Basiskrankenversicherung als Unterstütze absetzen (Rentner)

  • Hallo zusammen,


    ich versuche meine Mum bei ihrer Steuer zu
    unterstützen, aber ich kenne mich nicht gut aus :(


    Das Forum habe ich schon durchsucht


    Fallbeschreibung:


    - Ehemann
    setzt Unterhaltsleistungen + Beiträge zur Basiskrankenversicherung als
    Sonderausgaben ab. (max. 13.805 € + 2.226 €)


    - Anlage
    U ist unterschrieben ohne Begrenzung
    - aktuell sagt mir die Wiso Software, dass meine Mum über 2.100 € nachzahlen muss


    Frage: Laut verschiedenen Quellen kann ich
    die Beiträge zur Basiskrankenversicherung als Sonderausgaben absetzen. Ich weiß
    leider nicht wo.


    Im Wiso Steuerprogramm 2015 kann meine Mum
    als Rentner nur unter Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18) den Betrag von der
    Rentenversicherung eintragen.


    a.) Wo
    trage ich die zusätzlichen 2.226€ ein (Basiskrankenversicherung)


    b.) Oder
    muss ich hier einfach aufaddieren und in der Zeile 18 eintragen? (Rente laut
    Bescheid + die 2.226 €)


    Ich bedanke mich vielmals!
    Schönen Abend
    Tom

  • Frage: Laut verschiedenen Quellen kann ich
    die Beiträge zur Basiskrankenversicherung als Sonderausgaben absetzen. Ich weiß
    leider nicht wo.


    Unter den Versicherungsbeiträgen - Kranken- und Pflegeversicherung - private Versicherungen.
    Du musst aber den Betrag, der über die Anlage U vom Ex-Ehemann als Erstattung gegenrechnen, so dass im Endeffekt Null heraus kommt.


    Im Wiso Steuerprogramm 2015 kann meine Mum
    als Rentner nur unter Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18) den Betrag von der
    Rentenversicherung eintragen.


    Sofern die Rentenversicherung nicht auch Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt hat bzw. erstattet hat? Muss auf der Rentenbescheinigung stehen. Falls hier eine Erstattung erfolgte (sieht nach deinen Schilderungen fast so aus), gehören diese zu den Erstattungen bei den Versicherungsbeiträgen addiert. Dann müsste die Summe aus Leistungen der Rentenversicherung und Leistungen des Ex-Ehemannes sehr nah an die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge kommen.


    a.) Wo
    trage ich die zusätzlichen 2.226€ ein (Basiskrankenversicherung)
    siehe meine Ausführungen oben


    b.) Oder
    muss ich hier einfach aufaddieren und in der Zeile 18 eintragen? (Rente laut
    Bescheid + die 2.226 €)


    Krankenversicherungsbeiträge haben doch mit der Rente nichts zu tun. Zudem sie doch die Rente nicht erhöhen? Oder verstehe ich hier deine Frage falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst aber den Betrag, der über die Anlage U vom Ex-Ehemann als Erstattung gegenrechnen, so dass im Endeffekt Null heraus kommt.

    Nein, das stimmt so nicht. Die gesamten Einnahmen aus Anlage U (einschließlich KV etc.) sind als sontige Einkünfte zu versteuern (wie unterschrieben). Die tatsächlich gezahlten KV-Beiträge etc. sind als eigene Beiträge ganz normal im Rahmen der Höchstbetragsberechnung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abziehbar.



    Steuerrechtliche Haftungsfallen für den Anwalt bei der B ... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting - Quelle: haufe.de

    Die anzusetzenden KV-/PV-Beiträge etc. sollten sich doch detailliert aus den Leitungsmitteilungen der zahlenden Stelle/n ergeben. Entsprechend auch die Position in der Anlage Vorsorgeaufwand. Da gehst Du ggf. im Forumlarmodus mit einem Klick in die angegebene Zeile und wirst vom Programm automatisch in die maßgebliche Eingabemaske geführt. Gibst Du Rente in die Suchfunktion des Steuer-Sparbuch ein, solltest Du auch entsprechende Infos finden, mit denen Du Dich dahin durchklickst.


    Bitte ändere im Eingangspost mal Deine Formatierung und beachte das auch bei künftigen Posts. Das kann sich ja kein Mensch antun zu lesen.