    Reicht das?


    Wenn aus den Rechnungen auch ersichtlich wird, wann du dort warst, dürfte es als Nachweis genügen. Ich würde dann den Rechnungen eine kleine Excel-Liste in deinen Unterlagen beilegen, aus denen die Verpflegungspauschalen ersichtlich sind. Das hat den Vorteil, dass du in Excel per Formel die Sätze automatisch einpflegen kannst (je nach Dauer des Aufenthaltes).


    Zitat

    Gruß,
    Patrick