Mal sehen ob mir einer bei diesem Problem weiterhelfen kann.
Ich habe einen Kunden der bei mir eingekauft hat, aber die Rechnung nicht bezahlen kann.
Nun hat er mir seine Waren im gleichen Gegenwert angeboten, was ich angenommen habe um zumindest etwas zu bekommen.
Den "Kram" versuche ich dann stückweise auf Flohmärkten zu verkaufen, da es Sachen sind, die ich für mein Gewerbe nicht ab setzen kann.
Zudem werde ich niemals den Wert erzielen, den er auf seiner Rechnung für den "Kram" ausweist - aber ich bin ja froh zumindest etwas in der Hand zu haben.
Mein Kunde hat seiner "Ware" eine Rechnung beigefügt mit der Bemerkung "Zum Ausgleich für Ihre Forderung" , und mit dem Vermerkt "bezahlt".
Im Gegenzug soll ich meine Rechnung auch mit dem Vermerk "bezahlt" an ihn senden.
Wie stimmt meine Buchhaltung, wenn ich meiner Rechnung keinen Geldeingang zu weisen kann, damit auch die EÜR stimmt?
Kann ich überhaupt meine und seine Rechnung gegeneinander verbuchen? Ich finde keinen Weg.....
Meine Idee war ja , er storniert seine Rechnung, und ich meine Rechnung, aber wäre das korrekt?
Mit bestem Dank im Voraus
Thorben