Arbeitskleidung

  • Sehr geehrte Mitglieder des Wiso-Forums,


    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für dieses Jahr und habe ich mich etwas intensiver mit dem Thema Arbeitskleidung auseinandergesetzt. Dennoch habe ich einige Fragen zu dem Thema.


    Zu meiner Situation: Ich arbeite für ein High Fashion Unternehmen und wir müssen unsere Arbeitskleidung selber kaufen. Wir bekommen zwar einen besonders hohen Mitarbeiterrabatt, nichtsdestotrotz ist die Kleidung so teuer, dass ich im Jahr 2014 rund 500 Euro für meine Arbeitskleidung bezahlt habe. Dazu zählen zwei Blusen, ein Hemd, eine Hose, ein Blazer und ein Kleid. Hierbei handelt es sich tatsächlich um Kleidung die nur während der Arbeit getragen werden darf. Die Sachen dürfen nicht mit nachhause genommen werden.


    Kann ich nun die Kosten für diese Anziehsachen im Feld Berufskleidung unter Anschaffung von Berufsbekleidung angeben? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das akzeptiert wird? Die Belege der Käufe sind selbstverständlich vorhanden und werden der Steuererklärung beigelegt.


    Abgesehen davon interessiert mich noch das Thema Spenden. Man kann bis zu 50 Euro absetzen ohne einen Nachweis zu liefern. Kann ich dann einfach im Feld Spenden und Mitgliedsbeiträge unter Förderung steuerbegünstigter Zwecke 50 Euro eingeben? Was gebe ich aber im Feld Nachweis an? (lt. elektronischer Übermittlung, lt. beigefügter Bestätigung oder lt. Nachweis Betriebsfinanzamt)


    Vielen herzlichen Dank im Voraus
    Grüße Vero

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nun die Kosten für diese Anziehsachen im Feld Berufskleidung unter Anschaffung von Berufsbekleidung angeben? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das akzeptiert wird?

    Das kann ich nicht verbindlich beantworten, aber wenn diese Kleidung wirklich nicht mit nach Hause genommen werden kann (Du kaufst Dir Kleidung und darfst nicht darüber frei verfügen? :/ ), dann würde ich es schon erwarten, daß man diese absetzen kann. Denn die private Nutzung ist dann ja in dem Fall wirklich ausgeschlossen (sollte doch auch so der AG schriftlich bestätigen können - so er denn will).


    Abgesehen davon interessiert mich noch das Thema Spenden.

    Ähm, das hat nichts mit dem Thema dieses Threads (Arbeitskleidung!) zu tun. Bitte die Forenregeln beachten und keine Sammelthreads verfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nun die Kosten für diese Anziehsachen im Feld Berufskleidung unter Anschaffung von Berufsbekleidung angeben?

    nein


    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das akzeptiert wird?

    null


    Das kann ich nicht verbindlich beantworten, aber wenn diese Kleidung wirklich nicht mit nach Hause genommen werden dann (Du kaufst Dir Kleidung und darfst nciht darüber frei verfügen? , dann würde ich es schon erwarten, daß man diese absetzen kann.

    Es handelt sich trotzdem um Alltagskleidung.


    Abgesehen davon interessiert mich noch das Thema Spenden. Man kann bis zu 50 Euro absetzen ohne einen Nachweis zu liefern.

    Du kannst nicht "einfach" Spenden ohne Nachweis angeben. Du darfst wahrheitsgemäß die Spenden erklären, die Du geleistet hast. Sofern das FA nachfragt, hast Du die entsprechenden Nachweise beizubringen (Kontoauszug/Spendenbescheinigung). Machst Du unrichtige Angabe, stelllt dies ggf. eine (versuchte) Steuerverkürzung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Warum? In diesem speziellen Fall ist es doch anders, denn sie darf die Kleidung nicht privat nutzen.

    Spielt bei Alltagskleidung keine Rolle. Abgesehen davon besteht der Bonus doch schon in dem "besonders hohen Mitarbeiterrabatt" (steuerfreier geldwerter Vorteil im Rahmen der gesetzlichen Grenzen), der allemal höher sein dürfte als der Werbungskostenansatz bei 100% Kosten wie fremde Dritte und Anwendung Grenzsteuersatz.

  • Spielt bei Alltagskleidung keine Rolle. Abgesehen davon besteht der Bonus doch schon in dem "besonders hohen Mitarbeiterrabatt"


    Wobei das eine Argument mit dem anderen nichts zu tun hat, sonst würde ein fehlender Bonus zur Anerkennung als Berufskleidung führen. ;)


    Das eine Problem beim Verständnis der steuerrechtlichen Betrachtung liegt in der Bewertung der Formulierung "Kleidung, bei der eine private Nutzung der Kleidung so gut wie ausgeschlossen ist." Aus Sicht des TE ist es das, da der AG vorgeschrieben hat, daß die erworbene Kleidung "nur während der Arbeit getragen werden darf". Steuerrechtlich spielt das aber wohl seit längerer Zeit (frühere Rechtsprechung) keine Rolle mehr. Aus steuerrechtlicher Sicht ist aber die Eigenschaft der Kleidung entscheidend.


    Zum anderen ist aber auch das wichtig, worauf miwe4 hingewiesen hat: der steuerfreie Mitarbeiterrabatt, bei dem auch § 8 Abs. 3 EStG beachtet werden muß (steuerfrei bis 1080 € im Kalenderjahr).

    • Offizieller Beitrag

    Wobei das eine Argument mit dem anderen nichts zu tun hat, sonst würde ein fehlender Bonus zur Anerkennung als Berufskleidung führen.

    Das sollte nur den "Schmerz" des/der TE über die Nichtabzugsmöglichkeit der Kosten im Rahmen der Werbungskosten abmildern. ;)

  • Das sollte nur den "Schmerz" des/der TE über die Nichtabzugsmöglichkeit der Kosten im Rahmen der Werbungskosten abmildern. ;)


    OK, das kann man so gelten lassen. :D


    Bezüglich "der TE" oder "des TE" habe ich auch erst googeln müssen - Vero ist ein männlicher Vorname ^^

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich "der TE" oder "des TE" habe ich auch erst googeln müssen - Vero ist ein männlicher Vorname

    ?(


    für meine Arbeitskleidung bezahlt habe. Dazu zählen zwei Blusen, ein Hemd, eine Hose, ein Blazer und ein Kleid.

  • Ich sehe hier keinen "Mitarbeiterrabatt" sondern einen "Eigenanteil" an der zu tragenden Dienstkleidung. Diese ist nicht einheitlich für alle Mitarbeiter vorgeschrieben, sondern muss aus einem vorhandenen Sortiment gewählt werden . (Roter, grüner, gelber Krankenhauskittel)


    -Hi

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe hier keinen "Mitarbeiterrabatt" sondern einen "Eigenanteil" an der zu tragenden Dienstkleidung.

    Dann hast Du Dir wohl nicht die Mühe gemacht, alle Beiträge, insbesondere den Startpost, vollständig zu lesen. Es ist zweifelsfrei geklärt, dass es sich bei der Art der Kleidungsstücke grundsätzlich um ganz normale Alltagskleidung handelt. Und das FA würdigt diese genau als solche.

  • Wenn ich die von meiner Firma vertriebenen Produkte während der Arbeitszeit tragen muss, sie NICHT privat nutzen darf, so ist das für mich reine Werbung. Wenn ich als Mitarbeiter dafür etwas zahlen muss, dann ist es kein Rabatt! (auch wenn es so bezeichnet würde) Wenn es Rabatt wäre, würde ich an dem Produkt Eigentum erwerben, könnte somit vollinhaltlich darüber verfügen, sprich: sie auch privat nutzen.


    Zur Info: Ich habe die Posts sehr wohl gelesen. Ich teile nur die Einschätzung der Firma nicht, dass es sich angeblich um Mitarbeiterrabatt handeln würde.
    Ein Krankenhauskittel ist zweifelsfrei Arbeitskleidung. Da ich ihn aber auch zu Hause tragen kann, könnte man ihn auch als Alltagskleidung bezeichnen.
    Kleidung aus dem Sortiment des Arbeitgebers, das ich aus Werbezwecken tragen muss und nicht privat nutzen darf, ist keine Alltagskleidung (gleich welchen Schnitt, Farbe oder Auftruck). Ein passendes Beispiel ist der Rock der Lufthansamitarbeiterinnen. Er verfügt über keinerlei Aufdruck und ist somit problemlos auch im Alltag zu tragen (wenn gewünscht). Trotzdem ist er zweifelsfrei Bestandteil der Dienstkleidung.
    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde würde ich gelassen entgegensehen.


    -Hi

  • Ein Krankenhauskittel ist zweifelsfrei Arbeitskleidung


    Um die geht es hier überhaupt nicht


    Ein passendes Beispiel ist der Rock der Lufthansamitarbeiterinnen. Er verfügt über keinerlei Aufdruck und ist somit problemlos auch im Alltag zu tragen (wenn gewünscht). Trotzdem ist er zweifelsfrei Bestandteil der Dienstkleidung.


    Es ist zwar Dienstkleidung, das bestreitet ja niemand, aber eben nicht Arbeitskleidung im Sinne des Einkommensteuerrechts. Hier wird sehr streng unterschieden - und bei der TE wird das Verbot zu, die Kleidung privat nicht tragen zu dürfen, nur für einen bestimmten Zeitraum gelten (da danach "unmodisch" und keine Werbung mehr) und damit durchaus auch für die private Nutzung geeignet und somit einkommensteuerrechtlich irrelevant.
    Die von dir genannte Stewardess darf den Rock auch nach einer gewissen Zeit privat tragen, die Wachleute am Flughafen können Ihre Anzüge nach (ich glaube mich zu erinnern) 3 Jahren privat tragen (da dann neue erworben werden) etc. etc.
    Solange die Kleidung keinen Uniformcharakter hat (und wie bei TE bei High Fashion sicher nicht), handelt es sich nicht um Arbeitskleidung.


    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde würde ich gelassen entgegensehen.


    Du scheinst dich sehr gerne vor Gericht mit schon längst entschiednenen Angelegenheiten streiten zu wollen. Es gibt hier schon Urteile, wie z. B. Finanzgericht Düsseldorf Urteil 17-K-4509/95 vom 12.12.2000 (EFG 2001, S. 362), rechtskräftig oder BFH VI B 80/04 vom 6.6.2005.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Krankenhauskittel ist zweifelsfrei Arbeitskleidung. Da ich ihn aber auch zu Hause tragen kann, könnte man ihn auch als Alltagskleidung bezeichnen.

    Alleine bei so einer Aussage erspare ich mir jeden weiteren Kommentar zu Deinen Ausführungen.

  • Eine Freundin von mir hat auch früher bei einer sportwear-Firma gearbeitet. Sie sollte immer Damen-Sportbekleidung tragen, die sie da produzieren. Aber soweit ich weiß, sie hat nichts gezahlt dafür. Die Mitarbeiter haben die Kleidung kostenlos bekommen. Aber sie durften sich nur einmal im Jahr etwas kostenlos aussuchen. Ist doch cool, oder? Sie arbeitet leider nicht mehr da, aber immer, wenn wir uns daran erinnern, wollen zurück in diese Zeiten, weil dank ihr bekam ich immer Rabatte auf alles.