Reisekosten / Auswirkungen auf Steuerzahlung

  • Hallo zusammen!
    Ich bin verheirateter Angestellter und habe statt eines Dienstwagens die Car Allowance in Anspruch genommen. 2013 hat der Arbeitgeber für die Dienstreisen Kilometergeld gezahlt, das zum 01.01.2014 jedoch eingestellt.
    Ich habe nun alle Dienstreisen schön als Reisekosten für Auswärtstätigkeiten erfasst. In Summe ergibt das rund 2640 Euro (nur Fahrtkosten, ohne Verpflegung, gerechnet mit 0,30 Euro per km). Bei der Steuerberechnung machen sich davon aber nur knapp 1020 Euro positiv bemerkbar, bzw. die Steuerlast ist um diesen Betrag gesunken.
    Sollten die Reisekosten sich nicht vollständig auswirken? Vom AG gibt es keinen steuerfreien Zuschuss (keine Eintragungen auf der Bescheinigung.)
    Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt schlechter dastehe, als wenn ich das Kilometergeld vom AG erhalten hätte - oder?


    VG
    Steuermeyer

  • Hallo Steuermeyer,
    leider gehörst Du zu denjenigen, die denken, daß man alles, was von der Steuer absetzbar ist, 1:1 von der Steuerlast abgezogen wird. Das "leider" bezieht sich darauf, weil es wirklich immer wieder erstaunlich ist, wie sich solche Mythen halten (genau wie die vom Rückgaberecht bei in Geschäften vor Ort gekauften Waren usw.). 8o


    Was absetzbar ist - bei Dir die Reisekosten - mindert "nur" das zu versteuernde Einkommen, aber nicht die Steuer um diesen Betrag.


    Und ja, Du stehst jetzt schlechter da, als wenn der AG den steuerfreien Zuschuß gezahlt hätte =O
    Und wenn Dein AG dir nicht die VMA gezahlt hat (auch steuerfrei), dann stehst Du auch in dieser Hinsicht schlechter da :wacko:


    Versuch einer Erklärung:

    • "steuerfrei" heißt: 100 % bleibt bei Dir
    • "von der Steuer absetzbar" heißt: das Absetzbare wird um Deinen Spitzensteuersatz gekürzt (stimmt mathematisch nicht komplett, da ja auch mit jedem um einen Euro sinkendem zu versteuerndem Einkommen der Spitzensteuersatz sinkt). Und andere Dinge, die steuermindernd wirken (können), kommen ja unter Umständen auch noch dazu. Gut zu sehen ist das in dieser Tabelle: Bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) sind 33.738 € Einkommensteuer zu zahlen. Wenn das zvE um 1.000 € auf 99.000 € gesenkt werden kann, beträgt die ESt 33.318 € - also nicht 1.000 € weniger, sondern nur 420 €, was wiederum bedeutet, daß der Spitzensteuersatz ca. 42 % beträgt. (Bei 30.000/29.000 € zvE sinkt die Steuerlast von 5.536 € um 313 € auf 5.223 €, Spitzensteuersatz ca. 31 %).
    • Offizieller Beitrag

    Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt schlechter dastehe, als wenn ich das Kilometergeld vom AG erhalten hätte - oder?

    Dafür hast Du doch einen steuerpflichtigen Zuschuss des AGs erhalten, dessen Versteuerung diese abziehbaren Werbungskoten entsprechend abmildern.


    Das mit diesem Car Allowance Modell rechnet man sich doch vorher durch, oder? Wenn man den Presseverlautbarungen glauben schenkt, rechnet sich dieses Modell für die wenigsten Arbeitnehmer.


    „Car allowance“ oder Dienstwagen: was ist vorteilhafter? - Quelle: Steuerkanzlei Gesierich

  • Hallo Entejens,


    danke für Deine Ausführungen.
    Nein, ich gehöre nicht zu denen, die denken, dass.... :) Man macht bekanntlich aber Zeit seines Lebens Erfahrungen, oder? Und die hier war eben neu, weil in der Form bislang nicht aufgefallen.
    Die VMA habe ich auch in 2014 weiterhin erhalten (wenn ich die Reisekosten eingereicht habe). Nur eben das Kilometergeld nicht mehr. Und da der Arbeitgeber derzeit beliebt, sich bei allen Angestellten unterhalb der Landesgeschäftsführungsebene wie die Axt im Walde benehmen, wird nun das Echo kommen. Schließlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich KEIN Kilometergeld mehr ab dem 01.01.2014 bekomme(n will)....


    Hallo miwe4,


    Auch für Deine Ausführungen vielen Dank. Natürlich habe ich es mir VORHER durchgerechnet. 850 Euro brutto per Monat, die jeden Monat "ganz normal" mit dem Gehalt versteuert werden, und auf das ich auf die vollen übrigen Beitragssätze zahle. Dazu kam dann noch das Kilometergeld i.H. von 0,30 Euro per km, wie mal vereinbart.
    Ich fahre immer noch einen gebrauchten Wagen, den ich 2011 für 3500 Euro als Schnäppchen mit einem kleinen, von mir behobenen Mangel erstanden habe. Somit kein teuer Neuwagen, der in irgendeiner Form finanziert werden muss.
    Reparaturen mache ich weitestgehend selbst. Für Ersatz- und Verschleißteile habe ich meine Quelle, um Qualitätsteile zu günstigen Preisen zu beziehen und nicht den Billigschrott zu verbauen.
    Um die Rechnung ganz einfach zu machen: Netto würde die Car Allowance ausreichen, um den Sprit zu bezahlen, der den Monat über für die Fahrten zur Arbeit inkl. Privatfahrten im Stadtgebiet (HH) verheizt wird und es wären noch 1000 km für dienstliche Fahrten drin gewesen.
    Wenn Du die 2640 Euro durch 0,30 Euro teilst, wirst Du feststellen, dass ich dienstlich noch nicht einmal die angesetzten 1000 km pro Monat gefahren bin.
    Und von dem "eingesparten Spritgeld" (aus dem Nettolohn ohne die Car Allowance) zahle ich locker Versicherung / Steuern / Teile und lege jeden Monat noch ein nettes Sümmchen für den Ersatzwagen zurück.
    Das rechnet sich für mich durchaus - und mit vom AG gezahlten Kilometergeld wäre es noch schöner gewesen.


    Wie dem auch sei - das Finanzamt wird dann noch ein paar Tage auf meine Steuererklärung warten müssen, und mein Arbeitgeber darf meinen Kontostand zum Monatsende noch etwas aufbessern.


    Ich wünsche noch einen schönen Abend!

  • Schließlich habe ich nirgends unterschrieben, dass ich KEIN Kilometergeld mehr ab dem 01.01.2014 bekomme(n will)....

    Ist jetzt sicher etwas Off-Topic: War das Kilomentergeld denn Bestandteil des Arbeitsvertrages?


    Aber unabhängig davon ist es so, daß man immer besser kommt, wenn der AG Kilometergeld, VMA und/oder Übernachtung steuerfrei erstattet gegenüber der Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten anzusetzen.


  • Dafür erhälst du aber doch eine recht hohe Zuzahlung - und vermutlich wird es eine Betriebsvereinbarung geben, in der geregelt ist, dass es nur entweder Kilometergeld oder die Zuzahlung gibt.

  • Hallo Babuschka, das ist der Betrag entsprechend der Fahrzeugkategorie, die mir aufgrund meiner Position zusteht. Es gibt insgesamt vier, bin in der zweiten für "Fortgeschrittene"

  • Hallo mArk78,


    die Frage "Sollten die Reisekosten sich nicht nicht vollständig auswirken" ist der bis dahin mangelnden, nur vorliegenden Erkenntnis der unterschiedlichen Behandlung / Auswirkung über die Zahlung, bzw. den Ansatz des Kilometergeldes geschuldet, und der enttäuschenden Feststellung, dass der Arbeitgeber auf meine Kosten Ausgaben spart.
    Bei dem vorhergehenden Arbeitgeber hatte ich fast die gleiche Konstellation - kein Firmenwagen (egal, welche Position - da war das Unternehmenspolitik), dafür Allowance plus Kilometergeld, was auch gezahlt wurde.


    Da ich nicht weiß, wie ein Arbeitgeber die Zahlungen bei seiner Steuerabrechnung ansetzen kann, kann ich die Situation nur aus Arbeitnehmersicht "bewerten".
    Und aus der heraus ist diese Ungleichbehandlung plump gesagt einfach ungerecht. Oder um es mit der Mentalität eines Vierjährigen zu sagen: es kann mir doch egal sein, wer die 30 Cent pro Kilometer zahlt - Hauptsache ich bekomme die. :)


    Den letzten Absatz bitte nicht ernst nehmen! ... man hat sich beim Steuerrecht ja schon etwas gedacht ...
    Und in meinem Fall werde ich nun von anderen Rechten Gebrauch machen, damit mich das Steuerrecht nicht auslacht :D

  • Da ich nicht weiß, wie ein Arbeitgeber die Zahlungen bei seiner Steuerabrechnung ansetzen kann, kann ich die Situation nur aus Arbeitnehmersicht "bewerten".


    Ich denke, es spielt überhaupt keine Rolle, wie der AG das ansetzen kann, aber Geld ausgeben ist, so glaube ich zumindest, immer ungünstiger als für dieses Geld Steuern zu zahlen (aufs Steuerjahr bezogen) - sonst hätte man ja bei steigendem Brutto auch nicht mehr Netto in der Tasche, trotz steigender Steuerbelastung. Ich weiß, das ist eine Betrachtung, die nicht in die Tiefe geht, aber dazu fehlen eh die Details.


    Und in meinem Fall werde ich nun von anderen Rechten Gebrauch machen, damit mich das Steuerrecht nicht auslacht

    Na hoffentlich sind es legale Mittel ... :whistling:

  • Die werden mehr als legal sein - schließlich habe ich es schriftlich, dass ich Kilometergeld bekommen soll. Und ich habe nichts unterschrieben, dass ich darauf verzichte oder mit dem Verzicht einverstanden bin. Einspruch habe ich auch eingelegt - also schönste Voraussetzungen für mich :D Muss nur sehen, ob die Rechtsschutzversicherung das übernimmt oder ob ich dafür einen Anwalt noch selbst bezahlen muss. Die Versicherung habe ich erst seit Jahresanfang....