Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung

  • Hallo zusammen


    ich habe seit 2014 ein Gewerbe (bin nicht als Kleinunternehmer angemeldet) und bin gerade an meiner ersten Umsatzsteuererklärung mit WISO Steuer 2015.


    Im laufenden Jahr habe ich jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben und die entsprechend Beträge wurden monatlich mit dem Finanzamt beglichen.


    Bei der Umsatzsteuererklärung habe ich nun alle meine Lieferungen und Leistungen bei WISO eingetragen sowie meine abziehbaren Vorsteuerbeträge. Das sind im Endeffekt die gleichen Angaben, die ich auch schon bei der Voranmeldung angegeben hatte. Änderungen gab es keine.


    Wie läuft das jetzt.... der resultierende Betrag der verbleibenden Umsatzsteuer bzw. Erstattungsbetrag der mir momentan in WISO angezeigt wird ist doch bereits monatlich beglichen worden. Übersehe ich irgendwo, wo man die bereits geflossenen Zahlungen durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben kann? Dann wäre ich über einen Hinweis dankbar. Oder sind dem Finanzamt die bereits geflossenen Zahlungen durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung bewusst und werden nach Abgabe gegengerechnet?


    Gruß Tinko


    PS: kann man eigentlich die Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung irgendwie in die Umsatzsteuererklärung importieren. würde es ja etwas leichter machen. Habe die Option aber nicht gefunden.

  • Hallo Tinko,


    ich vermute, es fehlt noch das Vorauszahlungssoll in Zeile 108 (letzte Seite ganz unten). Hier müssen alle über die Voranmeldungen erklärten Beträge eingetragen werden, auch diejenigen, die erst im Folgejahr fällig waren.


    Dann müsste im besten Falle in Zeile 109 eine Null stehen. Davon gehe ich aus, nachdem keine Änderungen gegenüber den Voranmeldungen erfolgten.


    Gruß und schönen Sonntag
    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    ... bin gerade an meiner ersten Umsatzsteuererklärung mit WISO Steuer 2015.

    Wohl eher mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2015. ;)


    Oder sind dem Finanzamt die bereits geflossenen Zahlungen durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung bewusst und werden nach Abgabe gegengerechnet?

    Das sowieso immer. Das FA rechnet nur die bei sich gespeicherten Beträge laut Steuererhebung an. Aber für Dich und eine entsprechende Überprüfung Deinerseits solltest Du wie von nesciens geschildert vorgehen.