Hallo liebes Forum,
ich hoffe jemand kann mir auf die Sprünge helfen. Ich versuche mal mein Anliegen so zu formulieren, dass man es verstehen kann - hoffe ich
Also....
Ende 2005 haben wir ein Haus gekauft. In 2006 haben wir umfangreich saniert und sind dann selbst eingezogen.
In 2011 haben wir den kompletten Vorgarten und Eingangsbereich verändert und eine Pflasterfläche u. a.mit 2 Kfz-Stellplätzen erstellt.
Berufliche Gründe zwangen uns Mitte 2014 zum Umzug.
Das Haus ist seitdem vermietet.
Ich weiß, dass sämtliche Ausgaben in den ersten 3 Jahren nach Kauf zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören, die mit dem Gebäude über 50 Jahre linear abgeschrieben werden müssen.
Soweit kein Problem.
Allerdings weiß ich nicht wie ich die Hof/Eingangs-Pflasterarbeiten ansetzen kann. Über ein Steuerportal habe ich erfahren, dass die Pflasterarbeiten zwar in direktem Zusammenhang mit dem Haus anzusehen sind und somit Herstellungskosten darstellen, aber als eigenständiges Wirtschaftsgut betrachtet werden müssen. D. h. für mich separat abgeschrieben werden - stimmt das?
Zudem finde ich keine Möglichkeit der Erfassung dieser in 2011 angefallenen Kosten, da mir Wiso Sparbuch nur nachträgliche Herstellungskosten in 2014 anbietet.
Wenn ich die 2014 ignoriere und die Kosten dennoch eintrage, habe ich zudem keine Möglichkeit die lt. Afa-Tabelle für Pflasteranlagen gültigen 20 Jahre Abschreibungszeit einzutragen. Das Programm rechnet die Kosten einfach mit 2% zur restlichen Abschreibung hinzu.
Was mache ich falsch?
Danke