Minijob mit Belegabruf Finanzamt

  • Ich bitte Euch um Hilfe bei folgenden Problem.


    Meine Frau hat eine EU-Rente und arbeitet nebenbei in einem Minijob bis 450,-EUR.
    Der AG entrichtet pauschal RV und KV.
    Im Normalfall brauche ich den Minijob in der Steuererklärung nicht aufführen.
    Nutze ich den Belegabruf von Elster-Online, erscheint im Programm die Lohnsteuerkarte
    und programmseitig werden mir von der errechneten Erstattung über 100,-EUR abgezogen.
    Sollte WISO nicht erkennen, dass es sich um einen Minijob handelt, da nur RV und KV vom AG erscheint?
    Auf der Lohnsteuerkarte ist die Lohnsteuerklasse 4 eingetragen.


    Kann ich die Lohnsteuerkarte im Programm einfach löschen?


    Vielen Dank im Voraus
    hibs

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Lohnsteuerkarte ist die Lohnsteuerklasse 4 eingetragen.

    Dann ist es kein echter Minijob i.S.d. gesetzlichen Vorschrift, sondern ganz normaler Arbeitslohn i.S. § 19 EStG. Die einbehaltene Lohnsteuer beträgt eben alleine aufgrund der geringen Höhe des Arbeitslohnes 0,00 Euro.


    Kann ich die Lohnsteuerkarte im Programm einfach löschen?

    Nein, die Einnahmen sind zwingend im Rahmen der Anlage N zu erklären.

  • Vielen Dank miwe4 für die schnelle Antwort.


    Irgendwie finde ich die Sache aber ungerecht.
    Sollte ich mit dem AG oder FA reden und ist hier nochwas zu korrigieren?


    MfG hibs

  • Nachträglich ist da steuerlich gar nichts zu korrigieren. Du solltest Vertrag und Abrechnung kontrollieren.


    Erstmal eine kleine Korrektur von mir.


    KV ist nicht angegeben und RV beträgt genau 15% - also Minijob?


    Wir wählen die "Zusammenveranlagung" - kann es daran liegen?

  • Vielen Dank miwe4,
    leider kann ich erst jetzt antworten.
    Du hast Recht, es gibt bedeutende Unterschiede.
    Nähere Informationen habe ich im Internet "Minijobzentrale" erhalten
    oder besser Steuerberater fragen.


    MfG hibs