Wie Fahrten Wohnung - Arbeit kontieren?

  • Hallo alle zusammen.
    Ich zerbreche mir schon einige Zeit den Kopf über die Kontierung der Fahrkosten
    Die Aufteilung in Abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil ist mir geläufig. Ich habe aber das Problem der richtigen Kontierung.
    Vielleicht nur eine Blockade. Trotz Suche habe ich nirgends etwas gefunden um durch die richtige Zuordnung diese Beträge auch an richtiger Stelle im Steuerformular wiederzufinden.
    Ich habe also folgendes gebucht
    Kontenrahmen SKR 03
    1880 an 8921Privatkostenanteil Kfz 19%

    1880 an 8924Privatkostenanteil Kfz o.St
    und 1880 an 4679 nicht abziehbarer Anteil Fahrten Wohnung Arbeit
    doch jetzt beginnt mein Problem.
    ?(
    Wie buche ich die Gesamtkosten Fahrten Wohn.-Arbeit ( Haben ) Konto 4680 und Konto 4678 Abziehbarer Anteil Fahrt Wohn-Arbeit. 1880 als Gegenkonto geht da wohl nicht. Aber welches sonst ?
    Ich wollte es gleich richtig zuordnen um mir den Jahresabschluß zu erleichtern.
    Für eine Erleuchtung wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo Radolf,


    noch einmal langsam und Schritt für Schritt:
    1) Ich gehe davon aus, du hast das Fahrzeug als betriebliches Kfz im Anlagevermögen gebucht. Sonst passen deine Angaben nämlich nicht.
    2) Hast du geprüft, wie hoch der Anteil der Fahrten privat und zwischen Wohnung und Arbeit im Verhältnis zu den Gesamtkilometern ist? Davon hängt nämlich die weitere Buchung ab. Davon hängt nämlich ab, ob die wie von dir beschrieben, buchen kannst. Nur wenn du mindestens 10% betriebliche Fahrten hast, kann das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden. Darunter geht dies nicht und du kannst nur die tatsächlich gefahrenen betrieblichen Kilometer mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Aufwand in die EÜR übernehmen.
    3) Privatkostenanteil nehme ich an buchst du mit der 1%-Methode. Die Aufteilung in (Umsatz-)steuerbar und nicht (umsatz-)steuerbar ist soweit in Ordnung.
    4) Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit musst du wie für den 1%-Anteil Umsatz legen (ist ja auch Privatanteil). Diese berechnen sich mit 0,03% der AHK pro Entfernungskilometer pro Monat, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG. Also wie deine beiden ersten Buchungssätze. Dann kommt aber hinzu: du kannst die Kilometerpauschale in den Aufwand einbuchen, also 4680 im Soll und Privateinlage im Haben. Dann sollte es richtig werden.


    nesciens
    http://www.steuerlinks.de/sr-d…-ueberschussrechnung.html

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Dazu muss ich wohl erwähnen das ich nach Fahrtenbuch abrechne.
    Sonst ist mir ja soweit alles klar, aber ich wollte gleich alles so buchen das sich jeder Betrag an der richtigen stelle im Steuerformular wiederfindet. Hatte es in der Vergangenheit nicht so getan und am Jahresende die Bescherung. (Viel Arbeit mit übertragen der Daten) Mir ist nur die Kontierung der Konten 4680 als Gesamtkonto der Kosten Wohn.-Arbeit, zu den Konten 4679 als abziehbarer Anteil und 4678 als Konto für den nicht abziehbaren Anteil nicht ganz Verständlich. Bei Konto 4678 muss ich die Summe doch noch auf Konto 1880-Privatentnahmen buchen.
    Somit würde ich diese Summe ja doppelt erfassen. ??
    Bsp.1000€ Gesamtfahrkosten auf 4680 aber welches Gegenkonto ?
    dann 500€ von 4680 auf 4679 ? und
    restliche 500€ von 4680 auf 4678 ? dann
    500€ von Konto 4678 auf 1880 ? Das funktioniert doch so nicht ? Irgendwie habe ich mich festgefahren ?(
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.