Abgang von Wirschaftsgütern durch Zerstörung

  • Ein Fotoapparat meines Anlagevermögens ist heruntergefallen und zerstört. Es handelt sich um einen Sammeposten.


    Ich finde nicht heraus, wie ich den Verlust darstellen soll. Unter >Abgang< kann ich nur einen Verkauf eintragen und muss einen Betrag angeben. >Löschen< scheint mir auch nicht angemessen. Wahrscheinlich würde dadurch keine Buchung efrzeugt, oder? Ich habe keine Idee, wie ich vorgehen soll.