Keine Übergabe von Vorsteuer-/Umsatzsteuerdaten ins Elstermodul

  • Liebe Wiso-Gemeinde!


    Ich bin Neuling im Buchen und will mich einarbeiten. Ein Steuerberater soll nach den Daten sehen, aber da wir eine Winzig-Firma (Körperschaft UG) sind, möchte ich das buchen lernen und der Steuerberater wird nicht von jedem Programm die Ahnung haben. Daher wende ich mich erst einmal an Euch.


    Hier meine erste Frage: Bei einer Vorsteueranmeldung über das Elstermodul werden keine Werte übernommen, obwohl ich Vorsteuer für den Monat gebucht habe. Das sieht zum Beispiel so aus: Soll-Konto 1200 Bank Betrag XY samt Vorsteuer 19 Prozent an Haben-Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten (keine Vorsteuer im Haben-Konto gebucht). Der Buchungsmonat ist nicht abgeschlossen. Wenn ich das Ganze über das Elstermodul testweise für den spezifischen Monat wegschicke, gibt es nirgendwo einen Eintrag. Alle Formularfelder weisen 0 Euro auf.
    Ich muss dazu sagen, dass bisher lediglich rund 60 Euro an Vorsteuer angefallen sind und keinerlei Umsatzsteuer. Mir ist nicht klar, wo ich genau die Vorsteuer zu buchen habe, damit die Beträge ins Elstermodul übernommen werden. Das ist meine erste Umsatzsteuervoranmeldung mit Vorsteuer. Wir sind noch in einer sehr frühen Phase :) Vielleicht kann jemand helfen. Im Übrigen: Habe ich bei dem Betrag unbedingt dem Finanzamt die Belege über die Vorsteuer nachzuweisen? Es gibt da ein Feld im Elstermodul, ob man Belege vorlegen wird oder nicht. Ich habe vor, dass bei Nein zu belassen. Welche Auswirkungen hat das, steht dann sofort die Betriebsprüfung vor der Tür ;)


    Grüße
    und pardon, wenn ich mich als DAU entpuppe.

  • Moin 42soft,


    zu Deinem Buchungssatz: Wenn Du die Bank im Soll buchst, bedeutet das einen Zugang (z. B. Dein Kunde zahlt eine Rechnung). Das Bankkonto kann auch nicht mit Vor-/Umsatzsteuer bebucht werden. Dies erfolgt beim Kostenkonto: 4950 mit Vorsteuer 19% an Bank. Die Belege musst nicht mitschicken, aber natürlich geordnet ablegen.


    Du hast Dir, vorsichtig ausgedrückt, sehr viel vorgenommen. Wenn Dir, wie es scheint, die Basics fehlen, kann man nur dringend raten, nicht einfach "draufloswurschteln". Sorry, das soll nicht arrogant klingen, aber Du solltest unbedingt
    professionelle Unterstützung haben..


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag


    und pardon, wenn ich mich als DAU entpuppe.


    Kein Problem ;)


    Du solltest wenigstens mal einen VHS-Kurs zum Thema Buchführung besuchen, damit Du wenigstens die Grundlagen der doppelten Buchführung erkennst. Ansonsten wird's echt schwierig...
    Der Buchungssatz in Deinem Beispiel ist falsch; wenn Du Geld ausgibst, lautet der Buchungssatz immer xx AN Kasse/Bank; Kasse oder Bank ist immer im Haben.
    Der Vorsteuerschlüssel gehört ins Sollkonto. Richtig wäre also:


    4950 (mit VORsteuerschlüssel 19%) an Bank


    Noch ein Hinweis:
    Alle Auswertungen, die Du machst, greifen auf das Buchungsarchiv zurück. Du musst also, damit bspw. auf der Umsatzsteuervoranmeldung irgendetwas erscheint, zwingend einen Buchungslauf zur entsprechenden Periode machen - und davor bitte eine Datensicherung.

  • Erst einmal vielen, vielen Dank, da wird schon einiges klarer. Mal sehen, ob ich was gelernt habe:


    Dann müsste ich ein Gesellschafter-Darlehen vom Soll-Konto 1200 nach 1550 Haben-Konto buchen, weil es sich um eine Einnahme handelt. Richtig oder falsch?

  • :thumbsup: zur USt-VA!


    Zum Gesellschafter-Darlehen: wenn Du Dir die Konten 15xx ansiehst, handelt es sich dabei um Eure Forderungen (wenn Ihr also ein Darlehen gewährt habt). Wenn ich Dich recht verstehe, habt Ihr aber ein Darlehen vom Gesellschafter erhalten. Buchungen deshalb auf Konto 0730ff (Verbindlichkeit für die UG).


    Gruß
    Maulwurf