Umsatzsteuer Rückerstattung Dez 2014 Umsatzsteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    für den Dez 2014 bekam ich Ende Januar eine Rückerstattung von über 1000€.
    Die Rückerstattung bekam ich Ende Januar und habe diese dann im EÜR 2015 als Einnahme gebucht.
    In der Umsatzsteuererklärung 2014 ist eben dieser Betrag jetzt noch offen, sodass das Finanzamt mir diesen Betrag überweisen müsste.
    Wie kann ich die Erklärung berichtigen?


    Ich habe den Fehler erst jetzt bemerkt, die Erklärung hatte ich schon abgegeben.


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    In der Umsatzsteuererklärung 2014 ist eben dieser Betrag jetzt noch offen, sodass das Finanzamt mir diesen Betrag überweisen müsste.

    Das wird sich ggf. durch die Steuerabrechnung des FAs klären. Du hättest in der USt-Erklärung das VZ-Soll entsprechend anpassen müssen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Hab den fehlenden Betrag jetzt geändert. Jetzt bekomme ich 0,00€ heraus, sollte also stimmen.
    Kann ich die Umsatzsteuererklärung nochmals abgeben?

    • Offizieller Beitrag

    Da Selbsterklärung wohl nicht. Allenfalls als Berichtigung. Aber m.E. fraglich, ob das zutrifft, da die festzusetzende USt-Schuld sich ja nicht ändert. Betrifft ja nur die Anrechnung der vorangemeldeten Beträge. Und die rechnet das FA so oder so nach seinen eigenen Zahlen in der Steuererhebung ab.

  • Hallo,


    ich werde mal in den allgemeinen Angaben einen Haken bei berichtige Steuererklärung setzen
    und evtl. Einspruch einlegen.


    Das Problem war, dass bei der Abgabe der Erklärung Anfang März mein PC neustartete.
    Als ich die Abgabe nach dem Neustart erneut machen wollte, waren die aktuellsten Werte wieder nicht übernommen.
    Deswegen stimmt die Erklärung nicht, was mir damals nicht aufgefallen ist.
    Wenn ich jetzt die Umsatzsteuer Rückzahlung vom Dez 14 (Erstattung war im Jan 15) jetzt ergänze komme ich auf die 0,00€.


    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    und evtl. Einspruch einlegen.

    Welcher mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen wäre. Die festgesetzte USt laut Zeile 107 ist doch zutreffend und das ist maßgeblich. Alles andere ist die Steuerabrechnung. Und wenn das vom FA ermittelte orauszahlungssoll von Deinem eingetragenen abweicht, dann bekommst Du i.d.R. eine Abrechnung zur Umsatzsteuer 2014 (keinen - geänderten - Bescheid!). Also einfach etwas Geduld aufbringen.

  • Habe heute den entsprechenden Bescheid bekommen, dass Anfang Mai über 1600€ eingezogen werden sollen.
    Ich werde mich wohl mal mit dem FA in Verbindung setzen müssen

    • Offizieller Beitrag

    Bescheid oder Abrechnung? Das sind sind zwei paar Schuh.


    Festgesetzte/abzurechnende USt hast Du verglichen? Das ist nämlich entscheidend. Für alles andere müsstest Du mal Deine Kontoauszüge prüfen bzw. etwaige Verrechnungsmitteilungen des FAs prüfen.

  • Meine Umsatzsteuervoranmeldungen waren alle soweit korrekt, es gab eh nur 2 Voranmeldungen letztes Jahr.
    Mein Betrieb wurde erst im November 2014 eröffnet.
    Ich habe nur den Fehler gemacht, dass nicht alle Buchungen die Umsatzsteuererklärung übernommen wurden und deshalb dieser Fantasiebetrag rauskam.


    Ich habe eine Mitteilung für 2014 über die Umsatzsteuer bekommen, in dem steht, dass das FA der UST Erklärung zustimmt, und in einem Monat ein Betrag von über 1600€ abgebucht wird.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest du das rechnerisch doch prüfen und die USt-JE mit Deinen Buchungs-/Kontodaten abgleichen können. Zwischen Deinen 1.000€ und den 1.600€ ist ja nun auch noch ein Unterschied.