Wie nachträgliche Herstellungskosten ansetzen? (lt. AfA-Tabelle auf 20 Jahre)

  • Hallo liebes Forum,
    ich hoffe jemand kann mir auf die Sprünge helfen. Ich versuche mal mein Anliegen so zu formulieren, dass man es verstehen kann - hoffe ich ;)
    Also....
    Ende 2005 haben wir ein Haus gekauft. In 2006 haben wir umfangreich saniert und sind dann selbst eingezogen.
    In 2011 haben wir den kompletten Vorgarten und Eingangsbereich verändert und eine Pflasterfläche u. a.mit 2 Kfz-Stellplätzen erstellt.
    Berufliche Gründe zwangen uns Mitte 2014 zum Umzug.
    Das Haus ist seitdem vermietet.


    Ich weiß, dass sämtliche Ausgaben in den ersten 3 Jahren nach Kauf zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören, die mit dem Gebäude über 50 Jahre linear abgeschrieben werden müssen.
    Soweit kein Problem.
    Allerdings weiß ich nicht wie ich die Hof/Eingangs-Pflasterarbeiten ansetzen kann. Über ein Steuerportal habe ich erfahren, dass die Pflasterarbeiten zwar in direktem Zusammenhang mit dem Haus anzusehen sind und somit Herstellungskosten darstellen, aber als eigenständiges Wirtschaftsgut betrachtet werden müssen. D. h. für mich separat abgeschrieben werden - stimmt das?
    Zudem finde ich keine Möglichkeit der Erfassung dieser in 2011 angefallenen Kosten, da mir Wiso Sparbuch nur nachträgliche Herstellungskosten in 2014 anbietet.
    Wenn ich die 2014 ignoriere und die Kosten dennoch eintrage, habe ich zudem keine Möglichkeit die lt. Afa-Tabelle für Pflasteranlagen gültigen 20 Jahre Abschreibungszeit einzutragen. Das Programm rechnet die Kosten einfach mit 2% zur restlichen Abschreibung hinzu.
    Was mache ich falsch?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, dass sämtliche Ausgaben in den ersten 3 Jahren nach Kauf zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören, ...

    Aber nur, wenn mehr als 15% der Anschaffungskosten Gebäude.


    Ich weiß, dass sämtliche Ausgaben in den ersten 3 Jahren nach Kauf zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören, die mit dem Gebäude über 50 Jahre linear abgeschrieben werden müssen.

    Und das gilt ebenso für alle Garagen Stellplätze etc., die nachträglich errichtet werden (etwas neues erschaffen).


    Über ein Steuerportal habe ich erfahren, dass die Pflasterarbeiten zwar in direktem Zusammenhang mit dem Haus anzusehen sind und somit Herstellungskosten darstellen, aber als eigenständiges Wirtschaftsgut betrachtet werden müssen.

    Das kommt darauf an.


    Wenn ich die 2014 ignoriere und die Kosten dennoch eintrage, habe ich zudem keine Möglichkeit die lt. Afa-Tabelle für Pflasteranlagen gültigen 20 Jahre Abschreibungszeit einzutragen.

    Aber nicht, wenn das auf demselben Grundstück passiert, auf dem das Gebäude steht. Dann ist die Garage bzw. der Stellplatz einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben.


    Das Programm rechnet die Kosten einfach mit 2% zur restlichen Abschreibung hinzu.

    Ist doch auch richtig so.

  • miwe4: vielen Dank. Aber es ist mir noch immer nicht so ganz klar.
    Wie trage ich nun die Kosten für die Pflasterfläche in Wiso ein, wenn mir im Bereich nachträgliche Herstellungskosten nur das Jahr 2014 angeboten wird, die Rechnung aber aus 2011 datiert?


    Zudem:

    • wieso stehen in der AfA-Tabelle 20 Jahre Abschreibungszeit für eine Pflasterfläche, wenn diese mit dem Gebäude auf 50 Jahre abgeschrieben werden muss? Eine Pflasterfläche befindet sich doch immer auf dem gleichen Grundstück wie ein Gebäude.
    • der Anschaffungszeitpunkt der Pflasterfläche weicht um 6 Jahre vom Hauskauf ab. Heißt das nun, dass die Pflasterfläche nur 44 Jahre angeschrieben werden kann (wie das Haus) oder läuft diese Abschreibung dann noch 6 Jahre weiter?
    • angenommen die Fläche wird in 20 Jahren wieder erneuert oder erweitert, laufen dann zwei Abschreibungen über das gleiche Objekt parallel?

    Danke nochmals

    • Offizieller Beitrag

    Garage, Carport, Stellplatz- Quelle: steuernetz.de
    BFH-Urteil vom 9.5.1995 (IX R 116/92) BStBl. 1996 II S. 632


    Ein Haus benötigt schließlich einen Zugang und Carports/Stellplätze ebenfalls.
    http://www.wer-weiss-was.de/st…gliche-herstellungskosten


    angenommen die Fläche wird in 20 Jahren wieder erneuert oder erweitert, laufen dann zwei Abschreibungen über das gleiche Objekt parallel?

    Dann ist die Erneuerung Erhaltungsaufwand.