Wie trage ich die Fahrtkosten ein wenn ich ein Firmenwagen besitze und Einsätze beim Kunden habe?

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun eine Menge gegoogelt und komme nicht zu einer Antwort. Hoffe hier kann mir einer weiterhelfen.


    Hier meine Situation


    1. Besitzer eines Firmenwagens
    2. Einsätze beim selben Kunden 105 Tage (schreiben von der Firma erhalten)
    3. Arbeitgeber ist 12km entfernt
    4. Kein Fahrtenbuch sondern 1% Regelung mit zugehörigen KM Pauschale (ca. 125€ im Monat)
    5. Anzahl Arbeitstage 220 Tage.


    Zu meiner Frage:


    1. Die stelle mit den Fahrtkosten (0,30€ pro km) habe ich gefunden. Aber wie trage ich die ein? Bei 220 Tagen müsste ich dann 105 Tage abziehen?


    2. Ich zahle monatlich diese 125€ für die km Pauschale (1% vom Firmenwagen x 0,03%). Bekomme ich die wieder zurück? bzw. wo trage ich das ein, damit ich das wieder erstattet bekomme? Ich fahre ja an diesen Tagen nicht zu meinem 1. Arbeitsstätte. Es wird kein Fahrtenbuch geführt.
    3. Es gibt diese 3 Monats-regel und ich bin da 8 Stunden täglich da an diesen 105 Tagen. Bekomme ich die nur die ersten 3 Monaten? Für das Jahr 2013 müsst eich meine Steuerklärung auch machen. Gilt diese 3 Monats-regel jedes Jahr neu?


    Über eine schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich tüftle seit 10 Tagen und weiß nun nicht weiter. Jetzt habe ich mir extra die Software gekauft und möchte ungern nur wegen diesem offenen Punkt ein Steuerberater zuziehen. Gerne auch mit Screenshots :)


    Vielen Dank


    Gruß


    Mamonga

  • Hallo Mamonga,


    Über eine schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich tüftle seit 10 Tagen und weiß nun nicht weiter. Jetzt habe ich mir extra die Software gekauft und möchte ungern nur wegen diesem offenen Punkt ein Steuerberater zuziehen. Gerne auch mit Screenshots


    welche Software? Die Eingaben können je nach Programm und Version unterschiedlich sein. ich gehe im Folgenden vom WISO-Steuersparbuch 2015 Einzelversion aus und nehme an, du bewegst dich im Modul Einkommensteuererklärung 2014.


    1. Die stelle mit den Fahrtkosten (0,30€ pro km) habe ich gefunden. Aber wie trage ich die ein? Bei 220 Tagen müsste ich dann 105 Tage abziehen?


    Für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte müsste dir dein Arbeitgeber zusätzlich zu den 1% für die Privatnutzung noch 0,03% pro Kilometer pro Tag als geldwerten Vorteil ansetzen und versteuern. Dann kannst du die 0,30 € pro Entfernungskilometer pro Tag ansetzen. Deine Aussage zur Kürzung ist natürlich richtig, denn nur an den Tagen, an denen du zur 1. Tätigkeitsstätte fährst, fallen Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte an.
    Eventuell erklärt sich dein AG auch dazu bereit, statt der 0,03% pauschal die Regelung 0,002% für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte anzuwenden. Kommt bei dir sicher günstiger, da viele Dienstfahrten.


    2. Ich zahle monatlich diese 125€ für die km Pauschale (1% vom Firmenwagen x 0,03%). Bekomme ich die wieder zurück? bzw. wo trage ich das ein, damit ich das wieder erstattet bekomme? Ich fahre ja an diesen Tagen nicht zu meinem 1. Arbeitsstätte. Es wird kein Fahrtenbuch geführt.


    Zahlst du wirklich die 125 € oder werden diese nur versteuert? Aber egal: du bekommst nichts zurück, da dies die (erlaubte) Privatnutzung des Pkw abgilt. Du ersparst dir ja Kosten für ein eigenes Fahrzeug und die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die Kompensation dafür. Wenn du die 125 € zahlst, wird nur nichts zusätzlich versteuert, da Eigenbeteiligung.
    Die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte habe ich unter 1. erläutert, die Versteuerung hierfür kommt "obendrauf". Ohne Fahrtenbuch kannst du auch nur die 1%-Methode für die Privatnutzung anwenden.


    Zitat

    3. Es gibt diese 3 Monats-regel und ich bin da 8 Stunden täglich da an diesen 105 Tagen. Bekomme ich die nur die ersten 3 Monaten? Für das Jahr 2013 müsst eich meine Steuerklärung auch machen. Gilt diese 3 Monats-regel jedes Jahr neu?


    Das heisst, du unterbrichst nicht?
    Die 3 Monatsregel gilt für den Mehraufwand für Verpflegung - hier hilft dir aber das Programm mit den richtigen Eingaben am richtigen Ort.
    Für 2013 benötigst du aber das Vorprogramm (nach meiner Annahme dann das WISO Steuersparbuch 2014. Mit der Version 2015 kannst du nur die Erklärungen für 2014 machen.

  • Hallo,


    vielen dank für die schnelle Hilfe.


    Hier die Antworten:


    Welche Software?
    Antwort: http://www.amazon.de/Buhl-Data-Service-Steuer-Mac-Download/dp/B00PR2RQ9Y/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1429530687&sr=8-1&keywords=steuer+mac+wiso+2015


    Zahlst du wirklich die 125 € oder werden diese nur versteuert?
    Antwort: Diese werden versteuert.


    Zusätzliche Frage zur Frage 2


    Heißt das, dass ich die 125€ die ich versteuert habe nicht ansetzen kann ? Und da ich direkt zum Kunden bin, kann ich somit auch nicht die km Pauschale zur Arbeit angeben von 30 Cent pro Kilometer? Wie verhält sich das bei ener Tankkarte?

    • Offizieller Beitrag

    Heißt das, dass ich die 125€ die ich versteuert habe nicht ansetzen kann ?

    ja


    Und da ich direkt zum Kunden bin, kann ich somit auch nicht die km Pauschale zur Arbeit angeben von 30 Cent pro Kilometer?

    Genau. Dir entstehen insoweit ja auch keine Kosten.


    Wie verhält sich das bei ener Tankkarte?

    Da diese ja wohl vom AG gestellt und abgerechnet/bezahlt wird, entstehen Dir auch insoweit keine Kosten.

    • Offizieller Beitrag

    Und, was soll und das sagen? Da steht nichts, was nicht auch schon in den Erläuterungen Deiner Steuersoftware oder in den diversen Threads zu diesem Thema hier im Forum zu finden wäre.

  • Was da steht? Im Gegensatz zur Aussage, dass man das nicht in der Pauschale angeben kann, steht hier folgendes:


    Auszug aus Link


    1. Link
    "Kann man die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit absetzen, auch wenn man einen Firmenwagenfährt? Grundsätzlich ja."


    2. Link


    "Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie einen Zuschlagswert zum privaten Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises als Arbeitslohn versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Im Gegenzug dürfen Sie dann wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. "

    • Offizieller Beitrag

    "Kann man die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit absetzen, auch wenn man einen Firmenwagenfährt? Grundsätzlich ja."

    Auf den Punkt bin ich doch gar nicht eingegangen. Außerdem wurde das doch bereits oben durch die anderen User beantwortet.


    Ich bezog mich auf Deine Frage bezüglich der Kilometerpauschale anlässlich Auswärtstätigkeiten. So habe ich die Frage zumindest verstanden.

    Mamonga schrieb:
    Und da ich direkt zum Kunden bin, kann ich somit auch nicht die km Pauschale zur Arbeit angeben von 30 Cent pro Kilometer?

    Denn nur bei Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten gäbe es eine Kilometerpauschale in dieser Höhe. Nur eben nicht bei Dienstwagennutzung.