Riester-Rente - beitragspflichtige Einnahmen (Beitragsbemessungsgrenze)

  • Hi.


    Ich erstelle gerade meine Lohnsteuerabrechnung 2014 und versuche die beitragspflichten Einnahmen zur Riester-Rente anzugeben. Dafür habe ich aus der Meldung zur Sozialversicherung den Betrag unter "Entgeld" eingetragen. Dabei erscheint bei mir die Meldung "Beitragsbemessungsgrenze erreicht" und das Eingabefeld wird wieder gelöscht. Auf der Meldung habe ich aber keine anderen Beträge, welche ich eingeben könnte. Daher vermute ich, dass ich entweder das falsche Eintrage oder ich die obere Grenze eintragen muss? Kann mir da jemand einen Tipp geben.


    Viele Grüße,
    Nils

  • So, musste den Betrag von 12/2013 angeben. Damit hat es dann geklappt. Anscheinend benötigt man nicht den 2014er Betrag bei diesem Wert. Somit erledigt....

    • Offizieller Beitrag

    So, musste den Betrag von 12/2013 angeben.

    Ich weiß jetzt nicht, wo genau Du was als "Entgelt" eingegeben hast, aber es steht doch deutlich dar, für welches Jahr man die Angaben machen soll: "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2013" (im Programm WISO Steuer-Sparbuch 2015 für die Einkommensteuer 2014).

  • Betrag von 12/2013

    Welchen Betrag von 12/2013? Meinst Du das dort aufgeführte Jahresbrutto, das meistens auch das in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist? ?(

    "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2013" (im Programm WISO Steuer-Sparbuch 2015 für die Einkommensteuer 2014).

    Ist ja auch nicht so einfach mit den vielen Jahreszahlen ... :D
    Noch verwirrender sind die bei der Riester-Rente relevanten 4 %, die mit der Anrechnung der Zulagen zu komplett unterschiedlichen Prozenten führen, die für die komplette Förderung notwendig sind ... ;( Aber das ist ein anderes Thema.