Feststellungserklärung zur Ermittlung und Aufteilung der Einkünfte

  • Hallo liebe Community,


    ich führe ein Gewerbe mit dem Tätigkeitsfeld- Gartenpflege und unterliege der Kleinunternehmer- Regelung.
    Da dieses Jahr das erste Mal etwas an das Finanzamt übersandt werden muss
    benötige ich eure Hilfe.


    Wir sind zwei Studenten und leiten die Firma zusammen, dies wird auch in der Gewerbe-
    anmeldung so festgehalten.


    Nun meine Frage:


    Wo finde ich ein Formular, damit ich diese Erklärung anfertigen kann. (Gibt es hierzu etwas im ElsterFormular, wobei ich nichts finden kann)
    Was braucht das Finanzamt von mir genau?


    Wenn wir unter dem Umsatzfreibetrag liegen, ist es für das Finanzamt trotzdem relevant, wie die Aufteilung
    der Einkünfte ist?


    Ich würde mich über ein paar Informationen von euch freuen. :)


    Liebe Grüßen von den studierenden Unwissenden. 8| X/

  • Hallo GartenArbeiter,


    du besorgst dir am besten das WISO Steuersparbuch, um alle steuerlichen Pflichten abdecken zu können,
    Denn es ist doch einiges zu erledigen:
    - eine EÜR erstellen. Solange du noch Kleinunternehmer bist, reicht dies formlos, sobald aber die Grenze von 17.500 Gesamtumsatz überschritten wird, müsst ihr das Formular EÜR via Elster einreichen. Die EÜR könnt ihr sehr einfach und übersichtlich im Steuersparbuch erstellen (Modul Einnahmen-Überschussrechnung. Von dort kann auch direkt via Elster übertragen werden.
    - die von dir hauptsächlich angesprochene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung (Feststellungserklärung) von Einkünften. Auch diese Erklärung ist im WISO Steuersparbuch als gesondertes Modul enthalten. Die Daten der EÜR können direkt importiert werden.
    - die Umsatzsteuererklärung. Diese müsst ihr - solange ihr Kleinunternehmer seid, einmal im Jahr abgeben.
    Auch hier könnt ihr ganz einfach importieren, die Erklärung ist ebenfalls im WISO Steuersparbuch enthalten.
    In der Feststellungserklärung gebt ihr eure Anteile an (ich gehe von 50:50 aus. Das Ergebnis der EÜR wird dann auf euch beide aufgeteilt. Aufwendungen, die ihr gesondert getragen habt wie Fahrtkosten etc. werden jedem Beteiligten direkt als Sonderwerbungskosten hinzu gerechnet.
    Das ist eigentlich schon alles.


    Nicht vergessen - eure Einkommensteuererklärung muss dann jeder gesondert machen. Das Ergebnis der Feststellungserklärung (anteilmäßig) wird dann in der EStErkl eingetragen. Ihr könnt aber auch das Kreuzchen bei "von Amts wegen einzutragen" machen, dann trägt das Fianzamt dies automatisch nach.